Guten Abend,
ich habe schon viel recherchiert, aber im WWW und hier keine passende Antwort gefunden. Freue mich über Hilfe!
2016 hat eine Freundin ihr Studium beendet und ihre erste Arbeitsstelle aufgenommen. Nun möchte sie ihre Steuerklärung mit WISO machen.
Noch während des Studiums hat sie 2016 ein studienbezogenes, 3-monatiges Pflichtpraktikum absolviert. Hier hat sie eine Aufwandsentschädigung („allowance“) erhalten, in Höhe von rund 2600
Euro. In dieser Zeit hatte sie ein belgisches Bankkonto (das war von der Praktikumsstelle so gefordert), war aber nicht in Belgien gemeldet (man muss nur seinen Wohnsitz dort melden, wenn man länger als 3 Monate bleibt). Von der „allowance“ wurden in Belgien keinerlei Steuern oder Sozialabgaben abgezogen (sodass sie nach belgischem Recht keinen Tag zu viel als Praktikantin tätig war etc.).
Fragen:
1.) Muss sie die die Aufwandsentschädigung ("allowance") bei der Steuererklärung angeben, oder kann sie sie weglassen?
2.) Falls ja: Soll sie die Anlage N ausfüllen und sich auf steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) berufen? Oder wo gibt sie die Einnahmen ("allowance") an?
3.) Außerdem hat sie während des Praktikums Erasmusfördergeld erhalten. Diese Förderung muss sie bei der Steuererklärung wohl nicht angeben?
Sie bleibt auf jeden Fall unter dem Freibetrag (< 8.652 Euro). Sie will sich und dem Finanzamt nur Arbeit und unnötige Rückfragen ersparen und logischer Weise nichts falsch machen.
Viele Grüße