Modul Firma+ - Kosten den unterschiedlichen Firmen zuordnen

  • Hallo,


    ich habe 2 Gewerbebetriebe A und B. Die Basis ist der Firma A zugeordnet. Ich habe das Modul Firma+ gekauft und möchte nun die Kosten für dieses Modul auf Firma B buchen. Buhl stellt allerdings nur eine Rechnung aus. Kann/darf ich die Kosten für Modul Firma+ trotzdem auf Firma B buchen?


    vielen Dank.

  • Wenn die Rechnung für MB + Module auf Firma #1 ausgestellt ist, würde ich die dort auch verbuchen. Du kannst den Rechnungsbetrag ja schlecht splitten. Steuertechnisch bist du für das Finanzamt ja kein 2x Gewerbebetrieb, sondern nur 1x Steuerpflichtiger, so dass das für die EÜR und damit die EkSt keine Rolle spielt. Wenn du es aber kostenmäßig richtig aufteilen willst, um z.B. den Gewinn für den jeweiligen Teilbetrieb zu ermitteln, dann schreibst du dir eben 2 Eigenbelege (1x Ausgang Firma #1 und 1x Eingang Firma #2, die du über das Verrechnungskonto buchst. Zwar darfst du dir beim Eigenbeleg keine USt ausweisen, aber da das Geld nur intern zu Statistikzwecken verschoben wird, ist das letztlich egal, da die USt ja bereits bei der Rechnungserfassung in Firma #1 erfaßt wurde.


    Zumindest würde ich so vorgehen, rein aus der MB Praxis heraus. Ob das steuerrechtlich 100% sauber ist, da wissen andere hier besser Bescheid.

  • Wenn cstas ein Einzelunternehmer ist, dann gibt es in der Tat nur ein Unternehmen. Eine korrekte buchungstechnische Darstellung wäre mit einem zusätzlichen Mandanten gar nicht möglich, weil diese in WISO Mein Büro nicht zu einer EÜR und einer USt-Meldung zusammenfassbar sind. In WISO Mein Büro gibt es für diese Fälle die Kosten-/Erlösarten und die Verwendung. Damit lassen sich die Daten zuordnen und auswerten.


    Sollte es sich tatsächlich rechtlich um 2 Unternehmen handeln, sollte es doch möglich sein, dass das eine Unternehmen den Betrag über eine eigene Rechnung an das andere Unternehmen weiterbelastet. So läuft das doch immer in Konzernen. Wüsste jedenfalls nicht, was dagegen spräche, jedenfalls so lange nur der gleiche Betrag weiterbelastet wird.