Hallo zusammen,
ich habe eine Frage aus dem Bereich Abschreibungen. Leider kann ich die Frage nur etwas diffus stellen, da ich in diesem Fall den Zusammenhang noch noch ganz verstanden habe. Ich hoffe ihr seid nachsichtig mit mir
Meine Frau ist Kleinunternehmerin. Es wird eine EÜR erstellt bei der Abgabe der SE. Sie hat auch ein Arbeitszimmer in dem Haus.
Wir setzen die Schuldzinsen anteilig für das Arbeitszimmer an; also die Zinsen, die wir aktuell noch für das Darlehen zahlen. Dies sollte so korrekt und ohne Nachteile im Nachhinein sein.
Auch die Kosten, die für das gesamte Haus anfallen (Strom, Wasser, Müll etc.) werden anteilig angesetzt. Auch hier sehe ich keine Probleme.
Nun kann man ja auch Afa, die sich aus dem Kaufbetrag ergibt - auf das von ihr genutzte Arbeitszimmer anteilig ansetzen. Dies reduziert somit die Steuerlast (Bzw. die Einkünfte).
Nun stellt sich mir die Frage - da ich das mal so beiläufig gelesen habe - ob bei Aufgabe des Kleinunternehmens auch irgendwelche Nachteile durch den (in den Vorjahren) Ansatz der Afa enstehen.
Ich hoffe, ihr wisst was ich meine und könnt mir Hinweise hierzu geben. Ich weiß, es ist kein einfaches Thema und die Chancen stehen nicht so gut, dass jemand genau dieses Thema kennt und erläutern kann aber ein Versuch ist es Wert. Besser jetzt informieren als in ein paar Jahren (falls das Unternehmen mal eingestellt wird) eine Überraschung zu erleben.
Herzlichen Dank schon mal.