Entnahme aus Rücklage zu gunsten eines einzelnen Eigentümers - wie buchen

  • Guten Tag zusammen,


    nachdem ich nun viele Stunden nach einer Lösung gesucht habe (auch hier im Forum) benötige ich nun einmal Hilfe.


    Im letzten Jahr (2018) wurde auf der Eigentümerversammlung beschlossen, dass der Eigentümer X aus der Instandhaltungsrücklage eine pauschale Rückzahlung / Erstattung über die Jahresabrechnung für 2018 erhalten soll. Ich habe nun bereits alles mögliche versucht zu buchen. Z. B. mit dem Rücklagen-Assistenten "Entnahme (direkte Abflüsse vom Rücklagenkonto, die nicht verteilt werden sollen). Damit erreiche ich zwar, dass das Rücklagenkonto - ohne jeden Eigentümer zu belasten - um diese pauschale Summe reduziert wird (besondere Entnahmen) und auch alles richtig in der IR aufgezeichnet wird.


    Das Rücklagenkonto 100015 wird korrekt mit diesem Betrag belastet und auf dem Konto 1380 Verrechnungskonto Rücklagen wird entsprechend eine Gutschrift verbucht. Soweit kann ich alles nachvollziehen.


    Was mir nun fehlt, ist eine Möglichkeit, die Gutschrift von 1380 auf das Eigentümerkonto zu bekommen und es in der Abrechnung 2018 als Gutschrift auszuweisen.


    Ich hoffe es kann mir einer von euch "alten" Hasen weiterhelfen.


    Viele Grüße und lieben Dank im Voraus...

  • Es ist immer gut, zu wissen, worum es bei der Zahlung genau geht, was also der Beweggrund für diese Zahlung ist. Abhängig davon müsste man genau prüfen, ob es für ein solches Vorgehen überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, falls es z.B. Gegenstimmen gab. Dann könnte der Beschluss nämlich nichtig und nicht lediglich anfechtbar sein.

    Wenn Du es in seiner Abrechnung nicht als Gesamtbetrag stehen haben musst, kannst Du einfach ein Konto für die Erstattung anlegen und den Eigentümer wie einen Kreditor behandeln und eine externe Rechnung beilegen, also wie eine Zahlung der WEG an ein Gewerk behandeln und über den Schlüssel der IHR umlegen. Dann würdest Du jedoch die Entnahme aus der IHR auch verteilen müssen, denn Du schreibst ja, dass der Posten auf der Abrechnung auftauchen soll.

    Die Frage ist ja schon auch, wieso jemand aus dem Verwaltungsvermögen der WEG einzeln Geld bekommt. War es z.B. Eine Entschädigung, dann wäre diese Art, es zu buchen, doch ganz sinnvoll. Natürlich wird die Entschädigung dann separat überwiesen. Aber Vorsicht: Ich hoffe, ihr habt beim Beschluss auch daran gedacht, dass der Eigentümer ja auch in die Instandhaltungsrücklage gezahlt hat. Sollen nur die anderen Eigentümer für ihn aufkommen, oder alle (einschließlich ihm selber)? Geht es darum, etwas, was der Eigentümer für das Gemeinschaftseigentum ausgelegt hat, zu erstatten? Oder hat sich die Gemeinschaft der übrigen Eigentümer ihm gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht? Ist letzteres der Fall, dann wäre zu prüfen, ob er überhaupt mitzahlt (aktuelle BGH Rechtsprechung prüfen).

  • Guten Morgen wohnhofAtrium,


    habe zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Es ist in diesem Fall so, dass ein gültiger Beschluss (Allstimmigkeit) vorliegt. Der Eigentümer soll also mit einer Zahlung aus der IHR in Höhe von 30 EUR entschädigt werden. Die rechtliche Bewertung ist auch nicht mein Problem. Ich weiß nur nicht wie ich es buchen muss, damit die Entnahme aus der IHR als Gutschriftenposition in der Abrechnung des betreffenden Eigentümers auftaucht. Eine Auszahlung per Bankkonto soll nicht extra erfolgen, sondern es soll nachvollziehbar in der Jahresabrechnung des betreffenden Eigentümers auftauchen und dann z. B. mit der Abrechnungsspitze an den Eigentümer ausgezahlt werden.


    Ich habe bereits mit dem Rücklagen-Assistenten "Entnahme (direkte Abflüsse vom Rücklagenkonto, die nicht verteilt werden sollen)" ausgeführt. Damit erreiche ich, dass das Rücklagenkonto - ohne jeden Eigentümer zu belasten - um diese pauschale Summe reduziert wird (besondere Entnahmen) und auch alles richtig in der IHR aufgezeichnet wird. Soweit gut.


    Das Rücklagenkonto 100015 wird korrekt mit diesem Betrag belastet und auf dem Konto 1380 Verrechnungskonto Rücklagen wird entsprechend eine Gutschrift verbucht. Kannst Du mir bitte erklären, wie ich das Geld jetzt von 1380 als Gutschrift in die Abrechnung des Eigentümers bekomme? Auf dem Konto 1380 müsste dann ja ein Abfluss auftauchen, der dann dem Eigentümer gutgeschrieben wird. Ich benötige hier dringend Hilfe, ich komme einfach nicht weiter und habe mich den ganze Sonntag mit dieser Problematik beschäftigt - ich zweifle echt an mir. Es muss doch möglich sein buchungstechnisch diesen Sachverhalt darzustellen.

    Ganz liebe Grüße

  • O.K., danke für Deine Erläuterungen. Klar, wenn Allstimmigkeit vorliegt, dann ist (fast) alles möglich ;)


    Wenn es nur darum geht, dem Eigentümer das zu erstatten, dann drehe doch einfach die Ausgabenlogik um und buche eine Erstattung! In dem Fall könntest Du praktisch jedes Konto nehmen, für das Du einen Schlüssel angegeben hast, der 100% Deinen einen Eigentümer belastet. Jetzt buchst du aber keine Ausgabe sondern eine Rückerstattung. Und schon muss Dein einer Eigentümer nicht zahlen, sonder bekommt Geld.


    Du kannst ggf. auch mit dem Schlüssel "gemäß Abrechnung" abrechnen. Ob das mit der Rückerstattung klappt, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall und wenn's Dir so wichtig ist, kannst Du ein eigenes Umlagekonto temporär mal anlegen und einen besonderen Schlüssel zuweisen. Das kannst du ja irgendwann später wieder löschen oder umwidmen.

  • Hallo,


    hHabt vielen Dank für Eure Erläuterungen - irgendwie bringt es mich aber nicht weiter. Was ich auch versuche, ich schaffe es nicht 30 EUR aus der IHR rauszuholen und dem Eigentümer in der Abrechnung gutzuschreiben. Irgendwie ist am Ende immer auf irgendeinem Verrechnungskonto zuviel Geld oder das Geld wird dem Eigentümer belastet statt gutgeschrieben.


    Hat irgendeiner eine Idee, wie ich das anstellen kann bzw. kann mir einer das richtige Prozedere erklären? Ich bin wohl zu blöd. In der Theorie ist alles ganz einfach:


    1. besondere Entnhame aus der IHR 30,00 EUR an Verrechnungskonto xyz

    2. Verrechnungskonto xyz an Umlagekonto "Rückzahlungen aus Rücklage gem. Beschluss ETV" (Umlageschlüssel ist Betrag 100 % an Eigentümer)


    Sollte passen, ist aber nicht so.


    Konkret sieht es dann so aus:




    Wenn ich nun also die Gutschrift auf dem ET Konto buche, sieht es so aus:

    Der Kontostand Verrechnungskonto Rücklagen wird um 30 EUR höher, statt niedriger.



    Buche ich es aber als "Erstattung" dann stimmt zwar das Verrechnungskonto Rücklagen aber die 30 EUR werden dem Eigentümer belastet statt gutgeschrieben.


    Ich bin sprachlos und weiß keinen Rat mehr.


    Ich danke Euch für zahlreiche Ideen...

  • Nimm‘ statt des Verrechnungskontos ein Geldkonto, z.B. das Hausgeldkonto oder die Kasse. Bei den Rücklagenbuchungen gib‘ Umbuchung auf das Hausgeldkonto an. Du willst den Betrag entnehmen und - weil er in der Abrechnung auftauchen soll - auf ein Konto umbuchen, von dem aus Du das Geld auszahlen kannst. Dann überweist Du das Geld dem Eigentümer und buchst das als ganz normale Ausgabe über ein Konto, das über den gleichen Schlüssel wie die Rücklagen verteilt wird. Die Entnahme und die Ausgabe gleichen sich für alle Eigentümer aus.

    Bitte verzichte darauf, das als besondere Entnahme zu buchen, denn das ist es ja nicht: Du willst vielmehr Geld ganz regulär entnehmen und dem Eigentümer überweisen! Eine besondere Entnahme kannst Du buchen, wenn Du direkt etwas aus der IHR bezahlst, das aber nicht abgerechnet werden soll.

  • ....Kannst Du mir bitte erklären, wie ich das Geld jetzt von 1380 als Gutschrift in die Abrechnung des Eigentümers bekomme? Auf dem Konto 1380 müsste dann ja ein Abfluss auftauchen, der dann dem Eigentümer gutgeschrieben wird. ....

    Dein Fall ist eigentlich gar nicht so besonders. Ich habe das öfters, nur bekommt niemand etwas aus der IHR (was eigentlich rechtlich auch nicht zulässig ist) sondern vom Hausgeldkonto. Aber egal.

    Nimm Dir den Musterfall, uns probier es darin aus bevor Du deine echten Stammdaten anpackst.


    Wenn Du die Entnahme wie beschrieben gebucht hast, und Konto 1380 nun "gefüllt" ist, dann buchst Du wie folgt:


    1. Konto anlegen analog meinem Beispiel 4066 (Nummer kannst Du Dir aussuchen, sollte aber im 40xxer Kreis sein).

    Nenn es z.B. "Gutschrift Wohnung X oder Bonuskonto. Ist egal, Du musst halt wissen wofür es gedacht ist.


    2. Ausgabebuchung, 1380 an das Gegenkonto (das neue Bonuskonto), hier 4066.





    3. Jetzt musst Du diesen Bonus dem Eigentümer in seiner Abrechnung zukommen lassen, das geht dann über den Punkt "Verteilung der Kosten auf Eigentümer". So schiebst Du den Bonusbetrag vom Bonuskonto in die Einzelabrechnung.



    Im Endergebnis hat dann ein Eigentümer diesen negativen Betrag in seiner Abrechnung, und somit eine Gutschrift erhalten.