Hallo,
ich vermiete ein Zimmer mit Bad und Küchenzeile in einem Einfamilienhaus, das ich selbst gemietet habe und mit meiner Familie bewohne, unter. Die Gesamtmiete wäre ansonsten für uns nicht zu stemmen.
Da die Nebenkosten für die Untermiete nicht genau abgerechnet werden können, verlange ich eine Pauschale dafür.
Welche Einkünfte aus Untervermietung soll ich nun in der Steuererklärung angeben? Muss ich in Anlage V die Kaltmiete, die ich pro Jahr vom Untermieter erhalte, angeben?
Laut Recherche im Internet (http://www.deutschesmietrecht.de) können 10% aller Betriebskosten für die gesamte Wohnung abgezogen werden.
Danke für die Antworten.
VG Sonja