Untervermietung eines Zimmers in gemietetem Haus - welche Einnahmen in Anlage V eintragen?

  • Hallo,

    ich vermiete ein Zimmer mit Bad und Küchenzeile in einem Einfamilienhaus, das ich selbst gemietet habe und mit meiner Familie bewohne, unter. Die Gesamtmiete wäre ansonsten für uns nicht zu stemmen.

    Da die Nebenkosten für die Untermiete nicht genau abgerechnet werden können, verlange ich eine Pauschale dafür.

    Welche Einkünfte aus Untervermietung soll ich nun in der Steuererklärung angeben? Muss ich in Anlage V die Kaltmiete, die ich pro Jahr vom Untermieter erhalte, angeben?

    Laut Recherche im Internet (http://www.deutschesmietrecht.de) können 10% aller Betriebskosten für die gesamte Wohnung abgezogen werden.


    Danke für die Antworten.

    VG Sonja

  • Das ist hier doch schon öfter besprochen worden - Mieteinnahmen einschließlich Nebenkosten (gesondertes Feld) und auf der Kostenseite die anteiligen von Euch getragenen Kosten. Jeweils das Jahr der Zahlung beachten - die Aufteilung müsst Ihr dem Finanzamt zumindest im ersten Jahr nachweisen.

    Dein Link ist zu ungenau - man muss ja erst einmal den Beitrag suchen, auf den du dich beziehst!!! Die 10% sind aber m.M.n. nur ansetzbar, wenn du keinen genauen Aufteilungsschlüssel hast. Das Finanzamt wird das hinterfragen, möglicherweise wirst du nachweisen müssen, dass das vermietete Zimmer wirklich nur rd. 10% der Gesamtfläche hat. Einfach Kaltmiete und dann noch Abzug von 10% Eurer Kosten wird m.M.n. verworfen werden. Entweder alle Einnahmen einschließlich Nebenkosten und Abzug von anteiligen Aufwendungen oder nur Nettomiete und der Anteil von Eurer gezahlten Miete für das Zimmer ohne Nebenkosten auf "Kosten".