moin,
Ich habe eine Frage: ich habe eine unentgeltlich Unterkunft bei meiner Dienststelle. Verpflegung ist nicht dabei. Nun möchte ich eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung angeben.
Ich habe 110 Fahrten zwischen Wohnung und zu Hause kann aber nur max. 52 Fahrten bei der doppelten H. angeben. Die Frage ist kann ich die restlichen 58 Fahrten bei der Entfernungspauschale angeben, oder kommen da die 110 Fahrten rein und die 52 Heimfahrten zusätzlich ?
LG
Jörg