Wege zur Arbeit / Doppelte Haushaltsführung

  • moin,

    Ich habe eine Frage: ich habe eine unentgeltlich Unterkunft bei meiner Dienststelle. Verpflegung ist nicht dabei. Nun möchte ich eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung angeben.

    Ich habe 110 Fahrten zwischen Wohnung und zu Hause kann aber nur max. 52 Fahrten bei der doppelten H. angeben. Die Frage ist kann ich die restlichen 58 Fahrten bei der Entfernungspauschale angeben, oder kommen da die 110 Fahrten rein und die 52 Heimfahrten zusätzlich ?

    LG

    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 110 Fahrten zwischen Wohnung und zu Hause kann aber nur max. 52 Fahrten bei der doppelten H. angeben. Die Frage ist kann ich die restlichen 58 Fahrten bei der Entfernungspauschale angeben, oder kommen da die 110 Fahrten rein und die 52 Heimfahrten zusätzlich ?

    Dann würde ich einmal einen Blick in die maßgebliche gesetzliche Vorschrift werfen, dann wüsstest Du auch, warum "das Programm" die Anzahl der Familienheimfahrten begrenzt: § 9 Absatz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG

    Zitat

    5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.


    Nicht vergessen sollte mann auch, etwaige Urlaubswochen etc. außer Ansatz zu lassen, damit nicht unnötiger Ärger mit dem FA droht. ;)

  • Ich habe 110 Fahrten zwischen Wohnung und zu Hause kann aber nur max. 52 Fahrten bei der doppelten H. angeben. Die Frage ist kann ich die restlichen 58 Fahrten bei der Entfernungspauschale angeben, oder kommen da die 110 Fahrten rein und die 52 Heimfahrten zusätzlich ?

    Dann würde ich einmal einen Blick in die maßgebliche gesetzliche Vorschrift werfen, dann wüsstest Du auch, warum "das Programm" die Anzahl der Familienheimfahrten begrenzt: § 9 Absatz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG

    Zitat

    5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.


    Nicht vergessen sollte mann auch, etwaige Urlaubswochen etc. außer Ansatz zu lassen, damit nicht unnötiger Ärger mit dem FA droht. ;)

    Ich weis ja warum es begrenzt ist, frag mich nur wie ich die Fahrten eintragen soll . Die 110 Fahrten UND 52 Familienheimfahrten oder muss ich die 52 Fahrten dann abziehen und nur noch 58 bei der Entfernungspauschale eintragen ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weis ja warum es begrenzt ist, frag mich nur wie ich die Fahrten eintragen soll . Die 110 Fahrten UND 52 Familienheimfahrten oder muss ich die 52 Fahrten dann abziehen und nur noch 58 bei der Entfernungspauschale eintragen ?

    Was ist an diesem Satz so schwer zu verstehen:

    5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.


    Darüber hinaus gehende Fahrten sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht abziehbar.


    Und wie schon erwähnt, sind Urlaubswochen etc. auch außer Ansatz zu lassen.


    Und etwaige Zahlungen des AG anlässlich dieser doppelten Haushaltsführung sind natürlich auch zu erklären (Trennungsgeld/-entschädigung, Reisekosten, etc.). Und bei größeren Kilometerleistungen lässt sich das FA die tatsächliche Durchführung der Fahrten auch gerne anhand geeigneter Nachweise glaubhaft machen.