24 Stunden Dienste - Fahrtkostenabrechnung und Pauschbetrag

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,


    Ich arbeite in der Pflege in 24 Stunden Diensten. Bei 8 Diensten im Monat macht das 16 Fahrten. Also kann ich deutlich weniger Fahrtkosten absetzen, als jemand der Mo-Fr arbeitet, obwohl ich ebenso in Vollzeit arbeite. Stimmt das?


    Der Einsatzort ist auch aufgeteilt, Nachts in der Patienten Wohnung und Tagsüber ausserhalb. Hat das steuerliche Vorteile?


    Hat jemand Erfahrung damit?

    Gibt es noch weitere Erstattungsmoeglichkeiten?


    Gruss

    Klene

    • Offizieller Beitrag

    Also kann ich deutlich weniger Fahrtkosten absetzen, als jemand der Mo-Fr arbeitet, obwohl ich ebenso in Vollzeit arbeite. Stimmt das?

    Ich verstehe die Frage nicht. Was soll daran nicht stimmen? Es gibt Arbeitnehmer, die wohnen fast neben Ihrer Arbeitsstelle, arbeiten weit über 40 Stunden und haben keine Fahrtkosten, die sie absetzen können. Aber auch das ist in Ordnung. Wo keine Fahrtkosten sind, ist auch nichts abzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite in der Pflege in 24 Stunden Diensten. Bei 8 Diensten im Monat macht das 16 Fahrten. ..... Stimmt das?

    Die Rechnung stimmt schon mal nicht. Du hast 8 Hinfahrten und 8 Rückfahrten, weshalb Du für 8 Tage die Entfernungspauschale ansetzen kannst.


    ..... Also kann ich deutlich weniger Fahrtkosten absetzen, als jemand der Mo-Fr arbeitet, obwohl ich ebenso in Vollzeit arbeite. Stimmt das?

    Auch das stimmt nicht. Du kannst wie alle anderen auch für Hin- und Rückfahrt insgesamt einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Du fährst weniger "Tage" also kannst Du zurecht auch weniger Tage ansetzen.

  • Entfernungspauschale, wenn es immer die gleiche Pflegeperson ist (damit immer die gleiche Adresse). Wenn ständig wechselnd, dann zumindest die Kilometerpauschale m. E.

    Fallen denn auch Fahrten zum Arbeitgeber (Pflegedienst) an?

    • Offizieller Beitrag

    Entfernungspauschale, wenn es immer die gleiche Pflegeperson ist (damit immer die gleiche Adresse).

    Nach dem anderen Thread von @Klene befindet sie sich noch in der Ausbildung. Von daher gehe ich mal davon aus, dass erst einmal die 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht wird und von da erst mit Kollegen/-innen in ein Firmenfahrzeug umgestiegen wird und die zu pflegenden Personen aufgesucht werden. Also insoweit wäre zwingend die Entfernungspauschale anzuwenden.


    Gibt es noch weitere Erstattungsmoeglichkeiten?

    Die Beantwortung einer solchen Fragestellung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.