Wirtschaftsjahr ohne Vorjahre abschliessen

  • Hallo zusammen,


    aus technischen Gründen müsste ich das Wirtschaftsjahr 2017 abschliessen, will aber 2016 noch nicht abschliessen.


    Gibt es da einen Trick, wie man das machen kann?


    Ich bedanke mich schonmal im voraus!:):):)


    Jesper

  • Gibt es da einen Trick,

    Hallo,


    abgesehen davon, dass das Forum hier keine Beratung im Steuerdschungel geben darf, so kann, um die gesetzlichen Vorgaben und die GoBD Konformität einzuhalten nichts "getrickst" werden.

    Auch, wenn man als Freiberufler/Kleinunternehmer/Einzelunternehmer mit weniger als 600.000,- Umsatz 60.000,- Gewinn, zur einfachen Buchhaltung berechtigt wäre.


    Wie sollten denn Deiner Meinung nach, die Vorträge/EB-Werte aus dem später abzuschließenden Wj 2016 in das dann bereits abgeschlossene 2017 übernommen werden?

  • Moin!


    Bei der Frage geht es doch nicht um Steuerberatung, sondern um die Umsetzung im Unternehmer.

    Und die EB-Werte kann man jederzeit vor Abschluss übertragen ...


    Aber soweit ich weiss, kann man die Jahre nur chronologisch nacheinander abschliessen - genauso wie die Monate.


    Gruß

    Chris

  • wenn man Buchungsjahre abschließen kann, kann man auch dieses wieder rückgängig machen. Und die Programme, die ich kenne, lassen nur ein Abschließen zu, wenn auch die Vorjahre zu sind!


    Und warum müssen Sie ein Jahr abschließen? Was hat das für einen Hintergrund?


    Lia

  • Bei der Frage geht es doch nicht um Steuerberatung,

    habe ich auch so nicht behauptet.

    Verwunderlich empfand ich nur dass, im Kontext zu gesetzlichen Vorgaben nach "Tricks" gesucht wurde eben diese zu umgehen.

    Und die EB-Werte kann man jederzeit vor Abschluss übertragen ...

    dann hätte sich die Frage ja garnicht gestellt, sondern wäre der normale Gang.

  • Vielen Dank. Bei einem befreundeten Nutzer fand ein Mandantenwechsel statt. Er hat jedoch den existierenden Mandanten einfach umbenannt, die EB Werte einmalig angepasst und alles übernommen.

    Also keine Steuertricks und, Elsamate - natürlich war das keine Frage im Sinn einer steuerberatenden Tätigkeit ;)


    Danke Euch!

    Jesper