Anlage aus Rechnungskorrektur richtig buchen

  • Hallo in die Runde,


    im März kaufte ich einen individuell gefertigten PC für einen meiner Kunden ein und buchte ihn als Wareneingang gegen 3400. Die Rechnungsbetrag auf Kundenseite floss im selben Monat zu und wurde gegen 8400 gebucht.

    Kurz darauf stellte sich heraus, dass der Rechner doch nicht den Anforderungen eines Maschinenherstellers entsprach. Aus taktischen Gründen nahm ich den Rechner zurück und buchte eine Rechnungskorrektur auf die 8400.

    Nun habe ich mich entschlossen den Rechner selber zu nutzen und als Anlagegut zu verbuchen.


    Rahmenbedingungen:

    - Einzelunternehmer mit IST Besteuerung

    - WISO EÜR & Kasse

    - EKR03


    Nun zur Frage:

    Nach meinem Verständnis befindet sich das Gut nach der Rechnungskorrektur auf dem Kto. 3400. Ich habe keinen neuen Beleg dazu. Die Maske für die Anlagegüter im Programm möchte jedoch eine Buchung erstellen und verlangt dafür ein Geldkonto. Da es jedoch gegenwärtig keinen Abfluss gibt kann ich kein Geldkonto gegenbuchen.

    Wie lässt sich realisieren, dass ich sich in der Anlagenübersicht alles korrekt abbildet und die Konten stimmen?


    Vielen Dank im Voraus.

    kide

  • Moin,


    wie hoch ist denn der Netto- Betrag ? Du könntest dann - sofern möglich - eine "freie bzw. manueĺle" Umbuchung Anlagevermögen an 3400 machen, andernfalls könntest Du auch ein Verrechnungskonto "zwischenschalten"...:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    vielen Dank für Deine Rückmeldung.


    Der Nettobetrag ist 605,45 €.

    An die freie Buchung habe ich auch schon gedacht, aber ohne Beleg?

    Wird denn eine Buchung auf das Konto 470 (Computeranlagen) auch automatisch in der Anlagenverwaltung von "EÜR & Kasse" registriert?


    Beste Grüße

    kide

  • Hallo nochmal in die Runde,


    da sich jetzt konkret dazu keiner mehr gemeldet hat hab ich mir Folgendes überlegt.


    Ich nehme den originalen Beleg auf dem ich Wareneingang an Bank gebucht hatte und negiere die Buchung mit Bank an Wareneingang. Danach buche ich das Ganze innerhalb der Anlagenverwaltung einschließlich Abschreibungen mit Computeranlagen an Bank.

    Die Buchungen werden auf dem originalen Beleg vermerkt mit Nummer und Konto vermerkt.


    Was haltet Ihr davon?


    Vielen Dank für alle Rückmeldungen.


    kide

    • Offizieller Beitrag

    Was haltet Ihr davon?

    Abstand. Alle einzelnen Geschäftsvorfälle sollten (müssen) nachvollziehbar sein.


    Die Rechnungsbetrag auf Kundenseite floss im selben Monat zu und wurde gegen 8400 gebucht.

    Kurz darauf stellte sich heraus, dass der Rechner doch nicht den Anforderungen eines Maschinenherstellers entsprach. Aus taktischen Gründen nahm ich den Rechner zurück und buchte eine Rechnungskorrektur auf die 8400.

    Nun habe ich mich entschlossen den Rechner selber zu nutzen und als Anlagegut zu verbuchen.

    Aller Erfahrung nach sollte das doch über Einschaltung eines Verrechnungskontos zu lösen sein. Zum Prozedere muss dir aber jemand etwas zu sagen, der die software auch nutzt.


    da sich jetzt konkret dazu keiner mehr gemeldet hat ..... .

    Es braucht schon etwas Geduld, da nicht jedes Forumsmitglied auch genau diese Software selber nutzt.

  • Abstand. Alle einzelnen Geschäftsvorfälle sollten (müssen) nachvollziehbar sein.

    Hallo miwe4,

    Danke für Deine Rückmeldung.

    Genau aus diesem Grund hatte ich eingangs Bedenken geäußert (… ohne Beleg... usw.).



    Mit dem Verrechnungskonto meinst Du ein Geldkonto?


    Beste Grüße

    kide

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem Verrechnungskonto meinst Du ein Geldkonto?

    Das in diesem Zusammenhang immer wieder gern genannte Konto 1360 meine ich.

  • OK. Das klingt gut. 1360 sehe ich als Geldkonto in der Anlagenverwaltung.


    D.h. jetzt

    1360 an 3400

    470 an 1360


    Dann brauche ich nur noch einen Beleg. Erstellt man dafür selber etwas?


    Beste Grüße

    kide

    • Offizieller Beitrag

    Aus taktischen Gründen nahm ich den Rechner zurück und buchte eine Rechnungskorrektur auf die 8400.

    Und wie hat die Buchung ohne Hinzuziehung eines Verrechnungskontos ausgesehen? ?(


    Wenn die Ware im Wareneingang ist, dann benötigst Du doch gar kein Verrechnungskonto und kannst es von dort eigentlich direkt in Dein Anlagevermögen übernehmen (Gegenkonto wieder 3400). Oder habe ich im Eingangspost etwas falsch verstanden?

  • Dann brauche ich nur noch einen Beleg. Erstellt man dafür selber etwas?

    Du hast Doch die Rechnung vom PC-Lieferant an Deine Firma. Ebenso eine Korrekturrechnung an Deinen Kunden. Somit einen Beleg dass der Rechner wieder in Deinem Lager liegt (lag)

    Kopie von beiden zur BGA-Aktivierungsbuchung (Warentnahme Netto) heften. (Netto deshalb, weil Du bestimmt schon VSt. gezogen hast)

    Fertig.

    • Offizieller Beitrag

    Dann brauche ich nur noch einen Beleg. Erstellt man dafür selber etwas?

    Du hast Doch die Rechnung vom PC-Lieferant an Deine Firma. Ebenso eine Korrekturrechnung an Deinen Kunden. Somit einen Beleg dass der Rechner wieder in Deinem Lager liegt (lag)

    Kopie von beiden zur BGA-Aktivierungsbuchung (Warentnahme Netto) heften. (Netto deshalb, weil Du bestimmt schon VSt. gezogen hast)

    Fertig.

    Eben. ;)

  • Wenn die Ware im Wareneingang ist, dann benötigst Du doch gar kein Verrechnungskonto und kannst es von dort eigentlich direkt in Dein Anlagevermögen übernehmen (Gegenkonto wieder 3400). Oder habe ich im Eingangspost etwas falsch verstanden?

    hallo,

    das hat maulwurf23 oben ja schon vorgeschlagen.

    Du könntest dann - sofern möglich - eine "freie bzw. manueĺle" Umbuchung Anlagevermögen an 3400 machen,

    Aber bei Laienbuchhaltungsprogrammen wie diesem ist das nicht möglich, weil ein Finanzierungskonto/Geldkonto erforderlich ist.

    Selbst wenn er den aufploppenden Anlageassistenten weg klickt und die Buchung speichert, (das geht) so fällt ihm spätestens beim (händischen Eintrag/Aktivieren ins AV-Verzeichnis) die Sache wieder auf die Füße.

    3400 ist kein Geldkonto

    Also übergibt er das Teil aus dem Lager an 1360 welches dann als Zwischen-geldkonto fungiert. Nur so ist EÜR&Kasse zufrieden zu stellen.


    Habe div. Varianten mit Modul EÜR vom Sparbuch (scheint Baugleich mit EÜR & Kasse zu sein) durchgespielt.

    In anderen Buchhaltungsprogrammen ist die Möglichkeit einer Lagerentnahme in das BGA-Vermögen nicht beschränkt.

  • Hallo miwe4 und Elsamate,


    vielen Dank für Eure Beiträge.


    Und wie hat die Buchung ohne Hinzuziehung eines Verrechnungskontos ausgesehen?

    Da ich dem Kunden das Geld zurückgezahlt habe musste ich mein Erlöskonto wieder mindern. Nach dem Abfluss 8400 an Bank. Dies wurde vom Programm nach Eingabe der ER (Einnahme Rückzahlung) so vorgeschlagen.


    Wenn die Ware im Wareneingang ist, dann benötigst Du doch gar kein Verrechnungskonto und kannst es von dort eigentlich direkt in Dein Anlagevermögen übernehmen (Gegenkonto wieder 3400). Oder habe ich im Eingangspost etwas falsch verstanden?

    Dieser Logik wäre ich gerne gefolgt, nur leider wie Elsamate auch schon richtig beschrieben hat, funktioniert das in diesem Programm nicht. Zur Aktivierung wird immer ein Geldkonto benötigt.


    Du hast Doch die Rechnung vom PC-Lieferant an Deine Firma. Ebenso eine Korrekturrechnung an Deinen Kunden. Somit einen Beleg dass der Rechner wieder in Deinem Lager liegt (lag)


    Kopie von beiden zur BGA-Aktivierungsbuchung (Warentnahme Netto) heften. (Netto deshalb, weil Du bestimmt schon VSt. gezogen hast)


    Fertig.

    Vielen Dank, werde ich so machen!


    Also übergibt er das Teil aus dem Lager an 1360 welches dann als Zwischen-geldkonto fungiert. Nur so ist EÜR&Kasse zufrieden zu stellen.

    Ich werde Euren Vorschlag mit Konto 1360 übernehmen. Vielen Dank. :)



    Abschließend hätte ich noch eine Frage zum Wert. Nehme ich den Betrag der Rechnung oder der Rechnungskorrektur? Diese differieren um ca. 10%.


    Beste Grüße

    kide

  • Nehme ich den Betrag der Rechnung oder der Rechnungskorrektur? Diese differieren um ca. 10%.

    diese 10% sind anscheinend Dein Aufschlag gewesen, welcher durch die Rückabwicklung jedoch nicht realisiert wurde. (also auch nicht in die EÜR eingeht)

    Also der Preis den Du lt. Rechnung bezahlt u. VSt. gezogen hast.