Schornsteinfeger Gebühren

  • Hallo, wie würdet Ihr die Kosten für den Schornsteinfeger Wert stellen. Für das laufende Jahr (01.01. - 31.12.) oder vom Rechnungsdatum ein Jahr weiter? Ich bin dies bezüglich ein wenig ratlos?


    Gruß Su

  • Auf jeden Fall das laufende Jahr! Wie machst Du es denn sonst bei Aufzugs- oder Heizungswartung? Die Leistung wird jährlich erbracht und besteht darin, den Schornstein zu reinigen, somit ordne ich das einfach dem gesamten Abrechnungsjahr zu. Der Leistungszeitraum ist für mich dann das Abrechnungsjahr, in dem die Leistung erfolgte. Anders ist es z.B. bei der Gebäudeversicherung, wenn der in Rechnung gestellte Zeitraum nicht dem Abrechnungsjahr entspricht. Unterschied: Beim Schornsteinfeger zahlst Du dafür, dass er einmal kommt und reinigt. Darin besteht die Leistung. Die Versicherung leistet einen Versicherungsschutz, und der erstreckt sich über einen Zeitraum.


    Die Frage nach dem Leistungszeitraum stellt sich ja übrigens ohnehin nur bei der Nebenkostenabrechnung für Mieter. Für die Hausgeldabrechnung ist das gerade egal. Laut Betriebskostenverordnung §2 Satz 4a) bzw. 12 sind die Kosten auf Mieter umlegbar.