Afa einer Photovoltaikanlage

  • Liebes Forum,


    bevor Nachfragen aufkommen: Ich möchte die Buchführung für meine Photovoltaikanlage, die im nächsten Monat auf das Dach meines Hauses montiert wird, mit EÜR&Kasse und SKR04 durchführen, da ich beides bereits seit eingen Jahren für eine andere Buchführung verwende. Ich werde im nächsten Monat eine PV-Anlage mit Batteriespeicher bekommen. Die Vorsteuer für die gesamte Investition ist erstattungsfähig (auch für den Batteriespeicher), da beides gleichzeitig angeschafft wird. Ich habe einige Fragen zur Verbuchung der Investition, bei denen mir vielleicht jemand helfen kann:


    1. Wenn ich die Anschaffung (z.B. als Betriebsvorrichtung unter Konto 470) als Anlagevermögen erfasse, wird die Vorsteuer korrekt gebucht und ich hätte kein Problem mit der Vorsteuer-Erstattung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung etc. Ich bekomme aber ein Problem in der EÜR am Ende des Jahres, da zwar eine AfA für die PV-Anlage, nicht aber für den Batteriespeicher möglich ist. Gibt es eine Möglichkeit, den Nettobetrag des Batteriespeichers aus dem Anlagevermögen „herauszubuchen“ und nicht abzuschreiben, ohne die Vorsteuer anzurühren?

    2. Mir ist sowohl für die PV-Anlage als auch für den Speicher je eine Förderung (Zuschuss) aus öffentlichen Mitteln bewilligt worden. Mir ist bekannt, dass ich ein Wahlrecht habe, diesen entweder als Betriebseinnahme (4975 Investitionszuschuss steuerpflichtig?) einzuordnen, oder den Nettowert der Anlage für die Abschreibung damit zu verringern. Den Zuschuss für den Batteriespeicher muss ich vermutlich als Betriebseinnahme verbuchen (s.o.), obwohl mir das nicht gefällt, da ich dann nicht nur USt, sondern ggf. auch ESt darauf zahlen muss? Deshalb interessiert es mich ganz besonders, wie ich den Zuschuss zur PV-Anlage ggf. vom Anlagevermögen abziehen kann.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.


    Vielen Dank, Callicarpa

  • Hallo Elsamate,


    vielen Dank für die schnelle Reaktion. Die beiden von Dir zitierten Dokumente kenne ich bereits und haben mir schon sehr geholfen. Meine Fragen zu den buchungstechnischen Problemen in Wiso EÜR&Kasse, die ich oben geschildert habe, beantworten sie aber leider nicht. Um dies noch einmal klar zu stellen: mein Problem ist nicht die steuerliche Behandlung der PV-Anlage in Umsatzsteuer und Einkommensteuer, sondern die Frage, wie buche ich die Investition in Wiso EÜR&Kasse so, dass ich die richtige Vorsteuer-Erstattung erhalte, dass aber nicht mehr im Anlagevermögen steht, als ich tatsächlich absetzen darf.


    Gruß, Callicarpa

  • wie buche ich die Investition in Wiso EÜR&Kasse so, dass ich die richtige Vorsteuer-Erstattung erhalte, dass aber nicht mehr im Anlagevermögen steht, als ich tatsächlich absetzen darf.

    aus dem Link:

    1. Der Betreiber A, der sich nicht mit der Steuerbürokratie befassen möchte

    2. Der Betreiber B, der für sich den Umsatzsteuervorteil nutzen möchte

    3. Der Betreiber C, der seine PV-Anlage als Steuersparmodell und Abschreibungsobjekt nutzen möchte


    Die Frage ob Du Dich als Betreiber C einstufen solltest, hängt nicht nur von einem Buchungssatz, sondern von vielen anderen (nur Dir bekannten) Faktoren ab, welche am besten mit einer Person der steuerberatenden Berufe erörtert werden sollte.

  • Schade, dass es mir nicht gelungen ist, mein Anliegen verständlich zu machen. Bei der Frage A, B oder C habe ich mich übrigens schon vor geraumer Zeit mit der Absendung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" für B entschieden. Alles, was mir auf dem Herzen liegt dreht sich um die Frage, wie ich meine Einträge im Programm am besten vornehme, um allen Regeln von Umsatzsteuer und EÜR gerecht zu werden. Anscheinend kann ich die Antworten hier nicht bekommen. Dennoch allen, die sich die Zeit genommen haben, meinen Beitrag zu lesen, herzlichen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Alles, was mir auf dem Herzen liegt dreht sich um die Frage, wie ich meine Einträge im Programm am besten vornehme, um allen Regeln von Umsatzsteuer und EÜR gerecht zu werden.

    Da es sich hier um ein reines Userforum handelt, muss man dann aber auch etwas Geduld aufbringen, da nicht jedes Forumsmitglied mit der hier von Dir genutzten Software arbeitet.


    Ansonsten lässt sich über die erweiterte Forumssuche softwareübergreifend sicherlich einiges zu dem Thema finden. Insbesondere zu den speziellen Steuerprodukten ist da in den Unterforen einiges nachlesbar.

  • Alles, was mir auf dem Herzen liegt dreht sich um die Frage, wie ich meine Einträge im Programm am besten vornehme, um allen Regeln von Umsatzsteuer und EÜR gerecht zu werden. Anscheinend kann ich die Antworten hier nicht bekommen.

    Danke Habe die gleiche Frage. Haben Sie schon (anderswo) eine Antwort erhalten?

  • Da es sich hier um ein reines Userforum handelt, muss man dann aber auch etwas Geduld aufbringen, da nicht jedes Forumsmitglied mit der hier von Dir genutzten Software arbeitet.


    Ansonsten lässt sich über die erweiterte Forumssuche softwareübergreifend sicherlich einiges zu dem Thema finden. Insbesondere zu den speziellen Steuerprodukten ist da in den Unterforen einiges nachlesbar.

    Ist das nicht das Unterforum zu genau dieser Software EÜR&Kasse?

  • Hallo zusammen,

    ich habe das selbe Problem. Ich weiß nicht, wie ich den Zuschuss für die Batterie als Unternehmer verbuchen soll.
    ich habe getrennte Anlagegüter für die PV-Anlage, den Batteriespeicher und die Wallbox.
    Nun habe ich einen Zuschuss für die Batterie ausgezahlt bekommen. Lt. Hilfe-Doku könnte folgendes gelten:

    Zitat

    Wie wirken sich Investitionszuschüsse aus?

    Haben Sie von der KfW-Bankengruppe oder einem Bundesland eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss? Dann erhöht dieser Zuschuss Ihren Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie den Zuschuss direkt im Jahr der Zahlung als Betriebseinnahme erfassen oder ob Sie die Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage um den Zuschuss verringern. Bei der zweiten Variante reduzieren sich dadurch Ihre Betriebsausgaben, da Sie verteilt über den Zeitraum der Nutzungsdauer jährlich weniger Abschreibungen ansetzen können.

    Es gibt also grundsätzlich zwei Varianten. Wenn ich ihn als Gewinn ausweise, wird er sofort gegen die Einnahmen gerechnet.

    Da ich eh eher Verluste habe, könnte das vielleicht die einfachste Lösung sein. Aber selbst da bin ich nicht sicher, wie ich das verbuchen müsste.


    callicarpa, wie hast du dein Problem gelöst?

  • Ich habe es jetzt über das "Anlagevermögen" / "Zugänge zum Wirtschaftsgut"

    und dann über einen negativen Zugang erreicht. Ist wohl auch erlaubt. Steht zumindest so in der Hilfe.

    Danach ist die Afa entsprechend korrigiert/reduziert ohne die Vorsteuer zu verändern.