Liebes Forum,
bevor Nachfragen aufkommen: Ich möchte die Buchführung für meine Photovoltaikanlage, die im nächsten Monat auf das Dach meines Hauses montiert wird, mit EÜR&Kasse und SKR04 durchführen, da ich beides bereits seit eingen Jahren für eine andere Buchführung verwende. Ich werde im nächsten Monat eine PV-Anlage mit Batteriespeicher bekommen. Die Vorsteuer für die gesamte Investition ist erstattungsfähig (auch für den Batteriespeicher), da beides gleichzeitig angeschafft wird. Ich habe einige Fragen zur Verbuchung der Investition, bei denen mir vielleicht jemand helfen kann:
1. Wenn ich die Anschaffung (z.B. als Betriebsvorrichtung unter Konto 470) als Anlagevermögen erfasse, wird die Vorsteuer korrekt gebucht und ich hätte kein Problem mit der Vorsteuer-Erstattung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung etc. Ich bekomme aber ein Problem in der EÜR am Ende des Jahres, da zwar eine AfA für die PV-Anlage, nicht aber für den Batteriespeicher möglich ist. Gibt es eine Möglichkeit, den Nettobetrag des Batteriespeichers aus dem Anlagevermögen „herauszubuchen“ und nicht abzuschreiben, ohne die Vorsteuer anzurühren?
2. Mir ist sowohl für die PV-Anlage als auch für den Speicher je eine Förderung (Zuschuss) aus öffentlichen Mitteln bewilligt worden. Mir ist bekannt, dass ich ein Wahlrecht habe, diesen entweder als Betriebseinnahme (4975 Investitionszuschuss steuerpflichtig?) einzuordnen, oder den Nettowert der Anlage für die Abschreibung damit zu verringern. Den Zuschuss für den Batteriespeicher muss ich vermutlich als Betriebseinnahme verbuchen (s.o.), obwohl mir das nicht gefällt, da ich dann nicht nur USt, sondern ggf. auch ESt darauf zahlen muss? Deshalb interessiert es mich ganz besonders, wie ich den Zuschuss zur PV-Anlage ggf. vom Anlagevermögen abziehen kann.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank, Callicarpa