Umzug beruflicher Natur, innerhalb derselben Stadt

  • Ende letzen Jahres bin ich umgezogen.
    Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft und meine alte Mietwohnung gekündigt. Umgezogen bin ich innerhalb derselben Stadt.


    In meiner alten Wohnung bin ich mit dem Bus zur Arbeit gefahren. Der Bus fuhr 20 Minuten, ich lief 15 Minuten zur Bushaltestelle und dann nochmal etwa 10 Minuten zum Büro. Das heißt eine Gesamtzeit des Arbeitsweges von 45 Minuten. Zusätzlich regelmäßige Verspätungen der Busse.

    Mein neuer Arbeitsweg sind etwa 10-12 Minuten zu Fuß, der Bus fällt weg.
    Das heißt der Arbeitsweg verkürzt sich von etwa 1:30 auf unter 25 Minuten. Somit liegt eine Zeitersparnis von über einer Stunde vor.


    Soweit ich verstanden habe, bezieht sich die Zeitersparnis auf tatsächlich gesparte Zeit, nicht auf theoretische Berechnungen.
    Da ich kein Auto besitze und das Auto für meinen Weg zur Arbeitsstelle nicht benutze, ist die Strecke in Kilometern irrelevant.

    Mein Beruf erfordert meine Anwesenheit im Büro an fast jedem Tag. Homeoffice gibt es nur sporadisch, Einsätze beim Kunden vor Ort nur wenige Male im Jahr. Der überwiegende Teil meiner Arbeit wird im Büro durchgeführt.


    Ich benutze das WISO Steuersparbuch zum erfassen meiner Steuer, und beziehe vieles von meinem Wissen auf die dort gegebenen Empfehlungen und Texte.
    Ich zitiere mal die für mich relevanten Stellen.



    Aufgrund dieser Punkte habe ich meinen Umzug in meiner Steuererklärung als beruflich bedingten Umzug mit angegeben, und alle entsprechenden Sachen dort angefügt.


    Nun habe ich vor knapp einer Woche Post vom Finanzamt bekommen, mit Rückfragen zu zwei anderen Punkten (irrelevant für diesen Fall, hoffe ich), und der Anmerkung, dass der Umzug nicht anerkannt wird.

    Ich zitiere aus dem Schreiben:

    Zitat von Schreiben des Finanzamts

    Nachrichtlich teile ich Ihnen mit, dass die Umzugskosten nicht berücksichtigt werden, da sie nicht beruflich veranlasst waren und die Voraussetzungen nicht greifen.

    Voraussetzung für die Umzugsbedingten Kosten ist die Verkürzung der Zeit für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück um täglich insgesamt mindestens eine Stunde; (BFH-Urteile vom 27.07.1995, BStBl 1995 II, 728 und vom 21.02.2006, IX R 79/01).


    Ich habe die Kontaktnummer der Frau vom Finanzamt angerufen, um kurz mit ihr zu klären was hier gemeint ist.
    Grob zusammengefasst waren ihre Worte dass sie "noch nie von einem Umzug innerhalb einer Stadt gehört hätte, der anerkannt worden wäre" und die tatsächliche Fahrzeit hier nicht relevant ist, das die Strecke mit dem Auto ja nicht wirklich viel kürzer wäre. Auf die Anmerkung, dass ich kein Auto besitze und den Weg auch nicht mit einem Auto zurückgelegt habe meinte sie, dass sei hier nicht wichtig.
    Auch dass ich nun zu Fuß gehen kann wäre nicht wichtig.
    Ich habe gefragt was ich liefern muss, damit der Umzug anerkannt wird, und sie meinte ich kann gerne ausführlich darlegen, wieso ich denke dass es so ist, aber sie wird es vermutlich eh an die Rechtsabteilung geben müssen.

    Danach habe ich nochmal ein bisschen weiter recherchiert, und bin auf eine weitere Stelle in der WISO-Hilfe gestoßen:

    Zitat von WISO Hilfe: Umzugskosten

    In Ausnahmefällen kann es auch ausreichen, wenn Sie auf Grund des Umzugs Ihre Arbeitsstätte künftig zu Fuß erreichen können. Dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, so dass in diesen Fällen von einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausgegangen werden kann, selbst wenn die Zeitersparnis weniger als eine Stunde ausmacht (FG Köln 3 K 3502/13).


    Das heißt das Vermeiden eines öffentlichen Busses sollte doch zusätzlich ein einscheidender Punkt sein, weshalb der Umzug beruflicher Natur ist.



    Jetzt kommen wir zum Grund aus dem ich diesen Thread eröffne.
    Übersehe ich irgendetwas, liege ich falsch? Ich habe versucht so gründlich wie möglich zu recherchieren, aber ich möchte natürlich sichergehen, dass ich hier keinen Fehler mache.


    Sollte ich richtig liegen, wie gehe ich nun am besten vor?

    Ein Schreiben für das Finanzamt machen zur Erklärung, mit mit den Belegen mitsenden, die ich eh nachreichen muss? Oder den Steuerbescheid abwarten und dann Einspruch einlegen?

    Wie setze ich so einen Text am besten auf, gibt es Beispiel-Urteile, die ich zitieren kann?
    Habe bisher da nur das gefunden, was im dritten Zitat in diesem Post hier erwähnt wird.


    Ich bin über jede Hilfe und Erleuchtung dankbar.

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

  • Sie wollen doch nicht uns glauben lassen, dass Kauf ETW rein beruflich bedingt war!?? Wegen ein paar Minuten Zeitersparnis??


    Sie können doch die Umzugskosten mit 20% des Betrags als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen - wen der Betrag unbar bezahlt wurde!


    Der Bescheid ist noch nicht da? Abwarten und sich dann hier nochmal melden. Manchmal hat man Glück.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst nicht immer nur dir genehme Fundstellen heraussuchen und rechtlich würdigen. Du musst die Besteuerungsgrundlagen insgesamt abwägen. Und da gibt es nun einmal den § 12 Nr. 1 EStG, der erst einmal durch die private Lebensführung bedingte Kosten vom Abzug ausschließt. Und das Vorliegen von Werbungskosten musst Du nachweisen oder glaubhaft machen.


    Die Verkürzung der Fahrzeit ist nur ein Indiz für eine berufliche Veranlassung. Dem stehen aber bei Dir andere Indizien gegenüber, die eine nicht unerhebliche, wenn nicht gar überwiegende, private Mitveranlassung des Umzugs zu belegen scheinen. So eben die Schaffung von Wohneigentum. Dazu kommen dann vielleicht auch noch private Lebensumstände (Partner, Mitbewohner, Kinder etc. - vgl. auch Dein Thread aus dem Vorjahr), die gegen eine berufliche Veranlassung sprechen. Das alles ist gegeneinander abzuwägen. Zwar ist bei Mietwohnung die einstündige Verkürzung der Fahrzeit vorrangig zu beachten (Umzugskosten bei privater Mitveranlassung - Quelle: haufe.de), aber ich habe noch keine Entscheidung gesehen, bei dem auch die Schaffung von Wohneigentum eine Rolle gespielt hat.


    Und zu guter letzt musst Du die für eine berufliche Veranlassung sprechenden Umstände auch glaubhaft machen. Man kann zum Beispiel nicht einfach die längste Fahrstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln heraussuchen und die dann als Maßstab nehmen. Es sollte sich alles aus geeigneten Nachweisen nachvollziehen lassen, dass diese Strecke und das Verkehrsmittel so auch tatsächlich genutzt wurde. So sollte man natürlich in den Vorjahren wahrheitsgemäße Angaben in den Erklärungen gemacht haben und das genutzte Verkehrsmittel auch genau benannt haben. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dazu dann auch die entsprechenden Einträge und Nachweise zu den tatsächlichen Kosten. Zumindest sollte man sie spätestens jetzt greifbar haben. Dazu reicht es m.E. auf keinen Fall aus, dass man kein eigenes Kfz hat. Es gibt ja durchaus auch andere eigenständige Fortbewegungsmittel und Fahrgemeinschaften, die erst einmal widerlegt werden müssen.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!


    Du kannst nicht immer nur dir genehme Fundstellen heraussuchen und rechtlich würdigen.

    Genau deswegen habe ich mich ja jetzt in dieses Forum begeben und nachgefragt, da ich nach dem Telefonat mit dem Finanzamt die Vermutung hatte, dass ich vielleicht etwas übersehen haben könnte.
    Oft genug ist es ja leider schwierig. Ich habe ausführlich recherchiert, nach bestem Wissen und Gewissen.
    Es ist sehr gut, wenn ich hier die Hilfe bekomme, und Richtungen oder Punkte aufgezeigt bekomme, an die ich alleine so vielleicht gar nicht gedacht habe.



    Ohne jetzt die weiteren Anmerkungen einzeln zu zitieren, gehe ich mal gesammelt auf den restlichen Teil drauf ein.
    Ich hatte auch schon gelesen, dass eine private Veranlassung des Umzugs eine Rolle spielen kann. Allerdings dachte ich, wie du ja auch geschrieben hast, dass eine Verkürzung des Arbeitsweges um über eine Stunde ein vorrangiger Grund ist, und die beruflichen Gründe somit etwaige zusätzliche private Gründe überlagern.


    Kurz zusammengefasst war der Grund für den Umzug so: Ich wollte aus meiner alten Wohnung heraus, und habe dann aufgrund des Berufes eine Wohnung in der Nähe meiner Arbeitsstelle ausgewählt, um mir meinen Arbeitsweg und meinen Job erheblich zu erleichtern.
    Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass er Umzug mir auch private Vorteile gebracht hat. Die große Frage für mich ist hier, ob diese privaten Vorteile die beruflichen Gründe überlagern. (Letztlich hat man doch auch meistens eine Verbesserung der privaten Situation, wenn man beruflich umzieht, oder?)


    Ich kriege tatsächlich ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr vom Arbeitgeber über meine Gehaltsabrechnung bezahlt. Das war damals eine Bedingung beim Aushandeln der Vertrages. Dementsprechend habe ich natürlich auch das Ticket und die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung immer mit angegeben.

    Es war eine zusätzliche Zeile auf sämtlichen Gehaltsabrechnungen für sonstige Leistungen, die ich beziehe.

    Auch beim Arbeitsweg habe ich explizit die öffentlichen Verkehrsmittel angegeben.


    Wie kann ich denn nachweisen, dass ich das entsprechende Fahrtmittel benutzt habe? Ein Monatsticket enthält ja keine Informationen darüber, ob ich tatsächlich mit der Bahn gefahren bin.

    Die Dauer der Strecke kann ich aber recht einfach über Angaben des örtlichen Verkehrsverbundes zur Dauer der Busfahrt sowie mit Durchschnittsangaben zur Laufzeit von und zur Haltestelle per Routenplaner nachweisen.


    Mir fehlt hier allerdings noch der Start, wie genau ich den Nachweis insgesamt ansetzen kann, beziehungsweise ja die Frage, ob ich das jetzt im Schreiben vorab kläre, oder erst anschließend als Einspruch auf den Steuerbescheid.

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

    • Offizieller Beitrag

    Oft genug ist es ja leider schwierig. Ich habe ausführlich recherchiert, nach bestem Wissen und Gewissen.
    Es ist sehr gut, wenn ich hier die Hilfe bekomme, und Richtungen oder Punkte aufgezeigt bekomme, an die ich alleine so vielleicht gar nicht gedacht habe.

    Mehr Hilfe als schon passiert wirst Du von mir nicht bekommen. Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes untersagt.


    Den Weg habe ich Dir aufgezeigt, den Rest musst Du selber durchargumentieren.


    Mir fehlt hier allerdings noch der Start, wie genau ich den Nachweis insgesamt ansetzen kann, beziehungsweise ja die Frage, ob ich das jetzt im Schreiben vorab kläre, oder erst anschließend als Einspruch auf den Steuerbescheid.

    Der/die Bearbeiter/in scheint doch noch auf eine Stellungnahme zu dem Erörterungsschreiben zu warten. Oder wurde in dem Telefonat etwas anderes vereinbart?