nach Eigennutzung nun Vermietung AfA voll absetzbar?

  • Hallo liebe Community,


    da ich zum ersten Mal in meiner Steuererklärung eine vermietete Immobilie angebe, habe ich noch einige Fragen, die sich mir auch noch längerer Recherche stellen.


    Zum Sachverhalt: Meine damalige Frau und ich haben uns 2016 eine Eigentumswohnung gekauft. Nach der Scheidung ist im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung ihr Anteil an der Wohnung auf mich übergegangen, sodass ich seit 2017 alleiniger Eigentümer bin. Bis einschließlich November 2018 habe ich die Wohnung selbst bewohnt. Ab 17.12.2018 wird sie nun vermietet.


    Meine Fragen sind nun die folgenden:


    1. Kann ich trotz der im Jahre 2018 überwigenden Eigennutzung aufgrund der Vermietung im Dezember die AfA 2018 voll absetzen (also 2% der Anschaffungskosten)?


    2. Wie erfahre ich den Verkehrswert für Grund und Boden? Ist dieser mit dem Einheitswert gleichzusetzen? Unter dem Punkt "Lineare und degressive Abschreibung"/"Laut gesonderter Berechnung/programmgestützt" muss man diesen eintragen.


    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

  • 1. Warum sollte für einen Monat Vermietung die AfA für ein ganzes Jahr gelten? Lies einmal den § 7 Abs. 4 EStG.

    2. Für die Ermittlung der Werte für Grund und Boden resp. Gebäude gibt es ein Berechnungsschema des BMF (erst kürzlich überarbeitet). In der Regel sind hier die Bodenrichtwerte maßgebend - der Einheitswert ist eine andere "Baustelle", ist auch der Wert des Gesamten für Vermögen- und Erbschaftsteuer, nicht nur für Grund und Boden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, habe nochmal nachgelesen und gesehen, dass es zeitanteilig abgeschrieben werden muss. Macht ja auch mehr Sinn. Das Programm gibt nur nicht die Option dafür. Muss man dann wohl händisch eintragen.


    Müssen die Werbungskosten für die Wohnung auch zeitanteilig abgeschrieben werden?


    Handelt es sich in meinem Fall bezüglich der Zeitanteiligkeit um 1/12 (ganzer Dezember) oder 1/24 (weil erst ab 17. Dezember vermietet)?

  • Ja - nur das, was für Einkünfte ausgegeben wird, kann als Werbungskosten angesetzt werden.

    Du darfst die AfA für den ganzen Monat ansetzen, wird vom Finanzamt in der Regel nicht moniert.

  • Hallo!

    Ich habe fast denselben Fall: Erstmalige Vermietung ab 01.12.2018.

    Wie kann ich in der Sofware die AfA und auch die Abschreibung für vermietete Einrichtungsgegenstände mit 1/12 angeben?

    Viele Grüße

    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe fast denselben Fall: Erstmalige Vermietung ab 01.12.2018.

    Was heißt denn "fast denselben Fall"? Auch vor Eigennutzung? Ansonsten hat das in diesem Thread nichts zu suchen und wurde ggf. auch schon in einem anderen Thread behandelt, der sich über die erweiterte Forumssuche finden lässt.


    Wie kann ich in der Software die AfA und auch die Abschreibung für vermietete Einrichtungsgegenstände mit 1/12 angeben?

    Im Zweifel manuell.

  • Was heißt denn "fast denselben Fall"? Auch vor Eigennutzung? Ansonsten hat das in diesem Thread nichts zu suchen und wurde ggf. auch schon in einem anderen Thread behandelt, der sich über die erweiterte Forumssuche finden lässt.

    11 Monate Eigennutzung und ab Dezember dann erstmalige Vermietung.

    Das ist doch genau das, was Captain_Iglo auch hat.


    Im Zweifel manuell.

    So ein echtes manuell gibt's ja gar nicht, oder?

    Also muss ich bei "Entspricht die Abschreibung dem Vorjahr?" ein "Ja" angeben, dass ich erwas manuell eingben kann?