Umsatzsteuer und Gewinnermittlung

  • Guten Morgen liebe Steuerexperten,


    nach ein paar Jahren als Kleinunternehmer habe ich dieses Jahr das erste Mal mit Umsatzsteuer zu tun. Die erste Voranmeldung habe ich bereits erledigt.


    Nun habe ich mal aus Neugierde eine EÜR für 2019 generieren lassen und dabei ist mir aufgefallen, dass für die Gewinnermittlung die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die Einnahmen draufgeschlagen wird.


    Diese Einnahmen sind doch aber gar nicht mein Geld - ich überweise diese Beträge doch weiter an das Finanzamt! Warum muss man dann auf diesen Betrag Einkommensteuer zahlen?


    Das gleiche Problem bei den Betriebsausgaben: In der Liste der Ausgaben taucht die Vorsteuer mit auf und wird dazugezählt. Hier entsteht für mich das selbe Logik Problem: Diese Ausgabe hatte ich doch gar nicht? Diesen Betrag habe ich doch erstattet bekommen!


    Wo ist mein Denkfehler? Ich freue mich auf euren Rat, danke schön!

  • Du hast nicht bis zum Ende angesehen! Dann wäre dir aufgefallen, dass die an die Lieferanten gezahlte Vorsteuer als Aufwand ebenso in der EÜR erscheint und die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer aus der UStVA ebenso in den Aufwendungen auftaucht.


    Das Ganze hängt damit zusammen, dass die EÜR rein Zahlungen erfasst und du weder Forderungen noch Verbindlichkeiten ausweisen musst. Und so ist die Umsatzsteuer doch auch ertragsteuerneutral. Früher hast doch genauso ausgewiesen, indem du die Bruttobeträge (also einschließlich Umsatz- und Vorsteuer) angesetzt hast.

  • Ich habe mir schon das gesamte Formular angeschaut. Nun habe ich doch noch genauer hingesehen und entdeckt, dass das Feld "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" leer ist!


    Da scheint ein Fehler im Programm zu sein? Da müsste dann doch jetzt der selbe Betrag stehen wie auf Seite 1 in Zeile 16?


    Denn der Betrag, den die Kunden zahlen ist ja gleich dem Betrag, der an das Finanzamt abgeführt wurde?

  • Nein - ich habe doch geschrieben, die Vorsteuerbeträge (die du hoffentlich auch als solche bei den Buchungen angegeben hast) und die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (aus der Umsatzsteuervoranmeldung) stehen in den Aufwendungen. Wenn du die vom Finanzamt belastete Zahlung falsch verbuchst hast, steht diese nicht in der EÜR (oder ist die Zahlung noch nicht erfolgt?).


    Du zahlst doch nur die Differenz zwischen der berechneten Umsatzsteuer und den gezahlten Vorsteuern an das Finanzamt, warum soll dann die gesamte Umsatzsteuer unter den Ausgaben auftauchen?

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich mal aus Neugierde eine EÜR für 2019 generieren lassen und dabei ist mir aufgefallen, dass für die Gewinnermittlung die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die Einnahmen draufgeschlagen wird.

    Diese Einnahmen sind doch aber gar nicht mein Geld - ich überweise diese Beträge doch weiter an das Finanzamt!

    § 8 Absatz 1 EStG


    Ich habe mir schon das gesamte Formular angeschaut. Nun habe ich doch noch genauer hingesehen und entdeckt, dass das Feld "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" leer ist!


    Da scheint ein Fehler im Programm zu sein? Da müsste dann doch jetzt der selbe Betrag stehen wie auf Seite 1 in Zeile 16?


    Denn der Betrag, den die Kunden zahlen ist ja gleich dem Betrag, der an das Finanzamt abgeführt wurde?


    Du hast insgesamt noch nicht einmal die einbfachsten Grundzüge der EÜR verstanden. Bevor Du übrhaupt weiter ans Buchen denkst, solltest Du einene Steuerberater aufsuchen und eine eingehende Erstberatung in Anspruch nehmen. Oder Du solltest zumindest ganz intensiv mittels der erweitereten Forumssuche geeignete Themen such und einige Zeit erst einmal nur lesen und lernen.

  • Wenn du die vom Finanzamt belastete Zahlung falsch verbuchst hast, steht diese nicht in der EÜR (oder ist die Zahlung noch nicht erfolgt?).


    Du zahlst doch nur die Differenz zwischen der berechneten Umsatzsteuer und den gezahlten Vorsteuern an das Finanzamt, warum soll dann die gesamte Umsatzsteuer unter den Ausgaben auftauchen?

    "Wenn du die vom Finanzamt belastete Zahlung falsch verbuchst hast, steht diese nicht in der EÜR (oder ist die Zahlung noch nicht erfolgt?)."


    Ja, das war der Fehler! Ich hatte die abgebuchte Umsatzsteuer als Privat gebucht, so wie die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Nun habe ich das Konto 1780 entdeckt und den Fehler berichtigt. Nun taucht der Betrag in Zeile 49 der EÜR auch auf!


    "Du zahlst doch nur die Differenz zwischen der berechneten Umsatzsteuer und den gezahlten Vorsteuern an das Finanzamt, warum soll dann die gesamte Umsatzsteuer unter den Ausgaben auftauchen?"


    Du hast absolut Recht, das war Quark von mir.


    Vielen Dank für die Antworten, damit hat sich meine Anfrage erledigt. Es ist genauso, wie ich es gedacht hatte, nämlich dass für die Gewinnermittlung die Umsatz- und Vorsteuer herausgerechnet werden.


    Der Fehler lag nur an der nicht erfolgten Buchung der Vorauszahlung.


    Herzlichen Dank für die Antworten!


    @miwe4


    Deine Antwort ist unhöflich und völlig unnötig. Ich lasse das mal so unkommentiert stehen.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4


    Deine Antwort ist unhöflich und völlig unnötig. Ich lasse das mal so unkommentiert stehen.

    Kannst Du machen wie Du möchtest. Unhöflich ist so ein Rat nun wirklich nicht, sondern resultiert aus dem bisher Gelesenen. Ich bleibe bei dem wirklich gut gemeinten Rat, wenn mich mir Deine Fragen hier in der Summe so anschaue. Mir schauert dann immer etwas, da ich mir denke, welche Fahler derjenige vielleicht gar nicht erst findet, da diese durch Plausibilitätsprüfungen der Software nicht abgedeckt sind. Manchmal ist kein Profi in Anspruch nehmen teurer als ein einmaliges Beratungsgespräch.

    • Offizieller Beitrag

    "Du hast insgesamt noch nicht einmal die einfachsten Grundzüge der EÜR verstanden"


    Der Ton macht insgesamt die Musik.

    Was sollte man zu diesem 1x1 der EÜR anderes sagen:

    Nun habe ich mal aus Neugierde eine EÜR für 2019 generieren lassen und dabei ist mir aufgefallen, dass für die Gewinnermittlung die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die Einnahmen draufgeschlagen wird.

    .....

    Diese Einnahmen sind doch aber gar nicht mein Geld - ich überweise diese Beträge doch weiter an das Finanzamt!

    Das gleiche Problem bei den Betriebsausgaben: In der Liste der Ausgaben taucht die Vorsteuer mit auf und wird dazugezählt.



    Fragen zum Forum

    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1

  • Was ich eben immer noch nicht verstehe, warum bei der Gewinnermittlung der ganze Kram mit der Mehrwertsteuer erst dazugerechnet wird und dann wieder abgezogen wird.


    Warum geht man bei der Gewinnermittlung nicht gleich von den Nettowerten aus? Also Summe der vereinnahmten Netto-Entgelte abzüglich der Netto Betriebsausgaben?

  • Moin,


    weil, wie schon geschrieben, bei der EÜR nur Einnahmen (also auch die berechnete USt sowie ein vom FA erstatteter "Vorsteuerüberhang", also ein Guthaben bei der Voranmeldung) und Ausgaben (gezahlte Vorsteuer und die abzuführende USt aufgrund der VA) gegenübergestellt werden - anders als bei der Bilanzierung, bei der die Steuern Forderungen bzw. Verbindlichkeiten darstellen...


    Hier ein Beispiel:

    https://welt-der-bwl.de/Einnahmen%C3%BCberschussrechnung


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Dann gehe über Auswertungen Geschäftsentwicklung.

    Buchhalter sehe die Dinge nicht aus der Perspektive des Unternehmers. Bei denen liegt der Schwerpunkt auf den Geldzufluß und Abfluß.

    Und letzlich läuft es auf das Selbe hinaus solange im selbem Zeitraum MWST und Vorsteuer liegt.

    Die EÜR wurde aber nicht erfunden, um Buchhalter glücklich zu machen, sondern für die Gewinnermittlung für das Finanzamt ;)

    Ich wollte das eben nur verstehen, wofür die Bruttobeträge in der EÜR gut sein sollen (auch auf die Gefahr hin, dass meine Fragen hier wieder als "zu dumm" abgecancelt werden)


    ...solange im selbem Zeitraum MWST und Vorsteuer liegt"


    Genau, dadurch wird der Gewinn doch verfälscht! Ich habe dieses Jahr mit der Umsatzsteuer angefangen und die erste Vorausszahlung wurde im Mai abgebucht. Die Abbuchung für das letzte Quartal wird dann doch aber erst in 2020 erfolgen und ich kann es erst für 2020 buchen.


    Und hier bin ich wieder bei meiner Eingangsfrage: Wird dadurch der tatsächliche Gewinn nicht falsch berechnet?

  • Es wird nichts verfälscht! Die Einnahmen-Überschussrechnung zeigt - wie der Name zeigt - den Überschuss (oder auch Minderwert) der Einnahmen über die Ausgaben im Kalenderjahr. Du hast hier nichts mit Jahresabgrenzung zu tun - ausser wenn der Betrag der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember bis zum 10.1. jeweils abgezogen oder überwiesen wird - lies bitte einmal den Paragraphen § 11 EStG, hier steht alles Notwendige zur Einnahmen-Überschussrechnung. Zur Buchung der Dezember-Vorauszahlung gibt es auch hier im Forum schon zig Einträge - einfach einmal suchen (hierfür gibt es die Konten 1370/1371 im SKR 03).


    Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, daher wird das, was erst im Folgejahr einbezogen wird, im Folgejahr gewinnwirksam! Es ist eine reine Verschiebung - im Gesamten gesehen stimmt der Gewinn mit Bilanzierern überein.


    Und ausgewiesen werden die einzelnen Bestandteile erhaltene Umsatzsteuer, gezahlte Vorsteuer und Vorauszahlungen/Erstattungen aus UStVAen, um die Umsatzsteuererklärung plausibilisieren zu können - ausserdem sind es nun einmal Einnahmen oder Ausgaben (die Kunden zahlen die Umsatzsteuer an dich und nicht an das Finanzamt, du zahlst die Vorsteuer an deine Lieferanten und nicht an das Finanzamt).


    Zu deiner anfänglichen Frage (die jetzt schon mehrmals beantwortet wurde): der tatsächliche Gewinn wird richtig berechnet, du hast hier einen Knoten im Kopf.

  • der tatsächliche Gewinn wird richtig berechnet, du hast hier einen Knoten im Kopf.

    :thumbup:


    Ein beliebter Anfängerfehler, sag ich jetzt mal so salopp. Blende für dich einfach die MwSt gedanklich komplett aus, egal ob du die als Vorsteuer an den Lieferanten bezahlst, oder von deinen Kunden als MwSt abkassierst - nichts davon wirkt sich auf deinen Gewinn aus.

  • Ja, letztlich ist die Denke von marianne68 schon nachvollziehbar. Die Gewinnermittlung nach EÜR führt je nach Verschiebung/Buchung der Zahlungszeitpunkte der Umsatzsteuer um den Jahreswechsel zu einem leicht anderen Gewinn als wenn man nur die Nettobeträge einfließen lassen würde


    Warum geht man bei der Gewinnermittlung nicht gleich von den Nettowerten aus? Also Summe der vereinnahmten Netto-Entgelte abzüglich der Netto Betriebsausgaben?

    Völlig berechtigte Frage, habe ich mir auch schon gestellt und außer "wurde eben so festgelegt" auch nichts gefunden. Natürlich hätte man (unabhängig davon, das es keine Forderungen und Verbindlichkeiten gibt) festlegen können, dass nur die Nettobeträge in die EÜR zu fließen haben und die USt-Zahlungen außen vor bleiben.


    Spekulieren kann man natürlich trotzdem ...:

    Vermutlich wollte man das Zahlungsprinzip zu 100% durchziehen, möglicherweise hat man sich auch gedacht, es so "den Kleinen", die keine kaufmännische Ausbildung haben deutlich zu vereinfachen. Die von Dir gestellte Frage ergibt sich ja nur bei jemandem, der das USt-Prinzip verstanden hat, also schon grundlegende kaufmännische Kenntnisse hat. Jeder Bürger, der davon keine Ahnung hat, fände die jetzige Variante logisch (gehe ich jedenfalls davon aus).


    ... , aber eine wissende Antwort kann Dir keiner geben, weil niemand bei der Entscheidung dabei war. Ist also müßig, da weiter Erklärungen zu suchen und zu geben, egal wie logisch sie scheinen.


    ehrlichste Antwort: "Ist eben so."

  • Nein -es ist "eben nicht so", sondern hat seinen Grund in der Form der Gewinnermittlung. Es werden die Einnahmen und Ausgaben herangezogen und die Zahlungen an das Finanzamt sind Ausgaben und die Rückzahlungen sind Einnahmen. Ebenso sind die von den Kunden gezahlten Umsatzsteuerbeträge Einnahmen und die an die Lieferanten gezahlten Vorsteuerbeträge Ausgaben. Daher sind diese alle aufzuführen - es gilt schließlich das Vollständigkeitsgebot.


    Nachtrag: um ganz präzise zu sein - § 11 Abs. 1 EStG spricht von Einzahlungen und Auszahlungen. Macht das Ganze noch klarer.

    Einmal editiert, zuletzt von nesciens ()

  • Und? Du zitierst von Menschen gemachte Regelungen, die der Mensch auch ändern kann, wenn er denn wollte und anders regeln.

    Bloß, weil es hierzulande jetzt gerade genau so vorgegeben ist, könnte man es trotzdem auch anders regeln. Eben so, dass Zahlungen an das Finanzamt genau wie Einlagen und Entnahmen nur Zahlungen sind, die nicht gewinnwirksam sind und bei den Kunden- und Lieferantenzahlungen setzt man nur Nettobeträge an. Genau so wie marianne68 sich das auch vorstellen kann. Es wäre machbar.

    • Offizieller Beitrag

    Und? Du zitierst von Menschen gemachte Regelungen, die der Mensch auch ändern kann, wenn er denn wollte und anders regeln.

    Bloß, weil es hierzulande jetzt gerade genau so vorgegeben ist, könnte man es trotzdem auch anders regeln. Eben so, dass Zahlungen an das Finanzamt genau wie Einlagen und Entnahmen nur Zahlungen sind, die nicht gewinnwirksam sind und bei den Kunden- und Lieferantenzahlungen setzt man nur Nettobeträge an. Genau so wie marianne68 sich das auch vorstellen kann. Es wäre machbar.

    Das solltest Du eigentlich besser wissen. Und es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur ins nächste Jahr verschoben werden. Es kann auch später gezahlt (oder erstattet) werden, nach Rechtsstreitigkeiten vielleicht erst nach Jahren. Oder man denke z.B. an Hinterziehungsfälle, wo jemand jahrelang mit ihm nicht zustehenden Beträgen arbeitet und die vereinnahmten Steuerbeträge vielleicht sogar ganz oder teilweise verloren sind. Es ist eben nicht so einfach anders zu lösen. Und so wie es ist, ist es die gerechteste Lösung. Und in manchen Fällen wirken sich so Verschiebungen ja sogar für den Steuerbürger begünstigend aus. Also einfach einmal die Kirche im Dorf lassen und hier zum Schluss kommen.