Umsatzsteuer und Gewinnermittlung


  • Vielen Dank für deinen Rat, sich im Forum die Beiträge zum Thema "10 Tagesfrist " durchzulesen.


    Da ich Dauerfristverlängerung habe, werde ich die Vorauszahlung für das vierte Quartal 2019 als Betriebsausgabe für das Jahr 2020 buchen müssen, da die Abbuchung nicht in die 10 Tages Frist fallen wird.


    Es wird sich also für das Jahr 2019 durchaus eine gewinnwirksame Verschiebung ergeben. Den Knoten in meinem Kopf kann ich daher nicht ganz erkennen ;)


    Aber wie Miwe4 bereits schrieb, muss das aus gewissen Gründen (die man als Steuer-Laie nicht versteht) das Ganze nun mal "brutto" abhandeln. Dann nehme ich das mal als "ist eben so" gegeben hin.


    Wünsche euch allen ein schönes Wochenende und sehe das Thema auch für mich als erledigt an.


    Danke an alle, die sich die Zeit genommen hatten, mir zu antworten!!!