Mehrwertsteuer vergessen

  • Hallo Leute,


    gestern bekam ich eine Nachricht/Mahnung eines Lieferanten, das ich bei einer Rechnung nur die Nettosumme überwiesen habe ( :-)) erschien mir günstiger) Meine Frage, wie verbuche ich die Forderung von 91,77 Nachzahlung MwSt


    Vielen Dank

  • Wie hast du denn die Rechnung gebucht? Da muss doch noch dieser Betrag als offener Posten stehen!

  • #babuschka, Ich hatte den Nettobetrag als "Brutto" betrachtet. Sprich, ich habe den aufgeführten Nettobetrag überwiesen. Nun kam die Mahnung, das ja noch die MwSt fehlt. Also die Differenz zum Brutto. :-))

  • #babuschka, Ich hatte den Nettobetrag als "Brutto" betrachtet. Sprich, ich habe den aufgeführten Nettobetrag überwiesen. Nun kam die Mahnung, das ja noch die MwSt fehlt. Also die Differenz zum Brutto. :-))

    Was du warum überwiesen hast, ist doch völlig egal. Du überweist den Rest und buchst das ebenfalls als "Wareneingang" mit dem entsprechenden Steuersatz und gut ist. Hab ich doch oben schon geschrieben. ;)