Wohnungsbezogene anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • Hallo Liebe Forumsmitglieder,


    wir sitzen gerade über unserer Steuererklärung und kämpfen etwas mit der Eingabe in die Wiso-Software.

    Wir haben in unserem Haus, welches wir 2016 gekauft haben und auch selber bewohnen, zwei Wohnungen vermietet. Da wir in den letzten zwei Jahren einiges an den einzelnen Wohnungen und am Gesamtgebäude renoviert haben, sind die Aufwendungen für die Renovierungen größer als 15% der Anschaffungskosten. Es handelt sich also um "anschaffungsnahe Herstellungskosten". Die Renovierungskosten lassen sich teilweise einzelnen Wohnungen zuordnen (Erneuerung Fußböden, Tapeten usw.) betreffen aber auch teilweise das Gesamtgebäude (neue Heizung, etc.). In der Wiso-Software kann ich leider für die anschaffungsnahen Herstellungskosten keine entsprechende Aufteilung eingeben, wie ich dies für Erhaltungsaufwendungen tun könnte (oder zumindest finde ich nichts dergleichen). Die Kosten werden immer entsprechend dem Wohnflächenverhältnis eigengenutzt/fremdgenutzt aufgeteilt.


    Wie würdet ihr vorgehen?

    Ich könnte die Ausgaben alle als Erhaltungsaufwendungen eintippen, das wäre aber ja wegen der 15%-Regel eigentlich nicht richtig. Das Finanzamt würde das dann natürlich nicht akzeptieren.


    Wenn ich alles bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten eintrage, dann würde die Wiso-Software auch die Kosten, die ich direkt den einzelnen Wohnungen zuordnen kann, entsprechend der Wohnflächenverhältnisse von vermietetem und eigengenutztem Wohnraum aufteilen, was dann die Abschreibung reduziert. Das will ich logischerweise auch nicht.


    Da ich das ganze ja noch ein paar Jahre so machen muss (Abschreibung auf 50 Jahre...), würde ich es schon gerne richtig machen.


    Kennt ihr noch einen Trick?

    Danke für die Unterstützung in diesem nicht ganz einfachen Fall.

  • Hi,


    wir nutzen das Wiso:Steuersparbuch.


    Das ganze in Excel zu erfassen ist ja nicht das Thema. Aber wie trage ich den ermittelten Betrag dann in die Eingabemaske ein, genau das habe ich bis jetzt nicht gefunden.


    Dann müsste ich die Berechnung von Einnahmen und Abschreibungen komplett händisch machen. Genau dafür hatte ich eigentlich die Software gekauft, weil dort ja explizit auch für Vermieter die entsprechende Berechnung beworben wird.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll eine Steuersoftware so einen Fall ohne manuellen Eingriff abbilden können?

    Wir haben in unserem Haus, welches wir 2016 gekauft haben und auch selber bewohnen, zwei Wohnungen vermietet. Da wir in den letzten zwei Jahren einiges an den einzelnen Wohnungen und am Gesamtgebäude renoviert haben, sind die Aufwendungen für die Renovierungen größer als 15% der Anschaffungskosten.

    Da musst du selbst mit Excel schon erweiterte Formelkenntnisse haben.