Verspätete Nebenkostenabrechnung 2018 und Lohnnachzahlung aus dem Vorjahr

  • Hallo Forum-Freunde,


    hurra die Steuererklärung ist fast geschafft ... aber leider wir kämpfen noch mit zwei Eingabeherausforderungen beim Wiso Steuer: Sparbuch, um die Geschichte abzuschließen:


    1) NBK: Wir wohnen in einer Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wird aller Voraussicht erst nach der Abgabefrist (31. Juli 2019) kommen. Daher können wir steuerliche absetzbare Posten aus der Nebenkostenabrechnung nicht mit in die Erklärungsabgabe berücksichtigen. Was also tun? Gibt es bei Wiso eine Möglichkeit das Finanzamt darauf hinzuweisen und diese nachzureichen?


    2) Lohnnachzahlung: Meine Frau war vom 1.1. bis zum 2.1.2018 arbeitslos und danach im Mutterschutz+Elternzeit. Sie hat eine Lohnnachzahlung im Januar 2018 aus Ihrer Beschäftigung des Vorjahrs erhalten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung (Klasse 6) steht jedoch als Bescheinigungszeitraum der 1.1.-31.1.2018. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde direkt von Wiso vom Finanzamt abgerufen. Bei Elsterabsendeversuchen weißt Wiso nun darauf hin, dass a) die Steuerklassen (ich 4) und 6 nicht gehen und b) meine Frau arbeitslos/Mutterschaftgeld-Bezieherin war und keine Beschäftigung zulässig ist. Wir haben bei der Lohnsteuerbescheinigung ausstellenden Stelle angerufen und die meinten anders könnten Sie es nicht ausweisen als es dem Januar 2018 zuzuordnen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt, meinten diese man müsste es über die Anlage N veranlagen. Nun haben wir leider keinen Schimmer wie die bei Wiso geht. Hat jemand ein Tipp?


    Google hilft uns leider nicht weiter. Daher ist eure Hilfe sehr willkommen und möge Euch dann das gute Hilfe-Karma bei Eurer Steuerrückerstattung helfen! ;)


    Viele Grüße


    Joopone

  • 1) Da diese Kosten auch erst 2019 bezahlt werden, haben sie in der Erklärung für 2018 nichts zu suchen (§ 11 EStG)!

    2) Auch hier: es gilt § 11 EStG, Zuflussprinzip. Das Geld ist 2018 erhalten, also auch dann zu versteuern. Es geht nur in die Anlage N. Und m. E. nach kann man die Warnung wegklicken. Wenn nicht, noch einmal melden, dann muss man übelegen, wie hier vorzugehen ist. Schwieriger dürfte die Steuerklassenkombination sein - ich bin nicht am Rechner und kann nicht ausprobieren. Möglicherweise muss man hier wirklich "tricksen", um Elster zu überwinden. Manchmal sind diese Plausibilitätskontrollen nicht für Ausnahmefälle "geeicht".


    Zur Not könnt ihr die Erklärung auf Papier abgeben - falls nur unselbständige Tätigkeiten vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    1) NBK: Wir wohnen in einer Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wird aller Voraussicht erst nach der Abgabefrist (31. Juli 2019) kommen. Daher können wir steuerliche absetzbare Posten aus der Nebenkostenabrechnung nicht mit in die Erklärungsabgabe berücksichtigen. Was also tun? Gibt es bei Wiso eine Möglichkeit das Finanzamt darauf hinzuweisen und diese nachzureichen?

    Bitte insoweit einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Hat jemand ein Tipp?

    Die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 so eingeben wie sie ausgestellt wurde.


    Bei Elsterabsendeversuchen weißt Wiso nun darauf hin, dass a) die Steuerklassen (ich 4) und 6 nicht gehen und b) meine Frau arbeitslos/Mutterschaftgeld-Bezieherin war und keine Beschäftigung zulässig ist.

    Das ist doch sicherlich nur ein Prüfhinweis, den man nach Überprüfung als ok ("ignorieren") kennzeichnen kann, oder? Ansonsten wäre da ein bereinigter Screen als Anhang hilfreich.


    Bitte künftig nicht derartige Sammelthreads einstellen. Die werden von uns normalerweise direkt unbeantwortet geschlossen. Also bitte künftig an die Forenregeln halten.