Hallo Forum-Freunde,
hurra die Steuererklärung ist fast geschafft ... aber leider wir kämpfen noch mit zwei Eingabeherausforderungen beim Wiso Steuer: Sparbuch, um die Geschichte abzuschließen:
1) NBK: Wir wohnen in einer Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wird aller Voraussicht erst nach der Abgabefrist (31. Juli 2019) kommen. Daher können wir steuerliche absetzbare Posten aus der Nebenkostenabrechnung nicht mit in die Erklärungsabgabe berücksichtigen. Was also tun? Gibt es bei Wiso eine Möglichkeit das Finanzamt darauf hinzuweisen und diese nachzureichen?
2) Lohnnachzahlung: Meine Frau war vom 1.1. bis zum 2.1.2018 arbeitslos und danach im Mutterschutz+Elternzeit. Sie hat eine Lohnnachzahlung im Januar 2018 aus Ihrer Beschäftigung des Vorjahrs erhalten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung (Klasse 6) steht jedoch als Bescheinigungszeitraum der 1.1.-31.1.2018. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde direkt von Wiso vom Finanzamt abgerufen. Bei Elsterabsendeversuchen weißt Wiso nun darauf hin, dass a) die Steuerklassen (ich 4) und 6 nicht gehen und b) meine Frau arbeitslos/Mutterschaftgeld-Bezieherin war und keine Beschäftigung zulässig ist. Wir haben bei der Lohnsteuerbescheinigung ausstellenden Stelle angerufen und die meinten anders könnten Sie es nicht ausweisen als es dem Januar 2018 zuzuordnen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt, meinten diese man müsste es über die Anlage N veranlagen. Nun haben wir leider keinen Schimmer wie die bei Wiso geht. Hat jemand ein Tipp?
Google hilft uns leider nicht weiter. Daher ist eure Hilfe sehr willkommen und möge Euch dann das gute Hilfe-Karma bei Eurer Steuerrückerstattung helfen!
Viele Grüße
Joopone