Abweichung zwischen Steuerberechnung und Steuerbescheid - Beiträge gesetzl. KV / PV

  • Hallo,

    Ich habe bereits den Steuerbescheid für 2018 erhalten.
    Nach Vergleich des Steuerbescheids vom Finanzamt mit der Steuerberechnung auf Basis von WISO Steuer fällt folgendes auf:

    Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind im Steuerbescheid als "Beiträge zur Krankenversicherung" und "Beiträge zur Pflegeversicherung" unter dem Punkt Sonderausgaben ausgewiesen und komplett angerechnet worden. Das macht auch Sinn für mich.
    Vergleiche ich dies mit der Steuerberechnung von WISO Steuer finde ich diese Angaben hier so nicht wieder. Hier sind unter Sonderausgaben "Übrige Vorsorgeaufwendungen" ausgewiesen (wobei ich die Höhe des Betrages auch nicht nachvollziehen kann) und auf diesen Betrag wurde der Höchstbetrag von 1.900 € angerechnet.

    Ich habe in der Steuererklärung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter "Lohnsteuerbescheinigungen" zu Punkt 24, 25 und 26 eingetragen. Das Programm hat diese Angaben dann unter "Versicherungen und Altersvorsorge" zu Punkt "Gesetzliche inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" übernommen.

    Ich würde gerne verstehen, wieso dies unterschiedlich ausgewiesen wird. Dies führt natürlich auch zu einer unterschiedlichen Höhe des zu versteuernden Einkommens.

    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

    Ohne Glaskugel ehrlich gesagt kaum. Dazu müsste man bereinigte Screens mit deinen Programmeingaben sehen.


    Und die tatsächlich gezahlten Beträge kannst auch nur du selber kennen. Die Steuerberechnung nebst ihren umfangreichen Erläuterungen sollte sich mit dem Bescheid abgleichen lassen. Mit der Programmeingabe hattest Du ja Deinem anderen Post nach schon Probleme. Da hast Du Dich ja leider nicht zurückgemeldet.

  • Hallo miwe4,

    Danke für deine Antwort! Sorry, wenn meine Frage nicht ganz deutlich wurde. Ich versuche nochmal mehr Details zu geben und meine Frage deutlicher zu machen:

    Ich arbeite für einen Arbeitgeber, der keinen Sitz und keine Niederlassung in Deutschland hat. Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag überweise ich jeden Monat an die Krankenkasse. Es wird vom Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer für mich abgeführt, sondern ich zahle die Einkommenssteuer an das Finanzamt. Somit liegt für mich auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor.

    Die Beiträge zur Sozialversicherung, die ich im Jahr 2018 gezahlt habe, habe ich unter "Lohnsteuerbescheinigung" im Programm eingegeben. Soweit stimmt auch alles mit dem Lohnsteuerbescheid des Finanzamtes überein bis auf die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ich unter den Punkten 24-26 unter "Lohnsteuerbescheinigung" im Programm aufgeführt habe. Diese wurden dann automatisch vom Programm unter "Versicherung und Altersvorsorge" übernommen.

    In der Steuerberechnung von WISO werden unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als "Übrige Vorsorgeaufwendungen" berücksichtigt.

    Im Steuerbescheid des Finanzamtes werden diese Beiträge dagegen als "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" ausgewiesen.

    Meine Frage ist nun:
    Hätte ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter einem anderen Punkt im Programm als von mir oben beschrieben eingeben müssen, so dass die Beiträge - wie im Steuerbescheid des Finanzamtes - als "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" ausgewiesen werden?

    Ich hoffe meine Frage wird so etwas deutlicher.

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Antwort! Sorry, wenn meine Frage nicht ganz deutlich wurde. Ich versuche nochmal mehr Details zu geben und meine Frage deutlicher zu machen:

    Und was ist an bereinigten Screens so schwer?



    Die Beiträge zur Sozialversicherung, die ich im Jahr 2018 gezahlt habe, habe ich unter "Lohnsteuerbescheinigung" im Programm eingegeben.

    Und warum? Du schreibst doch:

    Ich arbeite für einen Arbeitgeber, der keinen Sitz und keine Niederlassung in Deutschland hat. Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag überweise ich jeden Monat an die Krankenkasse. Es wird vom Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer für mich abgeführt, sondern ich zahle die Einkommenssteuer an das Finanzamt. Somit liegt für mich auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor.

    Somit hast Du zu den Eintragungen zur Lohnsteuerbescheinigung auch nichts einzutragen.


    Somit liegt für mich auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor.

    Somit hast Du den erzielten Bruttoarbeitslohn unter "weitere Einnahmen und Besonderheiten" <-> "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" einzutragen.


    Hätte ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter einem anderen Punkt im Programm als von mir oben beschrieben eingeben müssen, ... .

    Du bist "Selbstzahler" und hättest die Eingabemaske in diesem Bereich, nebst evtl. anzurechnenden steuerfreien Zuschuss, eintragen müssen.


    Hier sind unter Sonderausgaben "Übrige Vorsorgeaufwendungen" ausgewiesen (wobei ich die Höhe des Betrages auch nicht nachvollziehen kann) und auf diesen Betrag wurde der Höchstbetrag von 1.900 € angerechnet.

    Was im Ergebnis bei bestehendem Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse richtig ist und bei zutreffenden Eintragungen so oder so als Ergebnis herauskommen muss.