Immobilie in den USA: Möglichkeit zur Steuerersparnis?

  • Meine Frau und ich haben letztes Jahr ein Haus in den USA erworben. Das Haus wird vermietet und von einem Hausverwalter betreut. Die Mieteinnahmen decken nicht die Kosten für Hausverwaltung, Kreditzinsen, Reparaturen etc. Außer dem Haus haben wir keine weiteren Einkünfte in den USA.

    Bei der deutschen Lohnsteuererklärung für 2018 haben wir versucht, die entstandenen Kosten steuermindernd geltend zu machen. Dies wurde vom Finanzamt Tempelhof mit folgendem Hinweis abgelehnt:

    "Die negativen Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung des unbeweglichen Vermögens in den USA sind gemäß DBA USA i. V. m § 2 a EStG gesondert festzustellen. Eine Berücksichtigung in der aktuellen tariflichen Steuerberechnung für 2018 erfolgt nicht."

    Besteht die Möglichkeit, die Kosten für das Haus doch geltend zu machen oder ist die Situation tatsächlich so eindeutig wie vom Finanzamt suggeriert?

  • Die Immobilie ist in den USA belegen und bei Immobilien greift zumindest nach dem DBA-MA das Belegenheitsprinzip, das heisst, das Besteuerungsrecht liegt bei den USA.

    So etwas klärt man eigentlich vor dem Kauf.

  • Lies hierzu das DBA Deutschland -USA, hier sind für dich interessant Art. 6 und Art. 23 Abs. 2. Hier ist alles zu diesem Thema aufgeführt. Das DBA findest du auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Über die Internetsuche mit dem Stichwort DBA Deutschland USA erhältst du die Seite vom BMF.