Einkommensangabe bei Minijob und gleichzeitiger kurzfristiger Beschäftigung

  • Hallo Miteinander!
    Nachdem ich nun mehrere Stunden Internet und Forum durchwühlt habe und keine Antwort fand, macht sich Verwirrung breit.

    Ich gehe aktuell neben dem Studium einem Minijob, einer kurzfristigen Beschäftigung nach und einem minimalen Freiberuflertum nach. Nun sitze ich gerade an meiner Einkommenssteuererklärung bin etwas verwirrt:

    Meine EÜR vom Kleingewerbe aka Freiberuf kann ich einfach aus EÜR & Kasse importieren und alles ist da - kein Problem.
    Von meiner kurzfristigen Beschäftigung liegen elektronische Daten vor und die Restdaten wie Datum o.Ä. lassen sich eintragen - kein Problem.

    Der Minijob. An sich heißt es ja, dass dieser, da pauschalversteuert, nicht angegeben werden muss. Soweit so gut (auch wenn ich diesen bisher immer in meiner Papiererklärung mit angab... gut, erspart mir jetzt Arbeit). Nun heißt es aber auch, dass man mit zwei Beschäftigungen der Art Minijob und kurzfristige Beschäftigung, wenn diese zusammen über 450€ ergeben, in die Gleitzone fällt. Damit ich das allerdings angeben kann, müsste ich ja den Einkommensbetrag des Minijobs angeben. Das ist aber so ohne weitere in Steuer:Sparbuch nicht möglich - wenn, dann ist nur, warum auch immer, unter "Allgemeine Ausgaben" -> Vermögenswirksame Leistungen die Angabe möglich, dass ich einer solchen Beschäftigung nachgehe.

    Fehlt da nicht dem Finanzamt dann ein Nachweis? Oder ziehen die dann die Daten von der Minijobzentrale bzw. denen ist das nach oben genannter Regelung nun doch egal.

    Oder verstehe ich das einfach nur falsch und die beiden nicht-selbstständigen Tätigkeiten laufen komplett einzeln?


    Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht und kann mir sagen, wie es bei ihm dann lief?


    Grüße und danke im Voraus,
    Stereoton