Aufbewahrungspflicht

  • Hallo, habe eine Frage zur Aufbewahrungspflicht der Gewinn- und Verlustrechnung. Muss ich diese 10 Jahre auch als EDV aufbewahren. Das öffnen geht doch nur mit dem Programm des zuständigen Jahres. Muss ich also auch die Programme (Apps) der Jahre behalten. Und lassen diese sich überhaupt nach 9 Jahren noch starten?:rolleyes:

    Danke für die Antwort.

  • Und lassen diese sich überhaupt nach 9 Jahren noch starten?

    sollten sie "eigentlich"

    Und dass sie es tun, hängt nicht vom jeweiligen Programm sondern auch von der Aktualität des jeweiligen Betriebssystems ab.

    Vereinfacht geschrieben:

    " letztlich hast Du dafür zu sorgen dass eine mögl. Prüfung immer Zugriff hat" :)