Hallo zusammen,
bräuchte mal wieder kurz eure Hilfe.
Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, die auch einen ausgewiesenen Anteil für die vermietete Wohneinheit (nach § 29 ARB) besitzt. Ich möchte diesen Antiel bei der Vermietung geltend machen und trage daher den Eurobetrag (Anteil an der ges. Rechtsschutzversicherung) unter den laufenden Betriebskosten bei der Immobilie ein. Nun meine Frage (für euch gewiß logisch, für mich jedoch -noch- nicht):
Entfällt dieser Betrag komplett, also zu 100%, auf den vermieteten Wohnraum oder (Flächen-)anteilig auf den gesamten Wohnraum (also selbst genutzter Wohnraum + Wohnraum Einliegerwohnung)?
Danke für eure Hilfe im Voraus!