Rechtsschutzversicherung (Anteil für die vermietete Wohneinheit) richtig eintragen

  • Hallo zusammen,


    bräuchte mal wieder kurz eure Hilfe.


    Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, die auch einen ausgewiesenen Anteil für die vermietete Wohneinheit (nach § 29 ARB) besitzt. Ich möchte diesen Antiel bei der Vermietung geltend machen und trage daher den Eurobetrag (Anteil an der ges. Rechtsschutzversicherung) unter den laufenden Betriebskosten bei der Immobilie ein. Nun meine Frage (für euch gewiß logisch, für mich jedoch -noch- nicht):

    Entfällt dieser Betrag komplett, also zu 100%, auf den vermieteten Wohnraum oder (Flächen-)anteilig auf den gesamten Wohnraum (also selbst genutzter Wohnraum + Wohnraum Einliegerwohnung)?


    Danke für eure Hilfe im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Entfällt dieser Betrag komplett, also zu 100%, auf den vermieteten Wohnraum oder (Flächen-)anteilig auf den gesamten Wohnraum (also selbst genutzter Wohnraum + Wohnraum Einliegerwohnung)?

    Das beantwortest Du Dir doch eigentlich schon selber, wenn es sich wirklich so aus dem Vertrag und der Beitragsrechnung ergibt:

    Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, die auch einen ausgewiesenen Anteil für die vermietete Wohneinheit (nach § 29 ARB) besitzt.

    Wobei in § 29 ARB ja auch etwas zu Nachbarschaftsstreitigkeiten bei Eigentum und anderen sich aus dem Wohneigentum ergebenden Rechtsstreitigkeiten steht. Von daher wirklich noch einmal genau lesen, was wofür zu zahlen ist.

  • Für zukünftige Beitragssucher:


    Ich schreibe den o.g. Betrag (ausgewiesenen Anteil für die vermietete Wohneinheit (nach § 29 ARB)) jetzt zu 100% dem vermietetem Wohnraum zu, da meiner Meinung nach dieser Tatbestand erfüllt ist.


    Um das Beamtendeutsch mal wegzulassen, simpel gesagt: Ich bezahle die Rechtsschutzversicherung, die u.a. mich vor Streitigkeiten mit dem Mieter schützen soll. Dieser Anteil wird somit zu 100% dem vermietetem Wohnraum zugeschrieben

    • Offizieller Beitrag

    Für zukünftige Beitragssucher:


    Ich schreibe den o.g. Betrag (ausgewiesenen Anteil für die vermietete Wohneinheit (nach § 29 ARB)) jetzt zu 100% dem vermietetem Wohnraum zu, da meiner Meinung nach dieser Tatbestand erfüllt ist.


    Um das Beamtendeutsch mal wegzulassen, simpel gesagt: Ich bezahle die Rechtsschutzversicherung, die u.a. mich vor Streitigkeiten mit dem Mieter schützen soll. Dieser Anteil wird somit zu 100% dem vermietetem Wohnraum zugeschrieben

    Was denjenigen aber auch nur etwas nützt, wenn Du dazu schreibst, was jetzt letztlich Vertrag und Beitragsrechnung tatsächlich ausweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Fragestellung daher nicht verständlich! Eigennutzung sei doch nicht enthalten???

    Frage mE unnötig.

    Nein, eben nicht. Es gibt auch Versicherungen, die diverse Dinge in ein Paket packen. Deshalb muss immer auch das Kleingedruckte beachtet werden.