Guten Abend,
ich wollte in diesem Forum eine Frage zum Verlustvortrag und Verlustrücktrags stellen.
Mein Studium dauerte 3 Jahre 2016 bis 2019 und ich habe für 2016 bis 2018 meine Steuererklärung vorbereitet.
Ich habe 2016 und 2017 keine Einkünfte erzielt und habe einen Verlustvortrag von ca. 7500€ berechnet.
2018 habe ich im Bezug auf meine Abschlussarbeit einen Werksstudenten Job angenommen.
Und habe erstmals Einnahmen erzielt meine Frage ist, als ich meine Augaben eingegeben habe wie Werbungskosten, Versicherung etc.
habe ich Ausgaben in der Summe von ca. 3000€ errechnet. Somit war mein Verlustvortrag für 2016 bis 2018 bei ca. 10500€
Als ich aber meine Lohnsteuerbescheinigung von 2018 eingegeben habe, entstand zwar eine Erstattung ca. 800€ für 2018
Aber dafür fehlten die 3000€ in Verlustrücktrag plötzlich, ich konnte das am Anfang gar nicht glauben.
Also löschte ich meine Lohnsteuerbescheinigung und die 3000€ waren bei Verlustrücktrag wieder zu sehen.
Meine Frage ist, sind die 3000€ jetzt nicht mehr Relevant und kann ich diese Summe nicht mehr später benutzten, um
als Arbeitnehmer, nach meinem Abschluss, am Anfang eine Steuersenkung zu bekommen?