"Steuerbescheid prüfen" Korrektur vom Finanzamt einpflegen

  • Hallo zusammen,


    ich habe vom Finanzamt einen Steuerbescheid erhalten und den bei "Steuerbescheid prüfen" eingetragen. Mir ist relativ schnell aufgefallen das das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Die haben mir nach einem Telefonat relativ schnell eine Korrektur zu kommen lassen ohne das ich weiter Einspruch einlegen musste.


    Nun würde ich gerne den korrigierten Steuerbescheid prüfen, aber leider kann ich nun wenn ich auf den entsprechenden Button klicke nur Einspruch zu dem ersten, fehlerhaften Steuerbscheid einlegen. Ich möchte hier aber Werte ändern, weiß jemand wie ich das machen kann, also die eingegebenen Zahlen für die Prüfung noch einmal ändern?

    Ich nutze WISO Steuer Start 2019


    Vielen Dank schon einmal Vorab für die Hilfe.


    Heidi

    • Offizieller Beitrag

    Bei manueller Eingabe von Änderungsdaten aus einem ESt-Bescheid kannst Du immer nur den aktuellen Bescheid mit Deinen Programmeingaben abgleichen. Bei einem Berichtigungsbescheid müsstest Du dann mit einer zweiten Datei arbeiten. Da Deine Programmeingaben auf den Stand des ersten FA-Bescheides bringen und dann manuell die Bescheiddaten des zweiten FA-Bescheides eingeben.

  • Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort-ich muss aber gestehen, ich habe Sie nicht verstanden.


    Wie arbeite ich mit einer 2. Datei? Ich bin bei dem Punkt "Steuerbescheid prüfen". Hier sind die Werte des 1. Bescheids eingetragen. Ich kann den 2. nicht automatisch abholen (kann man wohl nie). Zur Prüfung würde ich jetzt gerne die Werte aus dem neuen Bescheid eintragen, dass muss doch irgendwo gehen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin bei dem Punkt "Steuerbescheid prüfen". Hier sind die Werte des 1. Bescheids eingetragen. Ich kann den 2. nicht automatisch abholen (kann man wohl nie).

    Ja hast Du den die Bescheiddaten des ersten Bescheides elektronisch abgeholt? Oben hast Du geschrieben:

    ich habe vom Finanzamt einen Steuerbescheid erhalten und den bei "Steuerbescheid prüfen" eingetragen.

    Das habe ich als Bescheiddaten manuell zur Prüfung eintragen verstanden.


    Ich kann den 2. nicht automatisch abholen (kann man wohl nie).

    Selbstverständlich kann man das. Nur man kann dann eben die Bescheiddaten des zweiten Bescheides auch nur mit den Bescheiddaten des ersten Bescheides abgleichen. Aber das bringt Dir wenig bis gar nichts, wenn Du die Bescheiddaten des ersten Bescheides elektronisch abgeholt und eingearbeitet hast. Du musst also schon deutlich sagen wie du vorgegangen bist.



    Wie arbeite ich mit einer 2. Datei?

    Mit einer (umbenannten) Kopie der ursprünglichen Datei arbeiten. Wie man das eben immer unter Windows macht, wenn man etwas ausprobieren möchte.

  • Hallo,

    also wenn ich das anklicke:


    Kommt folgende Meldung:


    Ich habe den ersten Beschid nicht manuell eingegeben sondern über einen Button im Programm digital abhgeholt geladen.


    Da es sich um eine Korrektur handelt fließen hier auch die falschen Zahlen vom ersten Bescheid ein. Ich würde gerne die korrigierten Zahlen irgednwo eingeben damit Wiso das dann prüfen kann.

    MfG


    Heidi

    • Offizieller Beitrag

    Da es sich um eine Korrektur handelt fließen hier auch die falschen Zahlen vom ersten Bescheid ein. Ich würde gerne die korrigierten Zahlen irgednwo eingeben damit Wiso das dann prüfen kann.

    Du könntest eine Kopie der Steuerfall-Datei anlegen. Hier brauchst Du aber den Datenstand von vor der Abgabe an das Finanzamt. Da kannst Du dann die Daten des zweiten Bescheids manuell erfassen.

    Oder Du verzichtest aus die Eingabe und vergleichst einfach die Angaben in dem gedruckten Bescheid mit denen der Programmberechnung ohne Eingabe.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den Berichtigungsbescheiden hatte ich eigentlich nur für Änderungen in Zusammenhang mit den Massenverfahren (z.B. § 33 EStG - zumutbare Eigenbelastung) in Erinnerung.


    Dann kannst nur mit den von uns genannten manuellen Eingaben und Dateikopien arbeiten.

  • Habe das den gleichen Wunsch.

    1. Steuerbescheid wurde elektronisch abgeholt. Darauf erfolgte eine Einspruch via Wiso-Sparbuch der später zu einem 2. neuen Steuerbescheid führte.

    Dieser 2. Bescheid ist lt. Infofeld nicht elektronisch abholbar und liegt mir als Brief vor.

    NUN möchte ich auch die neuen Daten einpflegen. Das in einer Kopie zu tun ? da ja das original ja schon mit dem 1. Steuerscheid behaftet ist

    könnte dann auch fehl schlagen. wiso ist das überhaupt irgendwie möglich? Bei der Vielzahl an Einsprüchen sollte dieses Leistungsmerkmal falls nicht

    vorhanden mal überdacht werden!

  • Und wie viele Anwender haben mehr als einen Einspruch? Das dürfte eine Minderheit sein. Ausserdem: mit dem "Einarbeiten" in die Erklärung verfälscht Ihr Eure ursprünglichen Daten - es kann also nur eine gesonderte Eingabemöglichkeit in Frage kommen.

    Und: es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Finanzverwaltung weg will von Papier - also in nicht mehr allzu weiter Ferne Papierbescheide nicht mehr existieren werden. Und dafür dann noch ein neues Feature einarbeiten?