Aktienverluste aus 2017 in Wiso 2019 eintragen um Aktiengewinne aus 2018 zu verrechnen

  • Hallo Zusammen,


    letztes Jahr kam plötzlich und unerwartet -nach meiner Steuererklärung für 2017- von einer ehemaligen Bank von mir eine Steuerbescheinigung rein.

    Inhalt: Nicht ausgeglichene Verluste aus Veräußerung von Aktien (Zeile 11 Anlage KAP)

    Diese Verluste würde ich gerne mit Aktiengewinnen aus 2018 verrechnen.

    Mein Problem ist nun: Wie kann ich im Wiso Sparbuch 2019 diese Altverluste aus 2017 eintragen?


    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe,


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Die nicht ausgeglichenen Verluste dieser Bank aus 2017 sind mit Gewinnen aus dieser Sparte ("entsprechenden Einkünften") von anderen Kreditinstituten in der ESt-Erklärung 2017 zu verrechnen. Was darin dann nicht ausgeglichen werden kann, wird auf den 31.12.2017 gesondert festgestellt und kann dann ggf. mit entsprechenden Einkünften des Jahres 2018 in der 2018er Erklärung verrechnet werden. Nicht ausgeglichene dann wieder gesonderte Feststellung auf den 31.12.d.J. und und und.

  • Hallo,


    Danke für die Antwort. Jetzt kommt die Frage eines Laien: Vor dem Hintergrund das ich schon meine Steuererklärung 2017 gemacht habe - Wie soll das gehen?


    Vg Cake

  • Schriftliche Mitteilung an das Finanzamt mit der Bitte um Änderung, da neue Tatsachen vorliegen und das Schreiben der Bank beifügen.

    • Offizieller Beitrag

    Schriftliche Mitteilung an das Finanzamt mit der Bitte um Änderung, da neue Tatsachen vorliegen und das Schreiben der Bank beifügen.

    Wobei ich da keine Erfolgsaussichten beurteilen möchte, wenn ich zu diesem Zeitpunkt lese:

    letztes Jahr kam plötzlich und unerwartet -nach meiner Steuererklärung für 2017- von einer ehemaligen Bank von mir eine Steuerbescheinigung rein.

    Inhalt: Nicht ausgeglichene Verluste aus Veräußerung von Aktien (Zeile 11 Anlage KAP)

    Das eine Bescheinigung für 2017 in 2018 kommt ist ja nun nicht wirklich überraschend. Und die Höhe seiner Einkünfte oder Verluste sollte auch jeder vor Abgabe seiner Erklärung überprüfen. Wäre der TE bei weiteren positiven Einkünften genau so überrascht gewesen? Ich würde da eher mangelnde Sorgfaltspflichten sehen. Und m.E. handelt es sich weder um eine neue Tatsache noch um einen Grundlagenbescheid.


    Den Antrag würde ich auch stellen. Ich würde mich dann aber auch nicht über einen ablehnenden Verwaltungsakt wundern.