Fünftelregelung bei “falscher” Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo,


    ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gefunden für meine Frage! :)


    Ich habe letzten August eine Einmalzahlung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten. Der Steuerberater der Firma war der Meinung, dass hierfür die Fünftelregelung nach §34 EStG angewendet werden kann (war keine Abfindung, sondern eine Zahlung aus einem “virtuellen” Mitarbeiterbeteiligungsprogramm).


    Leider hat es das (separate) Lohnbüro scheinbar verbummelt, die Auszahlung auch so zu melden, denn Zeile 10 und Zeile 19 meiner LSt-Jahresbescheinigung sind leer, in Zeile 3 steht die Summe aus regulärem Gehalt und der Einmalzahlung. Auf dem Gehaltszettel für August steht aber "Entgelt für mehrere Jahre".


    Jetzt möchte ich das in der Steuererklärung berichtigen. Ich verstehe aber nicht, wie ich das in der Software umsetzen kann (ich nutze WISO steuer:Mac 2019).


    Kann mich da jemand in die richtige Richtung weisen?


    Danke schonmal!

    Niko

  • Das kann nur dein Arbeitgeber berichtigen! Den musst du ansprechen, damit er eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Das Finanzamt geht strikt nach der Bescheinigung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe letzten August eine Einmalzahlung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten. Der Steuerberater der Firma war der Meinung, dass hierfür die Fünftelregelung nach §34 EStG angewendet werden kann (war keine Abfindung, sondern eine Zahlung aus einem “virtuellen” Mitarbeiterbeteiligungsprogramm).

    Was soll denn ein virtuelles Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sein? Hört sich für mich wie eine Bonuszahlung an und diese fällt regelmäßig nicht unter die Fünftelregelung des § 34 EStG.


    Leider hat es das (separate) Lohnbüro scheinbar verbummelt, die Auszahlung auch so zu melden, denn Zeile 10 und Zeile 19 meiner LSt-Jahresbescheinigung sind leer, in Zeile 3 steht die Summe aus regulärem Gehalt und der Einmalzahlung.

    Was aber m.E. nach dem (bisher) geschilderten Sachverhalt auf jeden Fall zutreffend ist.


    Auf dem Gehaltszettel für August steht aber "Entgelt für mehrere Jahre".

    Deshalb muss es aber trotzdem kein § 34 EStG sein bzw. man hat den Sachverhalt überprüft und ist zu einem anderen Schluss gekommen. Oder gar ein Eintragungsfehler im laufenden Buchhaltungsprogramm. Wie wurde denn in dem Monat die Lohnsteuer ermittelt. Wahrscheinlich doch ganz normal nach Monatstabelle. Änderungen darf nur der AG vornehmen.


    Jetzt möchte ich das in der Steuererklärung berichtigen. Ich verstehe aber nicht, wie ich das in der Software umsetzen kann (ich nutze WISO steuer:Mac 2019).

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist so 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen.

  • Das gibt es durchaus auch mit Wirkung für die Fünftelregelung - ich kenne dies unter dem Stichwort "Stock Awards". Hier wird eine bestimmte Zahlung angeboten in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele und Auszahlung erst, wenn man mindestens drei bis vier Jahre nach der "Zuteilung" noch in der Firma ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das gibt es durchaus auch mit Wirkung für die Fünftelregelung - ich kenne dies unter dem Stichwort "Stock Awards". Hier wird eine bestimmte Zahlung angeboten in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele und Auszahlung erst, wenn man mindestens drei bis vier Jahre nach der "Zuteilung" noch in der Firma ist.

    Da sind aber für jeden Einzelnen die Voraussetzungen insgesamt zu prüfen. Es kann also durchaus sein, dass die Voraussetzungen nach eingehender Prüfung durch den AG bei @nfelger nicht gegeben sind. Spricht für mich nach dem Sachverhalt einiges für. Zumal er es ja

    “virtuellen” Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

    nennt.

  • Genau diese "virtuellen" Programme meine ich - man erhält nur auf dem Papier Rechte, es werden keine Anteile oder ähnliches ausgegeben, bevor man nicht einlösen kann (sprich Tausch in "echte" Aktien oder Auszahlung in Geld oder ein Mix daraus "sell to cover" für die fälligen Steuern).


    Aber natürlich ist zu prüfen, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann - ich habe nur gesagt, dass es möglich ist.

  • Vielen Dank für die blitzschnellen Antworten!

    Genau diese "virtuellen" Programme meine ich - man erhält nur auf dem Papier Rechte, es werden keine Anteile oder ähnliches ausgegeben, bevor man nicht einlösen kann (sprich Tausch in "echte" Aktien oder Auszahlung in Geld oder ein Mix daraus "sell to cover" für die fälligen Steuern).


    Aber natürlich ist zu prüfen, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann - ich habe nur gesagt, dass es möglich ist.


    Ja, genau um so ein Modell handelt es sich: das Beteiligungsprogramm ist “virtuell”, weil, anstatt eine echte Beteiligung zu gewähren, lediglich der finanzielle Effekt einer solchen über mehrere Jahre schuldrechtlich nachgebildet wurde.


    Wenn ich euch recht verstehe, sollte ich also den AG bitten, den Sachverhalt erneut zu prüfen und Zeile 19 zu ändern? Die Lohnsteuer selbst scheint er ja nachträglich nicht ändern zu dürfen.


    Rein aus Interesse und für's Verständnis: wieso ist es denn so, dass allein der AG für diese Einschätzung zuständig ist und das nicht direkt mit dem FA ausgestritten werden kann? Geht es schließlich nicht um meine Steuerschuld und damit ausschließlich um eine Sache zwischen mir und dem FA? Sparen sich die Finanzämter dadurch einfach Arbeit oder gibt es tiefere Gründe? Für erhellende Links/Gesetzestexte/Urteile/etc. wäre ich außerordentlich dankbar!


    Und rein hypothetisch einmal angenommen, ich käme zur Überzeugung, die Fünftelregelung könne wirklich zweifelsfrei angewendet werden, aber der AG verweigert eine Korrektur. Wäre der einzige Weg dann eine Klage gegen den AG auf Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung?


    Tausend Dank!

    Niko

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich euch recht verstehe, sollte ich also den AG bitten, den Sachverhalt erneut zu prüfen und Zeile 19 zu ändern?

    Das bezog sich auf diese Äußerung von Dir:

    Leider hat es das (separate) Lohnbüro scheinbar verbummelt, die Auszahlung auch so zu melden, denn Zeile 10 und Zeile 19 meiner LSt-Jahresbescheinigung sind leer, in Zeile 3 steht die Summe aus regulärem Gehalt und der Einmalzahlung. Auf dem Gehaltszettel für August steht aber "Entgelt für mehrere Jahre".


    Rein aus Interesse und für's Verständnis: wieso ist es denn so, dass allein der AG für diese Einschätzung zuständig ist und das nicht direkt mit dem FA ausgestritten werden kann?

    Im Prinzip kann das nur und ausschließlich mit dem FA ausgefochten werden. Auch wenn da im Lohnsteuerverfahren eine Steuerbegünstigung bescheinigt und berücksichtigt worden wäre, könnte das FA nach Prüfung des Sachverhaltes den maßgeblichen Bruttobetrag nachträglich der Besteuerung unterwerfen.


    Und rein hypothetisch einmal angenommen, ich käme zur Überzeugung, die Fünftelregelung könne wirklich zweifelsfrei angewendet werden, aber der AG verweigert eine Korrektur.

    Der Ag muss Dir den von der Lohnsteuerbescheinigung abweichenden Sachverhalt in jedem Fall bescheinigen.



    Wäre der einzige Weg dann eine Klage gegen den AG auf Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung?

    Entweder formloser Antrag mit der Erklärung nebst Begründung und Nachweisen oder ggf. Einspruch gegen den ESt-Bescheid mit entsprechender Begründung und Nachweisen.