Umzugskostenvergütung nach BUKG (UKV) richtig angeben

  • Hallo,


    ich bin Steuererklärungsneuling und kam dank dem WISO-Steuerprogramm eigentlich ganz gut zurecht, bis ich zum Thema UKV (Umzugskostenvergütung) gelangte.


    Mein Festsetzungsbescheid (Bundesbeamter) beinhaltet folgende Positionen:


    "1.2 Erstattungen des steuerfreien Pauschalbetrags (§ 6; Erlass-Regelung) 940€

    2.1 Reisekosten für Umzugsreise (§ 7 (1)) 30€ / Davon steuerpflichtiges Tagegeld 24€

    4.3 Beitrag zum Beschaffen von Kochherden und Öfen (§9 (3)) 230€

    5.1 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§10) 130€

    Gesamtbetrag der Umzugskostenvergütung 1.330€"

    Ich habe nun in der Steuersoftware bei den Umzugskosten unter den Werbungskosten bei "Erhaltene Erstattungen und Zuschüsse" den obigen Gesamtbetrag von 1.330€ angegeben.

    Außerdem habe ich selbst ermittelte Beträge (mit Belegen) bei den Positionen "Reisekosten für den Umzugstag", "Transportkosten" sowie "Kochherde und Heizgeräte" eingetragen.
    Da ich einen Pauschalbetrag gewählt habe, unterschreitet nun die Summe aus den zuvor genannten drei Positionen den ebenfalls eingetragenen Gesamtbetrag.


    Ich wüsste nun gerne, ob ich meine Eintragungen soweit korrekt gemacht habe, da ich hörte, dass von mir nur der Betrag von 24€ unter "Erhaltene Erstattungen und Zuschüsse" eingetragen werden müsste, da dieser noch steuerpflichtig wäre.


    Einen schönen Abend in die Runde und vielen Dank für Eure Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich wüsste nun gerne, ob ich meine Eintragungen soweit korrekt gemacht habe, da ich hörte, dass von mir nur der Betrag von 24€ unter "Erhaltene Erstattungen und Zuschüsse" eingetragen werden müsste, da dieser noch steuerpflichtig wäre.

    Du mußt alles angeben, sonst stehen der Erstattung keine Ausgaben gegenüber.

  • Hallo Billy,


    vielen Dank für Deine sehr schnelle Antwort :)


    Bei den Ausgaben, habe ich in der Steuersoftware nur die drei genannten Positionen angegeben, deren Summe jedoch die Erstattung unterschreitet.

    Also gebe ich bei den "erhaltenen Erstattungen und Zuschüssen" den vollen Gesamtbetrag an, obwohl bspw. die darin enthaltene Position 1.2 als steuerfreier Pauschalbetrag betitelt ist?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Den nach den gesetzlichen Regelungen abziehbaren Werbungskosten sind sämtliche steuerfreie Erstattungen in diesem Zusammenhang gegenzurechnen.


    dem WISO-Steuerprogramm

    in der Steuersoftware

    Welcher Software genau, damit wir den Thread entsprechend verschieben können?