Unterhalt bedürftiger Personen: es gibt keine Steuer-ID, Speichern/Abgabe deshalb nicht möglich

  • Hallo,


    unsere Situation ist die folgende: Die Eltern meines Partners leben im Ausland, haben auch die dortige Staatsbürgerschaft. Es gibt dort kein Rentensystem, also bekommen sie monatlich von den Kindern etwas Geld überwiesen. Diese Ausgaben würde mein Partner gerne in die Einkommensteuererklärung eintragen. Den Bereich "Unterhalt bedürftiger Personen" haben wir gefunden, das sollte wohl die richtige Stelle zum Eintragen sein.


    Den ausländischen Haushalt (sie leben ja nicht bei uns) kann man noch gut eintragen (WiSo: SteuerMac), aber um die Bedürftigen selber einzutragen braucht man zwingend eine Steuernummer für diese. Ohne die lässt sich nichts abspeichern. Was können wir machen? Kann man für die Eltern eine Steuer-ID beantragen? Gibt es einen Workaround für das Programm? Oder müssen wir den Sachverhalt über Anmerkungen erwähnen und es dann irgendwie selber mit dem Finanzamt regeln?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Den ausländischen Haushalt (sie leben ja nicht bei uns) kann man noch gut eintragen (WiSo: SteuerMac), aber um die Bedürftigen selber einzutragen braucht man zwingend eine Steuernummer für diese. Ohne die lässt sich nichts abspeichern.

    Die ID (!) benötigt man in diesem Fall nicht und man kann auch alles so prima versenden. Einfach einmal die Programmhinweise richtig lesen:


  • Hallo miwe4, vielen Dank für den Screenshot. Es ist tatsächlich so. Ich denke wir haben immer nur die große Fehlermeldung gesehen, die automatisch offen ist. Aber sind nicht auf die Idee gekommen, dass hinter dem kleinen roten Dreieck noch zusätzliche Info versteckt ist. Ich arbeite seit vielen Jahren mit WiSo und es it mir gerade neu. Also toll, vielen Dank für die Hilfe, Problem gelöst!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke wir haben immer nur die große Fehlermeldung gesehen, die automatisch offen ist.

    Das ist keine Fehlermeldung, sondern ein Prüfhinweis! Und dieser ist genau so bei mir erschienen. Ich habe extra nicht auf das kleine erläuternde Fragezeichen geklickt. ;)


    Also toll, vielen Dank für die Hilfe, Problem gelöst!

    gerne :)

    • Offizieller Beitrag

    beachten: wenn auch andere Kinder die Eltern unterhalten, muss das angegeben werden und der Höchstbetrag wird dann aufgeteilt!

    Es gibt noch Einiges zu beachten. Aber das tut doch hier nun wirklich nichts zur Sache und wurde auch nicht gefragt. Bitte nicht immer noch den ganzen Urschleim dranhängen.