Abfindung und Auszahlung Vorsorgekasse aus Tätigkeit in Österreich

  • Hallo zusammen!

    Ich arbeitete bis mitte letzten Jahres in Österreich. Aufgrund der Betriebsschließung wurde per Sozialplan für jeden Mitarbeiter eine Abfindung ausgehandelt.


    Wo muss ich diese Abfindung eintragen? Ganz normal zusammen mit meinem normalen Lohn den ich als Grenzgänger eintrage, oder kann ich die Abfindung irgendwo einzeln eintragen, da ich für die Abfindung gerne die Fünftelregelung geltend machen würde.

    Hierzu noch die Info, dass auf meiner Gesamtlohnabrechnung für 2018 diese zwar nicht einzeln aufgeführt ist, jedoch aber auf der Lohnabrechnung des Monats, in welchem ich diese ausgezahlt bekommen habe. Ich könnte das also problemlos aufsplitten.


    Desweiteren habe ich mir aufgrund der beendeten Tätigkeit in Österreich die Erträge aus der Vorsorgekasse auszahlen lassen. Auch hier die Frage, wo muss ich diese eintragen?


    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!


    Gruß

    Andre

    • Offizieller Beitrag

    Wo muss ich diese Abfindung eintragen? Ganz normal zusammen mit meinem normalen Lohn den ich als Grenzgänger eintrage, oder kann ich die Abfindung irgendwo einzeln eintragen, da ich für die Abfindung gerne die Fünftelregelung geltend machen würde.

    Wird doch ganz normal abgefragt, wenn man die Maske/n zur Anlage N-AUS Zeile für Zeile bis zum Ende durchgeht und etwaige Fragen zutreffend beantwortet. Da kommen dann auch Entschädigungen/Abfindungen, Vergütungen für mehrere Jahre. Aber bitte Bedenken, dass nicht jede Abfindung automatisch auch unter die Regelung des § 34 EStG fällt.


    Desweiteren habe ich mir aufgrund der beendeten Tätigkeit in Österreich die Erträge aus der Vorsorgekasse auszahlen lassen. Auch hier die Frage, wo muss ich diese eintragen?

    Gute Frage. Da ja die Aufwendungen ja bisher mindernd geltend gemacht worden sind, muss m.E. auch insoweit die Auszahlung gewürdigt werden. Da muss man genau schauen, was das DBA und die sonstigen Regelungen so sagen. Ggf. sogar volle Steuerpflicht in D? Wäre eine Frage für einen Steuerberater der mit den Besonderheiten Österreich/Deutschland befasst ist.

  • miwe4

    Erstmal danke für deine Antwort.

    Die Anlage N-AUS musste ich noch nie nutzen, da ja der normale Lohn den ich als Grenzgänger erhalte, einfach in das entsprechende "Grenzgänger-Feld" in der Anlage N eingetragen wird. Daher sehe ich wahrscheinlich auch erstmal keine Eingabemaske für Anlage N-AUS.



    Dann muss ich das diesmal also nicht über den Punkt "Grenzgänger" machen, sondern über "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA...." ? Erst dann erscheinen überhaupt die Felder zwecks Anlage N-AUS.




    Was die Auszhalung aus der Vorsorgekasse betrifft, muss ich mich andersweitig schlau machen.

    Aber trotzdem vielen Dank!


    Aber vielleicht hat hier ja ein anderer User schonmal eine solche Auszahlung erhalten.


    Gruß

    Andre

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich das diesmal also nicht über den Punkt "Grenzgänger" machen, sondern über "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA...." ?

    Nein, den "Grenzgänger" hatte ich überlesen. Aber beim Grenzgänger ist es dasselbe in grün. Auch da werden Dir die von mir oben genannten Fragen gestellt, mit denen Du Schritt für Schritt geführt wirst. Und wenn Du da dann bei Entschädigungen/Abfindungen ankommst, wird Dir mit einem Klick auf das kleine vorstehende Fragezeichen (oder auch rechtsseitig als Text) die bei diesem Sachverhalt möglichen o.g. Einschränkungen erläutert.

  • miwe4

    Nochmals danke für deine Antwort.

    Aber welche Fragen sollen mir denn da gestellt werden? Ich gehe einfach in das entsprechende Feld und kann da auch nur eine Gesamtsumme eintragen. ich kann da weder was aufsplitten etc. bezogen auf das Feld "Grenzgänger"

  • Also so wirklich einfach ist das nicht mit der anderen Eingabemaske.


    Gleich der erste Punkt.

    Bezieht sich "Der Arbeitslohn ist steuerfrei" darauf, dass ich in Österreich keine Lohnsteuer gezahlt habe, oder so wie ich das laut Hilfe interpretiere, dass ich in Deutschland keine Steuern für diese Einkünfte zahlen muss, da in Österreich bereits versteuert. Was aber ja nicht der Fall ist.



  • Also mir kommt es langsam so vor, dass weder das Programm noch die offiziellen Formulare eine wirklich korrekte Eingabe möglich machen.

    Ich habe im Endeffekt zwei Möglichkeiten:


    1. Ich nutze das Feld Grenzgänger

    • Dann habe ich aber nur die Möglichkeit, mein komplettes Einkommen aus Österreich dort einzutragen ohne die Möglichkeit der Aufsplittung zwecks Abfindung.

    2. Ich nutze den aufwändigeren Weg über "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA..."

    • Hier kann ich dann zwar etliche gesplittete Eintragungen machen, aber schon beim Feld "Bruttoarbeitslohn (Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung)" ist die Frage, welche Lohnangabe dort gemacht werden muss. In Nr. 3 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht der Bruttolohn drin, den ich von Mitte bis Ende letzten Jahres bei meinem DEUTSCHEN Arbeitgeber in Deutschland bekommen habe. Hat also erstmal nix mit ausländischen Einkünften zu tun. Aber um eine korrekte Steuerberechnung zu ermöglichen muss wahrscheinlich der Lohn aus Deutschland dort eingetragen werden. Ansonsten passt auch nicht "Summe in- und ausländischer Arbeitslohn"
    • Im Feld darunter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne inländischen Lohnsteuerabzug" würde ich mein Einkommen aus ÖSTERREICH eintragen, aber abzüglich der Abfindung.
    • Die Abfindung würde ich dann bei "Besondere Lohnbestandteile" --> "Im Inland steuerpflichtige Lohnbestandteile, die nicht...." --> "Entschädigungen (z.B. Abfindungen....), Vergütungen..." eintragen.

      Wenn ich das über den aufwändigeren Weg mache steht dann aber in Anlage N Seite 1 in Zeile 17 die Abfindung drin. Obwohl dort der Hinweis steht "lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung". Ist das trotzdem korrekt?
    • Offizieller Beitrag

    Aber welche Fragen sollen mir denn da gestellt werden? Ich gehe einfach in das entsprechende Feld und kann da auch nur eine Gesamtsumme eintragen.

    Jeder Punkt in der Maske ist im Prinzip eine Frage. Ja/Nein etc. kommt immer erst, wenn der Platz für bestimmte Sachen zu eng oder unübersichtlich wird. Dann werden weitere Punkte eben erst nach entsprechenden Eintragungen aufgeblättert/angezeigt. Das meinte ich damit.


    Gleich der erste Punkt.

    Bezieht sich "Der Arbeitslohn ist steuerfrei" darauf, dass ich in Österreich keine Lohnsteuer gezahlt habe, oder so wie ich das laut Hilfe interpretiere, dass ich in Deutschland keine Steuern für diese Einkünfte zahlen muss, da in Österreich bereits versteuert. Was aber ja nicht der Fall ist.

    Du bist doch der Grenzgänger und solltest dich eigentlich vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit über Deine steuerlichen Pflichten erkundigen. Soweit ich weiß sind für Deutsche Grenzgänger, die in Österreich arbeiten, die Löhne nach DBA in Deutschland zu versteuern. Deshalb eben auch keine Steuerabgaben in Österreich. Du hättest also Dein FA vorab informieren müssen, damit es ggf. Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld festsetzen kann. Der Arbeitslohn ist also in der Anlage N-GRE als (steuerpflichtiger) Bruttoarbeitslohn einzutragen.


    Ich nutze das Feld Grenzgänger

    Dann habe ich aber nur die Möglichkeit, mein komplettes Einkommen aus Österreich dort einzutragen ohne die Möglichkeit der Aufsplittung zwecks Abfindung.

    Ich weiß nicht, was Du wo liest. ?(


    Ich nutze den aufwändigeren Weg über "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA..."

    Nein, falsch. Es ist eben in D nicht steuerfrei nach DBA, sondern aufgrund der Grenzgängerregelung gerade in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.


    Desweiteren habe ich mir aufgrund der beendeten Tätigkeit in Österreich die Erträge aus der Vorsorgekasse auszahlen lassen.

    In welchem Zeitraum sind die denn überhaupt eingezahlt worden? Alles ebenfalls in 2018? Dann würde ich sowohl die Einzahlungen als auch die Auszahlungen außer Ansatz lassen und dies dem FA formlos in einem Begleitschreiben nebst Belegen erläutern. Wenn schon in früheren Zeiträumen, würde sich mir die Frage stellen, wie Du die Erklärungen in den Vorjahren erstellt hast.

  • Du bist doch der Grenzgänger und solltest dich eigentlich vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit über Deine steuerlichen Pflichten erkundigen. Soweit ich weiß sind für Deutsche Grenzgänger, die in Österreich arbeiten, die Löhne nach DBA in Deutschland zu versteuern. Deshalb eben auch keine Steuerabgaben in Österreich. Du hättest also Dein FA vorab informieren müssen, damit es ggf. Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld festsetzen kann. Der Arbeitslohn ist also in der Anlage N-GRE als (steuerpflichtiger) Bruttoarbeitslohn einzutragen.


    Mir sind meine steuerlichen Pflichten durchaus bewusst und ich weiß auch dass ich in Deutschland lohnsteuerpflichtig bin. Mir ging es doch schlichtweg darum wie die Formulierung "Der Arbeitslohn ist steuerfrei" zu interpretieren ist. Das kann man eben in beide Richtungen interpretieren.

    Genau aus diesem Grund habe ich gefragt wie dieses Eingabefeld gemeint ist. Hat sich aber nun ja geklärt.


    Also Feld Grenzgänger benutzen.

    Und jetzt haben wir das Problem. Diesen vielen Auswahlfelder, wie in deinen Screenshots, habe ich schlichtweg überhaupt nicht. Auch die Benennung ist bei mir anders. (bei Dir "Nichtselbständige Arbeit", bei mir "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" Hast Du eine spezielle Version?

    Bei mir schaut die Eingabemaske einfach so aus. Ich habe also garnicht die Möglichkeit diese Eingaben (Abfindung) im Punkt "Grenzgänger" einzugeben.






    In welchem Zeitraum sind die denn überhaupt eingezahlt worden? Alles ebenfalls in 2018? Dann würde ich sowohl die Einzahlungen als auch die Auszahlungen außer Ansatz lassen und dies dem FA formlos in einem Begleitschreiben nebst Belegen erläutern. Wenn schon in früheren Zeiträumen, würde sich mir die Frage stellen, wie Du die Erklärungen in den Vorjahren erstellt hast.


    Diese sind über die gesamte Zeit meiner Anstellung in Österreich eingezahlt worden. Also von 2007-2018.


    edit:

    Dein Screenshot von der Anlage N-Gre ist für mich hinfällig, da die Anlage N-Gre ausschließlich für Grenzgänger bestimmt ist, die wohnhaft/steuerpflichtig im Bundesland BaWü sind.

  • Was die Benennung betrifft "Nichtselbständige Arbeit", bzw. bei mir "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" liegt an der Sortierung:



    Wie ich aber die Abfindung (Entschädigungen, Lohnersatzleistungen... ) unter den Punkt "Grenzgänger" bekomme konnte ich nicht herausfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Mir sind meine steuerlichen Pflichten durchaus bewusst und ich weiß auch dass ich in Deutschland lohnsteuerpflichtig bin. Mir ging es doch schlichtweg darum wie die Formulierung "Der Arbeitslohn ist steuerfrei" zu interpretieren ist. Das kann man eben in beide Richtungen interpretieren.

    Das geht eben nicht in beide Richtungen zu interpretieren, zumal Du ja weißt, dass der Bruttoarbeitslohn in D in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht unterliegt.


    Also Feld Grenzgänger benutzen.

    Und jetzt haben wir das Problem. Diesen vielen Auswahlfelder, wie in deinen Screenshots, habe ich schlichtweg überhaupt nicht. Auch die Benennung ist bei mir anders. (bei Dir "Nichtselbständige Arbeit", bei mir "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" Hast Du eine spezielle Version?

    Ich habe das ganz normale WISO steuer:Sparbuch . Ich habe allerdings extra für Dich einen Fall Grenzgänger mit Wohnsitz im Bundesland BaWü angelegt, da Du immer wieder das Wort Grenzgänger so explizit erwähnt hast und sich das für mich wie Wohnsitz in BaWü dargestellt hat. Genau das meinte ich mit meiner Bemerkung, dass im Prinzip jeder Punkt einer Eingabemaske eine "Frage" des Programms ist, mit der es auf die weitere Maskendarstellung reagiert. So sieht es eben mit Wohnsitz in BaWü aus, in allen anderen Fällen wie bei Dir.


    Genau das ist der Grund, warum wir (fast) immer haarklein und penibel Fragen zum Sachverhalt stellen, wofür wir so oft kritisiert werden. Erst so bekommt man nach und nach den tatsächlichen Sachverhalt zumindest annähernd heraus. Nur so irrt man nicht im Steuerrecht und in den Eingabemasken eines Programms herum. Und hier einmal weniger gefragt , prompt hat man die Missverständnisse.


    Das Problem ist halt, dass für die "Grenzgänger" eigentlich nur einige wenige FAs/Bundesländer in Frage kommen. Für alle Steuerfachleute in anderen Bundesländern ist das Thema blanke Theorie. Da setzt sich jeder nur mit auseinander, wenn er es denn muss. Und hier im Forum sind wir alle nur ehrenamtlich und in unserer Freizeit tätig.


    Du musst es m.E. irgendwie über die Anlage AUS hinbekommen. Regulärer Arbeitslohn voll einkommensteuerpflichtig, Abfindung ggf. Fünftelregelung. Aber hier noch einmal zur Sicherheit die Rückfrage, ob Du Dir sicher bist, dass die Fünftelregelung des § 34 EStG überhaupt anzuwenden ist? Auch hast Du meine Frage zur Versicherung bezüglich der Zeiträume noch nicht beantwortet.

  • Das mit den Zeiträumen der Vorsorgekasse habe ich weiter oben schon beantwortet (Beitrag #10)

    "Diese sind über die gesamte Zeit meiner Anstellung in Österreich eingezahlt worden. Also von 2007-2018."


    Dass das Thema Grenzgänger für viele unbekannt ist, ist mir klar. :)


    Meiner Ansicht nach müsste die Fünftelregelung greifen, da ich die Abfindung ja aufgrund der Betriebsschließung und der damit verbundenen Kündigung erhalten habe. So lese ich das jedenfalls als Laie.


    Ich werde es jetzt wahrscheinlich so machen, dass ich den gesamten Arbeitslohn aus Österreich im Eingabefeld Grenzgänger eintrage, dann ein Anschreiben mit beilege wo ich auf die Abfindung eingehe (inkl. Nachweis durch Monatslohnabrechnung) und die Anwendung der Fünftelregelung "beantrage".


    Dann werde ich ja sehen was dabei rauskommt.


    Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe! :):thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Ansicht nach müsste die Fünftelregelung greifen, da ich die Abfindung ja aufgrund der Betriebsschließung und der damit verbundenen Kündigung erhalten habe. So lese ich das jedenfalls als Laie.

    Nein eben nicht. Deshalb habe ich doch oben extra die Screens mit angeklickten Fragezeichen/Erläuterungen gemacht. Es muss sich um eine Zusammenballung von Einkünften handeln, die mehrere Kalenderjahre betreffen. So klar ist das eben nicht. Es gibt auch Abfindungen, die bei vorzeitigem Ausscheiden eben nur das bis zum Ablauf des regulären Vertragsendes zustehende Gehalt "ausschütten".


    Ich werde es jetzt wahrscheinlich so machen, dass ich den gesamten Arbeitslohn aus Österreich im Eingabefeld Grenzgänger eintrage, dann ein Anschreiben mit beilege wo ich auf die Abfindung eingehe (inkl. Nachweis durch Monatslohnabrechnung) und die Anwendung der Fünftelregelung "beantrage".

    Kann man so machen und würde ich, zumal nach stundenlanger recherche, wohl auch so machen. :thumbsup:


    Aber auch den Arbeitsvertrag sowie den kompletten Schriftwechsel zum Ausscheiden und zur Abfindung in Kopie einreichen:!:


    Dann werde ich ja sehen was dabei rauskommt.

    Kannst ja mal hier im Thread berichten. Würde mich auch interessieren und ist für andere betroffene "Grenzgänger" sicherlich auch interessant.



    Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe!

    gerne :)

  • Ich werde mich auf alle Fälle hier nochmal melden, was diesbezüglich rausgekommen ist. Wird aber dann sicher erst im August/September eine Info geben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde mich auf alle Fälle hier nochmal melden, was diesbezüglich rausgekommen ist. Wird aber dann sicher erst im August/September eine Info geben.

    Prima. Bis dann. :thumbsup: