Frage zu § 55 Abs. 6 EStG

  • Meines Erachtens nach ist dieser Verlust ausserhalb der EÜR in der Steuererklärung wieder hinzuzurechnen. Ein gesondertes Feld in der EÜR ist mir (ohne Formular hier, da auf Reisen) nicht erinnerlich. Du kannst nur in den amtlichen Erläuterungen (z.B. auf Mein Elster oder ElsterFormular) nachsehen, ob es hier etwas gibt.