Untervermietung von gemieteten Räumen bei gemeinsamer Wohnung mit Lebenspartnerin

  • Welche Ausgabe können bei Untervermietung von gemieteten Räumen gegengerechnet werden, wenn sich das untervermietete Zimmer in einer gemeinsamen Wohnung befindet?


    Ich bin mit meiner Lebenspartnerin (eheähnliche Gemeinschaft, keine gemeinsame Steuererklärung) gemeinsam Mieter einer Wohnung. Ein Zimmer dieser Wohnung ("Arbeitszimmer") möchte ich an meine Ein-Mann-GmbH untervermieten, wodurch bei mir Einkünfte aus (Unter)-Vermietung entstehen. In welcher Höhe kann ich meine privaten Mietkosten gegenrechnen? Der Zahlungsweg ist aktuell: Ich zahle die volle die Miete an unseren Vermieter, meine Lebenspartnerin überweist mir knapp die Hälfte der Miete:

    • Miete gesamt 1000 €. Ich überweise 1000 € an den Vermieter.
    • Meine Lebenspartnerin überweist mir 500 €, so dass jeder von uns beiden effektiv die Hälfte (500 €) bezahlt.
    • Das unterzuvermietende Arbeitszimmer macht ca. 10% der Wohnung aus (10m² von 100m²).
    • Der Untermietvertrag von mir mit meiner Ein-Mann-GmbH für das Arbeitszimmer sieht eine Miete von 120 € vor.

    Jetzt stelle sich die Frage, ob ich die volle Miete oder nur meinen Anteil als Ausgaben gegenrechnen kann und welcher Flächenanteil zu berücksichtigen ist:


    a) Volle Miete, Fläche anteilig an Gesamtwohnung:

    Einnahmen aus Vermietung 120 €

    Ausgaben für Vermietung: Gesamtmiete x Anteil Arbeitszimmer = 1000 € * 10% = 100 €

    Gewinn aus Vermietung: 120 € - 100 € = 20 €


    b) nur mein Anteil an der Miete, Fläche anteilig an Gesamtwohnung:

    Einnahmen aus Vermietung 120 €

    Ausgaben für Vermietung: mein effektiver Mietanteil x Anteil Arbeitszimmer= 500 € * 10% = 50 €

    Gewinn aus Vermietung: 120 € - 50 € = 70 €


    c) nur mein Anteil an der Miete, Fläche nur anteilig an "meiner" Wohnungsfläche:

    Einnahmen aus Vermietung 120 €

    Ausgaben für Vermietung: mein effektiver Mietanteil x effektiver Anteil des Arbeitszimmers in "meinem" Wohnungsanteil= 500 € * 20% = 100 €

    (Als "halber" Mieter steht mir sozusagen die halbe Wohnungsfläche zu (100/2=50m²). Das Arbeitszimmer hat daran einen Anteil von 10m²/50m²=20%.)

    Gewinn aus Vermietung: 120 € - 100 € = 20 €

    Vielen Dank im Voraus.