Frage zu Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit

  • Hallo,

    ich habe mal eine konkrete Fragestellung zu der korrekten Angabe von Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten:



    Es kommt regelmäßig vor, dass ich morgen zu meiner festen Arbeitsstätte fahre und von da aus mit meinem privat PKW zu einer anderen Niederlassung unserer Firma fahren muss. Von da aus fahre ich dann i.d. Regel nach Hause.



    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich für solche Tage...

    1. die ganz normale Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeitsstätte angegeben werden kann

    2. die zusätzlichen km von der Arbeitsstätte zu der Niederlassung UND den Rückweg nach Hause angegeben werden kann



    Insbesondere bei dem Rückweg nach Hause bin ich mir nicht sicher.



    Danke für eure Hinweise.



    Gruß


    • Offizieller Beitrag

    1. die ganz normale Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeitsstätte angegeben werden kann

    Grundsätzlich ja. Aber nur die halbe Entfernungspauschale, da Du ja nur eine Strecke gefahren bist.



    2. die zusätzlichen km von der Arbeitsstätte zu der Niederlassung UND den Rückweg nach Hause angegeben werden kann

    Ganz normal im Rahmen der Auswärtstätigkeiten nach Reisekostengrundsätzen.


    Wurde beides schon mehrfach im Forum erläutert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar. ;)

  • Danke für die Antwort, miwe!

    Die Suchfunktion hatte ich sowohl vorher als jetzt auch noch mal bemüht, aber ehrlich gesagt habe ich dazu nichts gefunden. Auch die Info, dass nur die halbe Entfernungspauschale angewendet wird, habe ich sonst nirgens gelesen.


    Nur um sicher zu stellen, dass ich dich richtig verstanden habe mal konkret am Beispiel:


    - Entfernung zuhause - Arbeitsstätte = 30km

    - Entfernung Arbeitsstätte - Niederlassung = 15km

    - Entfernung Niederlassung - zuhause = 20km


    Bei einem oben beschrieben Arbeitstag, an dem ich erst zu meiner Arbeitsstätte fahre, von da aus zur Niederlassung und später nach Hause würde ich konkret in der ESt Erklärung angeben:

    - Entfernungspauschale = 15km (hälfte, da nur ein Weg)

    - Fahrtkosten für Auswärtstätigkeit = 40km


    Korrekt?

  • Wie kommst du auf 40 Kilometer? Nach Adam Riese sind 15 Kilometer (von Arbeitsstätte zur Niederlassung) plus 20 Kilometer (von Niederlassung nach Hause) zusammen 35 Kilometer.


    Frage: erstattet der Arbeitgeber hier eigentlich keine Kosten (wie es bei dienstlichen Reisen eigentlich sein sollte)?

  • ups, im Eifer des Gefechtes :) Ich meinte natürlich 35km!


    Der Arbeitgeber würde die Kosten für die einfache Fahrt Arbeitsstätte - Niederlassung (15km) übernehmen, was allerdings ein relativ umständlicher Prozess ist, den ich für jeden Tag manuell ausführen müßte. Das war allerdings nicht der Anstoss meiner Überlegungen:


    Sondern:

    Für Auswärtstätigkeiten kann ich meines Wissens nach anstatt der Pauschale i. H. v. 0,30€ auch die tatsächlichen km Kosten angeben, die bei mir deutlich über 0,30€ liegen (ca. 0,60€). Somit ist meine Überlegung, dass ich selbst bei Halbierung der Entfernungspauschale, dafür aber unter Angabe der o.g. 35km unter Berücksichtigung der tasächlichen km Kosten, deutlich besser gestellt sein werde.


    Aber wahrscheinlich übersehe ich einen Fehler, auf den ihr mich gerne hinweisen dürft.

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt?

    nein -> siehe babuschka


    Und die hälftige Entfernungspauschale muss man manuell regeln, i.d.R. durch insoweit halbierte (gekürzte) Arbeitstage für Fahrten Whg.<->1.Tätigkeitsstätte mit entsprechender gesonderter Erläuterung für das FA.

    • Offizieller Beitrag

    Für Auswärtstätigkeiten kann ich meines Wissens nach anstatt der Pauschale i. H. v. 0,30€ auch die tatsächlichen km Kosten angeben, die bei mir deutlich über 0,30€ liegen (ca. 0,60€). Somit ist meine Überlegung, dass ich selbst bei Halbierung der Entfernungspauschale, dafür aber unter Angabe der o.g. 35km unter Berücksichtigung der tasächlichen km Kosten, deutlich besser gestellt sein werde.

    Dafür bedingt es aber eines ganzjährig geführten ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nebst Nachweises sämtlicher im Rahmen der Kfz-Nutzung entstandenen tatsächlichen Kosten. Viel Spaß, wenn Dir das schon zuviel ist:

    Der Arbeitgeber würde die Kosten für die einfache Fahrt Arbeitsstätte - Niederlassung (15km) übernehmen, was allerdings ein relativ umständlicher Prozess ist, den ich für jeden Tag manuell ausführen müßte.


    Aber wahrscheinlich übersehe ich einen Fehler, auf den ihr mich gerne hinweisen dürft.

    Ein weiterer Denkfehler, auf den wir hier immer wieder hinweisen, ist, dass die Dir steuerfrei durch den AG erstatteten Reisekosten Deinem Geldbeutel 1:1 zu Gute kommen und die Reisekosten durch Kilometerpauschalen sich nur durch deinen individuellen Grenzsteuersatz auswirken. Mal ganz abgesehen davon, dass man seinen AG nicht auf Kosten der Allgemeinheit "entlasten" sollte.

  • Ein weiterer Denkfehler, auf den wir hier immer wieder hinweisen, ist, dass die Dir steuerfrei durch den AG erstatteten Reisekosten Deinem Geldbeutel 1:1 zu Gute kommen und die Reisekosten durch Kilometerpauschalen sich nur durch deinen individuellen Grenzsteuersatz auswirken.

    Der Arbeitgeber würde die Kosten für die einfache Fahrt Arbeitsstätte - Niederlassung (15km) übernehmen, was allerdings ein relativ umständlicher Prozess ist, den ich für jeden Tag manuell ausführen müßte.

    Hm, nach meinem Verständnis ist das nicht wirklich ein umständlicher Prozeß - bzw. wird es dadurch, daß die Abrechnung wohl jeden Tag vorgenommen wird und nicht wochen- oder monatsweise (so kenne ich das, nicht nur bei mir). Vielleicht ist auch diesbezüglich die Organisation in Deiner Firma nicht halbwegs optimal.

    Aber wenn Dir das (vermutlich) geringere finanzielle Ergebnis das wert ist, zumal

    es aber eines ganzjährig geführten ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nebst Nachweises sämtlicher im Rahmen der Kfz-Nutzung entstandenen tatsächlichen Kosten

    bedingt, um wirklich die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen zu können, was letztlich auch einen gewissen, nicht zu unterschätzenden Aufwand bedeutet.

    Sämtliche Kosten müssen natürlich nicht aufgelistet sein, das mindert dann aber auch möglicherweise den Kilometersatz, wenn man was vergißt ... :S


    Mal ganz abgesehen davon, dass man seinen AG nicht auf Kosten der Allgemeinheit "entlasten" sollte.

    Das ist eine moralische Frage, die aber nicht von der Hand zu weisen ist.