Lieferantenrechnungen: Betrag stimmt nicht mit Betrag der PayPal-Zahlung überein

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Akku gekauft.

    Auf der Webseite wurden 57,59 EUR ausgewiesen.

    Diesen Betrag habe ich auch per PayPal gezahlt. Dementsprechend habe ich nun bei Zahlungen Bank/Kasse => PayPal eine Abbuchung über 57,59 EUR.


    Nun habe ich die Rechnung erhalten. Diese ist aber nicht über 57,59 EUR sondern 57,60 EUR. Es ist nur 1 Cent unterschied, dennoch möchte ich den Fall korrekt behandeln.

    Wenn ich nun eine EIngangsrechnung über 57,60 anlege und der PayPal-Zahlung zuordnen möchte, schlägt mir MB vor: "Zahlung zu Eingangsrechnung XY, Rest Skonto".


    Soll/kann ich diesen Weg gehen oder muss/soll ich tatsächlich vom Lieferanten eine korrigierte Rechnung anfordern? Für 1 Cent finde ich es "übertrieben".


    Viele Grüße und danke

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

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  • Das sind 2,01 Unterschied, sicher nur Schreibfehler ?

    Den Rechnungssteller anschreiben mit Bitte um korrekte Rechnungsstellung. Finde ich nicht übertrieben...

  • Sorry, tatsächlich ein Tipp-Fehler. Es sollte heißen 57,60 und nicht 59,60.

    Dann passt der 1 Cent Unterschied :)


    Zitat

    Den Rechnungssteller anschreiben mit Bitte um korrekte Rechnungsstellung. Finde ich nicht übertrieben...

    Werde ich dann so machen. Danke Dir.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

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    • Offizieller Beitrag

    Den Rechnungssteller anschreiben mit Bitte um korrekte Rechnungsstellung. Finde ich nicht übertrieben..

    also wirklich Freunde. Das geht doch wesentlich eleganter.... wegen 1 Cent. Noch nie was von Rundungsdifferenzen gehört.

    Warum nicht Skonto? Welcher Art Nachlaß denn sonst?

    Du kannst es aber auch hundertprozentig machen. Dann lege eine Splittbuchung an.

    Gesamtbetrag 59,59 €

    erster Splitt plus 59,60 € Rechnung

    zweiter Splitt minus 00,01 € Skonto o.ä.

  • ;) Na ja, Umständlicher(Uneleganter) gehts wirklich nicht, dann lieber korrekte Rechnungsanforderung. Vielleicht lernt es der Rechnungssteller dann endlich mal....

  • Dann passt der 1 Cent Unterschied

    Werde ich dann so machen. Danke Dir.

    ? wg. 1 ct RG-Änderung ?

    schlägt mir MB vor: "Zahlung zu Eingangsrechnung XY, Rest Skonto".

    das war´s :thumbup:


    dann lieber korrekte Rechnungsanforderung. Vielleicht lernt es der Rechnungssteller dann endlich mal....

    warum e n d l i c h ? macht er das ständig? 1 Ct. :rolleyes:

    Der Eleganteste (und auch korrekte) Weg wurde ja von MB vorgeschlagen

  • So ein Blödsinn. Das kommt bei uns so oft vor, dass der Rechnungsbetrag 1Ct vom Kaufpreis aus dem Onlineshop abweicht. Einfach weil B2B Kunden bei uns den Preis netto angezeigt bekommen und MB dann bei der Umrechnung runden muß. Das wird entweder als Skontoabzug oder als Zuschlag behandelt - was auch sonst. Wer machst sich wegen 1 Ct die Mühe, eine E-Mail wegen Rückerstattung oder korrigierter Rechnung zu schreiben. Man kann es auch übertreiben.

  • Da gehöre ich dann zu denen die es in dieser Hinsicht bezüglich Korrektheit der Buchhaltung gerne übertreiben; Ich habe in meinen Rechnungen mit MB komischerweise keine Rundungsfehler (bis jetzt)....

    Und auch bei meinen Lieferanten kommt das nur selten vor.


    Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass man sich wieder so an anderen Meinungen hier im Forum aufreiben kann; Da halte mich in Zukunft wieder besser komplett zurück

  • Moin,

    MB Rundungen kann man ganz einfach "nachstellen", indem man im Vorgang von brutto auf netto und wieder zurück stellt.

    Im geschilderten Fall des TE scheint es eher zu sein, dass der Onlineshop des Verkäufers mit dem Rechnungserstellungsprogramm nicht 100% übereinstimmt und dort die Rundungsdifferenz entsteht. Jeder kann es ja so halten, wie er möchte. Für 1 Ct. den Vorgang einer zu korrigierenden Rechnung auszulösen, halte ich wirtschaftlich für wenig sinnvoll.