Pauschalbeträge EÜR

  • Hi zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl. der Erstellung der EÜR im WISO Programm.


    Ich bin hauptberuflich Angestellte und nebenberuflich selbstständig tätig und musste dieses Jahr das erste Mal die EÜR für meine Steuererklärung erstellen. Bei den Buchungen wollte ich nun als Ausgabe die Entfernungspauschale für den Weg zu meinem Arbeitsplatz eintragen und komme am Punkt des Zahlungs-/Wertstellungsdatums nicht weiter. Es gibt ja nämlich nicht „den“ Zeitpunkt, an dem die Fahrtkosten abgebucht wurden. Das gleiche gilt für andere Fahrtkosten zu z.B. Seminaren, bei denen es ja auch nicht wirklich einen Zahlungstermin gibt. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Wie trage ich das im Programm ein? Bin leider im Forum auf nichts Passendes gestoßen bisher.


    Danke und viele Grüße


    Christina

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Buchungen wollte ich nun als Ausgabe die Entfernungspauschale für den Weg zu meinem Arbeitsplatz eintragen und komme am Punkt des Zahlungs-/Wertstellungsdatums nicht weiter.

    Unabhängig von Deiner Fragestellung, bist Du sicher, dass Du im Rahmen der (nebenberuflichen) selbständigen Tätigkeit eine 1. Tätigkeitsstätte hast und die Entfernungspauschale anzuwenden ist? Da solltet auch noch weitere Infos von Deiner Seite kommen.


    Das gleiche gilt für andere Fahrtkosten zu z.B. Seminaren, bei denen es ja auch nicht wirklich einen Zahlungstermin gibt.

    Die Seminare (Vorträge oder Leitende/r?) werden doch bestimmt an konkreten tagen durchgeführt, womit die Kalenderdaten doch quasi vorgegeben sind.


    ich habe eine Frage bzgl. der Erstellung der EÜR im WISO Programm.

    Um welches Modul geht es überhaupt? Vereinfachte EÜR im ESt-Modul oder wirklich Buchung im gesonderten EÜR-Modul?

  • Danke erstmal für die Rückmeldungen.


    Ich benutze das gesonderte EÜR Modul, nicht die vereinfachte Version.


    Ich arbeite 3 Tage als Angestellte in einer Klinik und 2 als Selbstständige in einer Praxis.


    Es handelt sich um die Fahrtkosten zu meiner Praxis Tätigkeit. Ich fahre in der Regel mit der Bahn dorthin und könnte jetzt natürlich alle Tage raussuchen, an denen ich dort war und dafür den Ticketpreis buchen, wollte es mir aber einfacher machen ehrlich gesagt. Und daher bin ich auch gar nicht sicher, ob die Pauschale anzuwenden ist, habe das irgendwie angenommen.


    Darüber hinaus bin ich mit dem Auto zu Seminaren gefahren und habe dementsprechend Benzin verbraucht. Wenn ich einfach das Seminardatum angeben kann, hat sich das ja geklärt :). Mich hat der Begriff „Zahlungsdatum“ verwirrt.


    Viele Grüße

  • 3 Tage als Angestellte in einer Klinik

    Einkommensteuer -> nichtselbständige Arbeit -> Werbungskosten -> Wege zur Arbeit


    2 als Selbstständige in einer Praxis....Ich fahre in der Regel mit der Bahn dorthin

    Bahn/Taxi/Mietwagen etc. Belege auf Konto 4673 Reisekosten Unternehmer buchen.


    mit dem Auto zu Seminaren gefahren

    Als Angestellte o. Selbständige?

    Wenn Fahrten mit dem Privat-PKW getätigt werden, empfiehlt sich das führen eines Fahrtenbuch.

  • Darüber hinaus bin ich mit dem Auto zu Seminaren gefahren und habe dementsprechend Benzin verbraucht. Wenn ich einfach das Seminardatum angeben kann, hat sich das ja geklärt :). Mich hat der Begriff „Zahlungsdatum“ verwirrt.


    Viele Grüße

    Die Benzinrechnungen kannst du aber nicht anrechnen, da es sich nach deinen Ausführungen um einen privaten Pkw handelt. Hier musst du die gefahrenen Kilometer glaubhaft machen und dann die Kilometerpauschale anwenden (ohne Fahrtenbuch ist ein Ansatz von "echten" Kosten je Kilometer nicht möglich).

    Wobei die Frage noch offen ist, ob die Seminare im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit (Ersatz durch Arbeitgeber?) oder im Rahmen der selbständigen Tätigkeit erfolgte.

  • Als Angestellte o. Selbständige?

    Wenn Fahrten mit dem Privat-PKW getätigt werden, empfiehlt sich das führen eines Fahrtenbuch.

    Die Benzinrechnungen kannst du aber nicht anrechnen, da es sich nach deinen Ausführungen um einen privaten Pkw handelt. Hier musst du die gefahrenen Kilometer glaubhaft machen und dann die Kilometerpauschale anwenden (ohne Fahrtenbuch ist ein Ansatz von "echten" Kosten je Kilometer nicht möglich).

    Wobei die Frage noch offen ist, ob die Seminare im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit (Ersatz durch Arbeitgeber?) oder im Rahmen der selbständigen Tätigkeit erfolgte.


    Ich bin als Selbstständige zu den Seminaren gefahren. Ein Fahrtenbuch habe ich tatsächlich nicht und ich gehe mal davon aus, dass dann der Nachweis meiner Anwesenheit an den Seminaren nicht ausreicht, um "echte" Fahrtkosten zu buchen so wie ich das aus euren Nachrichten verstehe.