Beträge zwischen Software und Finanzamt weichen stark ab.

  • Hallo.

    Ich benutzte schon seit längerer Zeit eure Software und konnte noch nie eine Übereinstimmung meiner eingegebenen Angaben mit denen des Finanzamtes finden. Dieses Jahr habe ich die Daten über Buhl vom Finanzamt abrufen lassen und habe nur meine Daten ergänzt.. Trotzdem sind wieder starke Abweichungen vorhanden.

    Allein die Krankenversorgungs- und Pflegebeiträge werden nicht vollständig übernommen. Die Basiswerte werden von mir mit Zusatzbeiträge ergänzt, die man als Privatpatient zu erbringen hat und nicht anerkannt.

    Auch bei der Ermittlung der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte und angefallene Reisekosten werden nicht vollständig berücksichtigt.

    Eine Freundin von mir nutzt die Steuersoftware von ALDI, die bekanntlich von Buhl sein soll, und die Berechnungen sind identisch mit dem Finanzamt. Und ihr Finanzamt ist das selbe, wie meins.


    Woher kommen immer diese starken Abweichungen, die diesmal um die 300 Euro sind?


    MFG

    Peer

    • Offizieller Beitrag

    Allein die Krankenversorgungs- und Pflegebeiträge werden nicht vollständig übernommen. Die Basiswerte werden von mir mit Zusatzbeiträge ergänzt, die man als Privatpatient zu erbringen hat und nicht anerkannt.

    Auch bei der Ermittlung der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und angefallene Reisekosten werden nicht vollständig berücksichtigt.

    Nicht berücksichtigt bzw. nicht anerkannt oder einfach nur gekürzt (z.B. steuerfreie Erstattungen) bzw. im Rahmen der Höchstbeträge berücksichtigt? Du solltest Dir einmal die Steuerberechnungen nebst Erläuterungen sowie den Einkommensteuerbescheid mit seinen umfangreichen und detaillierten Erläuterungen genau anschauen.


    Hast Du einmal an die Bescheiddatenrückübermittlung un deren Aktivierung beim Erklärungsversand gedacht?


    Eine Freundin von mir nutzt die Steuersoftware von ALDI, die bekanntlich von Buhl sein soll, und die Berechnungen sind identisch mit dem Finanzamt. Und ihr Finanzamt ist das selbe, wie meins.


    Woher kommen immer diese starken Abweichungen, die diesmal um die 300 Euro sind?

    Weil die Freundin mit Sicherheit nicht dieselben Besteuerungsgrundlagen hat wie Du oder aber ihre Erklärung sorgfältiger bzw. mit mehr Fachkenntnis ausfüllt.


    Aber mit den dürftigen Infos kann man nur seine Glaskugel reiben.

  • Zitat

    Nicht berücksichtigt bzw. nicht anerkannt oder einfach nur gekürzt (z.B. steuerfreie Erstattungen) bzw. im Rahmen der Höchstbeträge berücksichtigt? Du solltest Dir einmal die Steuerberechnungen nebst Erläuterungen sowie den Einkommensteuerbescheid mit seinen umfangreichen und detaillierten Erläuterungen genau anschauen.


    Hast Du einmal an die Bescheiddatenrückübermittlung un deren Aktivierung beim Erklärungsversand gedacht?

    Buhl wirbt damit, dass auch Laien ihre Steuerklärung mit Wiso Sparbuch erledigen können, und dann kommst du mit "Steuerberatungstipps".

    Meinst du diese Erklärung (von Software und Finanzamt)

    Also welchen Grund gibt es, den Rest meiner Angaben nicht anzuerkennen?


    Ich benutze immer den Assistenten und habe keine besonderen Angaben zu machen.

    Wie jeder, die Entfernungspauschale und noch zusätzliche Reisekosten, die aber eher marginal erscheinen.

    Ich bin privat versichert und füge nur den Daten, die von der Krankenkasse übermittelt werden, meine zusätzlichen Beiträge, wie für Zusatzversicherungen, hinzu. Also kein Hexenwerk.


    Zitat

    Weil die Freundin mit Sicherheit nicht dieselben Besteuerungsgrundlagen hat wie Du oder aber ihre Erklärung sorgfältiger bzw. mit mehr Fachkenntnis ausfüllt.

    Die Erklärung mache ich auch selber mit ihr gemeinsam.

    Ich erledige meine Aufgaben immer mit Sorgfalt und besten Wissen.

    Aber wahrscheinlich sollte mein Wissen größer sein, als die Software für mich hergibt.


    Deshalb habe ich mich hier her gewandt.


    LG

    Peer

    • Offizieller Beitrag

    Also welchen Grund gibt es, den Rest meiner Angaben nicht anzuerkennen?

    bzw. im Rahmen der Höchstbeträge berücksichtigt?

    Zitat

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber

    hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).


    Ich bin privat versichert und füge nur den Daten, die von der Krankenkasse übermittelt werden, meine zusätzlichen Beiträge, wie für Zusatzversicherungen, hinzu. Also kein Hexenwerk.

    Wenn Du alles zutreffend eingetragen hast (hättest), sollte Dir das Programm dieselben Beträge errechnen und in den Erläuterungen zur Steuerberechnung ebenfalls die oben zitierte Erläuterung des FA ausgeben.


    Wie jeder, die Entfernungspauschale und noch zusätzliche Reisekosten, die aber eher marginal erscheinen.

    Deshalb muss man dennoch zutreffend Eingaben machen. Und gerade die steuerfreien AG-Erstattungen werden gerne einmal bei der Eingabe vergessen. In diesem Zusammenhang einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Die Erklärung mache ich auch selber mit ihr gemeinsam.

    Die Grenzen, die Dir das Steuerberatungsgesetz dazu aufzeigen, kennst Du?


    Aber wahrscheinlich sollte mein Wissen größer sein, als die Software für mich hergibt.


    Deshalb habe ich mich hier her gewandt.

    Jede Software ist nur so gut wie die Kenntnisse der bedienenden Person es zulassen. Das ist nun einmal leider so.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb habe ich mich hier her gewandt.

    Du solltest einfach mal den Support anrufen und das mit denen direkt durchgehen.

    Wir sehen hier ja nicht, was Du wo im Detail eingetragen hast und können damit auch nicht die gesamtheitliche Korrektheit bewerten.

    Ich kann nur sagen: seit Jahren stimmen die Berechnung im Programm und die des FA bei mir bis auf den Cent genau überein, wenn derselbe Datensatz verwendet wird. Und wenn das FA mal etwas streicht, weil es meiner bzw. der Rechtauffassung des Programms (noch) nicht folgt, dann kann ich auch das durch entsprechende Korrekturen nachvollziehen.

    Das Programm wendet sich an Laien (zu denen ich mich auch zähle, denn ich mache das nicht beruflich), denn es wird hier alles erklärt und beschrieben. Nichtsdestotrotz muß sich auch der Laie mit bestimmten Sachverhalten auseinandersetzen. Das Programm kann nicht immer entscheiden, ob etwas sachlich richtig ist, sondern nur, ob es formal plausibel erscheint.

  • Allein die Krankenversorgungs- und Pflegebeiträge werden nicht vollständig übernommen. Die Basiswerte werden von mir mit Zusatzbeiträge ergänzt, die man als Privatpatient zu erbringen hat und nicht anerkannt.

    Was ja wohl höchstwahrscheinlich damit zusammenhängt, dass die Basisbeiträge schon über dem steuerlichen Höchstbetrag liegen und damit andere Beiträge nicht mehr angerechnet werden. Sagt dir aber die von miwe4 angesprochene Berechnung.

    Auch bei der Ermittlung der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte und angefallene Reisekosten werden nicht vollständig berücksichtigt.

    Hier könnte z. B. die Höhe der Kosten maßgebend sein, da ja 1.000 Euro "automatisch" gerechnet werden und wenn deine nachgewiesenen Kosten darunter liegen, diese natürlich nicht zum Tragen kommen, da die Pauschale höher ist. Auch dies wird in der ausführlichen Berechnung aufgezeigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ein guter Entschluss.

    Hätte ich wie gesagt auch gemacht.

    Finde ich etwas verfrüht. zumal:

    Ich benutzte schon seit längerer Zeit eure Software und konnte noch nie eine Übereinstimmung meiner eingegebenen Angaben mit denen des Finanzamtes finden. Dieses Jahr habe ich die Daten über Buhl vom Finanzamt abrufen lassen und habe nur meine Daten ergänzt.. Trotzdem sind wieder starke Abweichungen vorhanden.

    Und die oben zitierten Erläuterungen klären ja schon einen Teil der vermeintlichen Abweichungen. Kommt da im Programm etwas anderes heraus, muss es ein Bedienungsfehler sein. Weiterhin gehe ich davon aus, dass der TE uns oben nicht die vollständigen Erläuterungen des Finanzamtes zum ESt-Bescheid zur Kenntnis gegeben hat. Da steht sicherlich noch mehr im Bescheid.


    Du solltest einfach mal den Support anrufen und das mit denen direkt durchgehen.

    Na ja, für Steuerberatung, und dazu gehört auch das "einfache" Überprüfen eines Steuerbescheides, sind die eigentlich nicht zuständig und m.E. auch fraglich nach dem Steuerberatungsgesetz. Buhl darf m.E. höchstens etwas zur zutreffenden Arbeit des Programms sagen bzw. Ratschläge zur entsprechenden Bedienung des Programms machen.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, für Steuerberatung, und dazu gehört auch das "einfache" Überprüfen eines Steuerbescheides, sind die eigentlich nicht zuständig und m.E. auch fraglich nach dem Steuerberatungsgesetz. Buhl darf m.E. höchstens etwas zur zutreffenden Arbeit des Programms sagen bzw. Ratschläge zur entsprechenden Bedienung des Programms machen.

    Es geht mir nicht um Beratung, sondern darum, ob die Einträge korrekt erfolgt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, für Steuerberatung, und dazu gehört auch das "einfache" Überprüfen eines Steuerbescheides, sind die eigentlich nicht zuständig und m.E. auch fraglich nach dem Steuerberatungsgesetz. Buhl darf m.E. höchstens etwas zur zutreffenden Arbeit des Programms sagen bzw. Ratschläge zur entsprechenden Bedienung des Programms machen.

    Es geht mir nicht um Beratung, sondern darum, ob die Einträge korrekt erfolgt sind.

    Das können Sie nach dem oben dargestellten Sachverhalt und der Erläuterung zum Bescheid durch das FA gar nicht. ;)

  • Bei deiner Freundin siehst du dir die Berechnungen an, bei dir vergleichst du deine Eingaben mit dem Ergebnis des Finanzamtes! Du musst die Berechnung vergleichen mit dem Finanzamt, dann dürften die Differenzen kleiner sein.