EÜR Abschluss: Erstattete Vorsteuer

  • Hallo zusammen,


    ich bringe gerade meine EÜR zu Ende und bin in einem Punkt unsicher. Unser Unternehmen hat im Jahr ein Minus geschrieben. Ich habe also bei den USt-Voranmeldungen Geld zurückbekommen.

    Diesen Betrag würde ich im" Wiso Steuer: Sparbuch" unter Betriebsausgaben in dem Punkt "An das Finanzamt gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer" mit einem negativen Betrag in Höhe der Erstattungen angeben. Ist das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich gerade, was Du da bei Deinen USt-Voranmeldungen so das ganze Jahr über gebucht hast. Dir ist klar, dass die an das FA gezahlte Zahllast aus UST-Voranmeldungen eine Betriebseinnahme darstellt und die vom FA an Dich erstattete USt (Vorsteuerüberhang) eine Betriebseinnahme darstellt und im Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung (§ 11 EStG) entsprechend zu verbuchen ist? ?(

  • Die Hilfe wird nicht verweigert. Ich habe gerade die paar Buchungen des letzten Jahres in die EÜR nachgebucht um zu wissen, wie das funktioniert. Ich habe den Punkt in der Hilfe gesehen, es war mir nicht klar, ich habe es aber noch nicht nachgelesen.

    Aber ich schließe mal daraus, dass sich das Thema erledigt, wenn ich die entsprechenden Einnahmen korrekt verbuche.

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich schließe mal daraus, dass sich das Thema erledigt, wenn ich die entsprechenden Einnahmen korrekt verbuche.

    Was ist denn jetzt für diese eine Buchung Deiner Meinung nach die korrekte Verbuchung?


    Und was ist mit den bisherigen Buchungen, die wir nachgefragt haben?

  • Bei Vorsteuererstattung 1200 an 1570 und wenn USt fällig ist, 1770 an 1200. Wären dann freie Buchungen.

    Bisher hab ich nur Excel und Elster genutzt und die VSt-Rückzahlungen und USt-Zahlungen ignoriert. Deshalb hole ich das grad mit dem Wiso nach, damits dann mal vernünftig wird...

  • Du solltest hier das Konto 1780 nehmen, alles andere ist auf gut Deutsch falsch, da diese Konten für gezahlte Vorsteuern und erhaltene Umsatzsteuer vorgesehen sind.

  • Danke für den Tipp. Nach ergoogleten Infos wäre das konkret bei Umsatzsteuerzahlung 1780 an Bank

    und bei Vorsteuerüberhang umgekehrt, Bank an 1780. Richtig?