Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder - Minijob und Übergangszeit

  • Hallo, ich tue mich mit folgenden Sachverhalten schwer:

    1. Mein mittlerweile volljähriger Sohn hat ein Freiwilliges Soziales Jahr bis zum 28.02. gemacht, sich dann um eine Ausbildung beworben und wurde für ein duales Studium mit Beginn am 13.08. genommen. Für die Familienkasse war es kein Problem, dass die Übergangsphase mehr als 5 voll Monate betrug, da er ja keinen Einfluss auf den Beginn des Studiums hatte. Kindergeld haben wir also bekommen, was nach meinen Verständnis auch die Basis für die Steuerliche Berücksichtigung sein sollte. Nur streikt bei mir das Programm, wenn ich die reinen Daten eingebe, da eben 5 statt 4 volle Monate.

    2. Während der Übergangsphase hat er einen Minijob gemacht - ohne vereinbarte Wochenstunden. Einzige Bedingung war, dass er 450 Euro im Monat nicht übersteigt. Das Programm verlangt allerdings die Angabe vereinbarter Wochenstunden. Muss ich aber eine solche Tätigkeit überhaupt in der Steuererklärung angeben?


    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Nur streikt bei mir das Programm, wenn ich die reinen Daten eingebe, da eben 5 statt 4 volle Monate.

    Welches Programm?

    Das steuer:Sparbuch 2019 streikt bei mir jedenfalls nicht:



    Nur streikt bei mir das Programm, wenn ich die reinen Daten eingebe, da eben 5 statt 4 volle Monate.

    Sind es ja auch. Aber Du bist sicher bei der falschen Begründung.

    Während der Übergangsphase hat er einen Minijob gemacht

    Einen echten, also pauschal versteuerten?

  • Danke, tatsächlich die falsche Begründung. Die Zeile mit der Studienplatzsuche hatte ich übersehen.


    Der Minijob - ich vermute, dass es ein echter war. Arbeitgeber hat ihn bei der Minijobzentrale angemeldet, RV-Beiträge wurden abgeführt. Ihm hat man in einer Steuerhilfe für Studenten gesagt, dass er das in seiner Steuererklärung nicht angeben muss, weshalb ich eigentlich auch eher dzu tendiere...