Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr meine Einkommenssteuerklärung mit wiso gemacht und bin auch sehr zufrieden damit. Nun bekam ich einen Brief vom Finanzamt mit folgendem Hinweis:
In Ihrer Anlage N erklären Sie weitere Aufwendungen für Arbeitsmittel, die Sie auf mehrere Jahre verteilen (sog. Abschreibung). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn die Anschaffungskosten für das einzelne Arbeitsmittel 800,00 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, § 6, Absatz 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz. Sollten Sie die Anwendung dieser Regelung bereits in der Steuererklärung 2018 begehren, bitte ich um Vorlage der korrigierten Anlage N.
Soweit alles klar, da habe ich offensichtlich einen Fehler gemacht.
Wenn ich nun aber in wiso steuer auf Ausgaben (Werbungskosten) —> Arbeitsmittel —> Beruflich genutzte Gegenstände - detaillierte Eingabe gehe und da einen Eintrag auswähle, wie kann ich denn eine direkte Absetzung eintragen? Ich habe bspw. Software im Wert von 15 € darin. Diese bräuchte ich ja nun nicht über mehrere Jahre abschreiben, wenn ich dies richtig verstehe. Allerdings lässt mich wiso nicht einfach festlegen, dass dies direkt abgeschrieben werden soll. Ich muss immer die Nutzungsdauer von 3 - 5 Jahren angeben. Ein anderes Beispiel wäre ein Monitor, der 580 € gekostet hat und demzufolge ja direkt abgeschrieben werden könnte.
Wo stell ich das denn ein? Oder hab ich die Sachen einfach falsch zugeordnet? Wo ordne ich sie richtig ein?
Und als Ergänzung noch die Frage: Wie kann ich denn von meiner Steuerklärung nur die Anlage N erneut ausdrucken?
Vielen Dank für die Hilfe im Steuerdschungel.
Liebe Grüße!