Änderungen im Lohnbereich zum 01.07.2019, TSVG, Übergangsbereich (Gleitzone) u.a.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wie wir auch in unserem Newsletter bereits geschrieben, treten ab dem 01.07.2019 folgende gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn in Kraft:


    Umlagepflicht für Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten


    Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches am 10.05.2019 in Kraft getreten ist, wurde die Umlagepflicht für Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten rückwirkend zum 01.01.2018 wieder aufgehoben. Sofern kein Erstattungsantrag seit 01.01.2018 bis 30.04.2019 erstellt wurde, wird beim nächsten Monatsabschluss in einer Version 6121 automatisch eine Korrektur der Umlagebeiträge, sowie Erstattungsanträgen (Erstellung ab 01.05.2019) erfolgen.


    Übergangsbereich


    Der Übergangsbereich wird zum 01.07.2019 eingeführt und löst die bisher vorhandene Gleitzone ab. Die Obergrenze erhöht sich von derzeit 850,00 € auf 1.300,00 €. In der Software Version 6121 sind diese Vorgaben und die damit in Zusammenhang stehenden Berechnungen bereits enthalten.


    Weitere Änderungen zum 01.07.2019 in den Datensätzen der elektronischen Übermittlung, welche mit Version 6121 bereitgestellt werden:

    • Betriebsdatenpflege
      Veränderungen der Betriebsdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift etc.) werden mit dem Datensatz "Betriebsdatenpflege" (DSBD) automatisch in der Software erstellt, an eine Annahmestelle übermittelt und von dort an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.
    • Kommunikationsdaten nach §28b (1) S3 1 Nr. 4 SGB IV
      Neue Vorgaben zu den Kommunikationsdaten im Fall von Stornierungen und Korrekturen.
    • A1-Bescheinigung
      Bei dem neu eingeführten rvBEA -Verfahren, gibt es bereits für den Bereich der A1-Bescheinigungen Anpassungen in der Datensatzbeschreibung.

    Detaillierte Informationen haben wir Ihnen in folgenden PDFs bereitgestellt:


    Mindestversionsprüfung Lohn


    Im Zusammenhang mit Anpassungen zu den Änderungen zum 01.07.2019 in den Datensätzen der elektronischen Übermittlung (Datensatzerstellung nach § 22 Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV)) erhöhen wir am 01.07.2019 (KW 27) die Mindestversionsprüfung für die WISO Unternehmer Produkte auf die Version 6121. Das Verfahren zum elektronischen Versenden von Daten im Bereich der Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, rvBEA und A1-Bescheinigung ist dadurch weiterhin gesichert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie vor der Datenübertragung im Juli 2019 mindestens das oben genannte Update ausgeführt haben. Dieses werden wir spätestens in der KW 27 bereitstellen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel