ELSTER-Zertifikat für Angehörige

  • Hallo,


    ist es richtig,


    - dass ich die EkSt.-Erklärung meiner Tochter und eines Schwiegersohns und auch die meines Neffen aus dem WISO-Sparbuch

    heraus mit meinem ELSTER-Zertifikat versenden kann?


    - der spätere Abruf der Steuerbescheide funktioniert dann auch ganz normal - wie gehabt?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    - dass ich die EkSt.-Erklärung meiner Tochter und eines Schwiegersohns und auch die meines Neffen aus dem WISO-Sparbuch

    heraus mit meinem ELSTER-Zertifikat versenden kann?

    Sofern sie Dir die Berechtigung über ELSTER erteilt haben und Du das bei ELSTER entsprechend hinterlegt hast, ja.


    - der spätere Abruf der Steuerbescheide funktioniert dann auch ganz normal - wie gehabt?

    Wenn das eine funktioniert, sollte das andere auch gehen.

  • ???? seit wann ist zum Senden eine Berechtigung erforderlich?

    Es geht hier nicht um den Belegabruf.


    Sie selbst schrieben am 02.06.2014:

    Du verwechselst das mit dem Belegabruf. Bei diesem läuft das Prozedere in der Tat so ab. Die Erklärungsabgabe mit Deiner Signatur ist nicht auf Dich oder deinen Ehegatten beschränkt (z.B. Einzelveranlagung), sondern ist auch bei Eltern und sonstigen Angehörigen i.S. § 15 AO verwendbar.

    • Offizieller Beitrag

    Die Erklärungsabgabe mit Deiner Signatur ist nicht auf Dich oder deinen Ehegatten beschränkt (z.B. Einzelveranlagung), sondern ist auch bei Eltern und sonstigen Angehörigen i.S. § 15 AO verwendbar.

    Ist sie ja auch, aber vorher müssen Dritte Dir die Berechtigung erteilen, für sie rechtsgültige Erklärungen abgeben zu dürfen. Einfach mal im ELSTER-Portal dazu nachlesen, wird dort alles erklärt. Und in Deinem dortigen Account kannst Du das übrigens auch sehen, denn da musst Du deren Berechtigungscode eingeben.

  • Sorry, aber ich sende aus dem WISO-Sparbuch und da wird keine Berechtigungscode gefordert.


    In Elster kann man lediglich Abrufberechtigung und -Code beantragen!


    Elster sagt übrigens auch unter Rechtliches:

    Datenübermittlung mit elektronischer Authentifizierung

    Die Regelung in § 87a Absatz 6 Abgabenordnung ermöglicht die Übermittlung papierloser Steuererklärungen mittels ELSTER. Die zur elektronischen Authentifizierung erforderliche Zertifikatsdatei wird im Rahmen der Registrierung kostenlos erstellt. Alternativ können Sicherheitssticks genutzt oder von ELSTER unterstützte Signaturkarten für das elektronische Authentifizierungsverfahren registriert werden.

    Anhand des zur elektronischen Authentifizierung verwendeten Zertifikats wird der zweifelsfreie Ausweis des Datenübermittlers gegenüber der Finanzverwaltung gewährleistet. Bei der Übermittlung für einen Dritten müssen die Daten dem “Dritten“ (Auftraggeber) in einer für ihn leicht nachprüfbaren Form zur Verfügung gestellt werden.


    Aber, miewe4, ich bin natürlich offen für jeden Hinweis, wo ich eine Berechtigung für ein ELSTER-Zertifikat erhalte!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hier können Sie die Berechtigungen Ihres Benutzerkontos in Mein ELSTER und Mein BOP einsehen. Die Berechtigungen Ihres ELSTER-Zertifikats für die Verwendung in Steuersoftware (außerhalb von ELSTER und BOP) werden hier nicht angezeigt.

    Die Berechtigungen etwas mit ELSTER-Zertifikat aus einer Software heraus zu versenden ist etwas anderes, als was man wo nachlesen kann. Was aus dem Portal versendet wird ist nur im Portal gespeichert und was aus einer Software gesendet wird ist nur in dieser gespeichert. Ist aber, wie schon gesagt etwas komplett anderes als die Legitimation zum ELSTER-Versand selber.


    Bei der Übermittlung für einen Dritten müssen die Daten dem “Dritten“ (Auftraggeber) in einer für ihn leicht nachprüfbaren Form zur Verfügung gestellt werden.

    Und wo steht das, dass Dich der/die Dritte vorher nicht erst für eine Software nachvollziehbar ermächtigen muss, wie hier eben mit dem unter Deiner Signatur einzugebenden Berechtigungscode der von Dir beauftragten Person. Den bekommt diese Person auf Antrag im ELSTER-Portal zugesendet und muss ihn Dir aushändigen nennen. Und selbstverständlich musst einer anderen Person dann auch ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese Berechtigung muss sich übrigens auch ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe geben lassen.


    Aber da Du mir offensichtlich ohnehin nicht glaubst, bin ich hier und künftig bei Dir raus.

  • Ach, nun ist miwe4 ganz schnell raus! Von seiner Ausage aus 2014 will er nichts mehr wissen....

    Aber ich Glücklicher habe inzwischen die BUHL-Data Hotline erreicht ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und wo steht das, dass Dich der/die Dritte vorher nicht erst für eine Software nachvollziehbar ermächtigen muss, wie hier eben mit dem unter Deiner Signatur einzugebenden Berechtigungscode der von Dir beauftragten Person. Den bekommt diese Person auf Antrag im ELSTER-Portal zugesendet und muss ihn Dir aushändigen nennen. Und selbstverständlich musst einer anderen Person dann auch ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese Berechtigung muss sich übrigens auch ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe geben lassen.

    Aber meines Wissens nach geht es hier um den Belegabruf.

    • Offizieller Beitrag

    Ach, nun ist miwe4 ganz schnell raus! Von seiner Ausage aus 2014 will er nichts mehr wissen....

    Bitte nicht so. Mal davon abgesehen, daß sich seit 2014 durchaus etwas geändert haben könnte im Verfahren, bin ich mir selbst nicht so sicher. Deshalb:

    Aber ich Glücklicher habe inzwischen die BUHL-Data Hotline erreicht

    Und die haben was gesagt?

    • Offizieller Beitrag

    Ach, nun ist miwe4 ganz schnell raus!

    Hm, bist Du jetzt auch ganz schnell raus oder warum verräts Du uns nicht, was der Support Dir gesagt hat? :/


    Du tust damit ja nicht miwe4 oder mir einen gefallen, sondern allen Benutzern dieses Forum, die dieselbe Frage haben. Also spring über Deinen Schatten ;)

  • aber vorher müssen Dritte Dir die Berechtigung erteilen, für sie rechtsgültige Erklärungen abgeben zu dürfen.

    Also ich habe gerade am Wochenende die Steuererklärung für meine Schwiegermutter abgegeben, zwei Wochen vorher die für meine Mutter (der elektronische Bescheid war erstaunlicherweise schon 10 Tage später da) - und ich bin mir sicher, daß ich weder in diesem Jahr noch in einem der vorherigen Jahre eine Berechtigung dafür irgendwie im Programm eingeben mußte.

    Die Berechtigung/Ermächtigung hat meine Schwiegermutter mir vor Jahren mit einem entsprechenden Schreiben an das FA (Vollmacht gemäß § 80 AO) gegeben.

    Aber meines Wissens nach geht es hier um den Belegabruf.

    Ja, dafür mußte ich eine Berechtigung eintragen.

    Hm, bist Du jetzt auch ganz schnell raus oder warum verräts Du uns nicht, was der Support Dir gesagt hat?

    So sind sie halt, die Gekränkten ...