Hallo liebes Forum,
aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zu folgendem Fall im Rahmen der Bilanzierung:
Ich buche diesen Monat ein Hotelzimmer für den Zeitraum 20.-27. Januar 2020. Die Bezahlung erfolgt auch noch diesen Monat.
1. Da die Leistung erst im Januar erfolgt, muss der Aufwand in das Jahr 2020, richtig? Also ist der Buchungssatz dann ARAP an Bank?
2. Wenn nun die Rechnung für das Hotelzimmer brutto 750,- Euro beträgt, darf ich dann den bezahlten Betrag schon komplett dieses Wirtschaftsjahr als Aufwand verbuchen? Also zum Beispiel Aufwand an Bank? Laut diesem Artikel https://www.iww.de/bbp/archiv/…geringer-bedeutung-f23706 müssten Beträge unter der Geringfügigkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht abgegrenzt werden. Stimmt das so und lässt sich das dann aktuell mit der GWG-Grenze von 800,- Euro machen?