Buchung auf ein zweites Erwerbskonto

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat ein Hauptberuf als Dolmetscherin und jetzt auch ein Nebenerwerb als Yogalehrerin. Wie kann Sie die Einnahmen als Yogalehrerin buchen, damit sie sauber von den Einnahmen als Dolmetscherin unterschieden werden können?


    Oder ist das nicht notwendig?


    Danke und Grüße

    Phillip

  • Dazu ist eine zweite Firma notwendig - also eine Erweiterung des Programms. Aber Achtung: die Umsatzsteuer muss für beide Betriebe zusammen gerechnet und abgegeben werden.

  • Moin,

    Wie "sauber" muss es denn getrennt werden?

    Durch Vergabe der Kundenkategorie lassen sich Umsätze gut auseinander halten. Ebenso kannst Du das über Kosten/Erlösarten machen.
    Dazu ein 2.Briefpapier und dann sollte es gehen.

    Probier das doch mal am Demomandanten aus und frage am besten einen Steuerberater, ob mit einer solchen "Trennung" den Vorschriften genüge getan ist.

    Bezüglich der Umsatzsteuer wäre das der einfachste Weg.

  • Und wie wird dann die EÜR für das zweite Gewerbe erstellt? Hier sind zwingend zwei EÜR über Elster zu melden, aber nur eine UStVA bzw. UStE! An diesem Problem bin ich schon vor Jahren gescheitert, weil mir die zweite Firma in MB einfach zu teuer war (für ein Jahresergebnis von 100 Euro zu der Zeit.


    Da höchstwahrscheinlich nach Anmeldung des zweiten Betriebes auch eine zweite Steuernummer erteilt wird, ist es nicht mit der Trennung über Kontenkategorien und Kosten/Erlösarten getan.

  • Dolmetscherin und Yoga-Lehrerin dürfte beides freiberuflich sein (kein Gewerbe).

    So gesehen sind es zwei Geschäftsfelder, das geht in einem Mandanten.

    Unterschiedliche Briefpapiere und Vorlagen geht ja.


    @ Babuschka:

    Es sind keine zwei Betriebe, beide brauchen keine Gewerbeanmeldung, auch nur eine Steuernummer, alles andere wäre Overkill.


    Also kein Problem!

  • Hamich

    ob freiberuflich oder gewerblich - es sind zwei getrennte "Betriebe" und das Finanzamt wird hier eine neue Steuernummer erteilen. Ich spreche aus Erfahrung! Schon unterschiedliches Briefpapier ist ein Indiz für ein getrennt zu berichtende Erwerbsquelle. Und sie sind auch sehr unterschiedlich - also alles Indizien für getrennte EÜR.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht einfach einmal praktisch denken. Wie sollte das FA ohne getrennte Aufzeichnungen bei der einen oder der anderen Tätigkeit ggf. eine durchaus denkbare Liebhaberei überprüfen?


    ob freiberuflich oder gewerblich - es sind zwei getrennte "Betriebe" und das Finanzamt wird hier eine neue Steuernummer erteilen.

    Das würde ich auch so sehen. Zumal die Aufnahme der anderen Tätigkeit dem FA formlos anzuzeigen ist und bestimmt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach sich ziehen wird.


        


    Und sie sind auch sehr unterschiedlich - also alles Indizien für getrennte EÜR.

    genau

  • o.k. MiWe


    das ist Steuerberaterdenke - jedes Beraterrisiko minimieren.


    Die Selbständige geht ja nicht davon aus, das Ganze als Steursparmodell zu betreiben, sondern möchte Geld verdienen.

    Überprüfen lässt sich das alles immer anhand der Rechnungen und der Aufwände, ist halt etwas aufwändig, aber wenn was unterstellt wird (prüferseitig), kann man sich auch mal anstrengen.


    Um das hier nicht ausufern zu lassen:

    Empfehlung an anak85: Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater. Hier findet ja keine stuerliche Beratung statt.

    Technisch ist beides mit MB zu machen, die beiden Wege wurden beschrieben.

    :)

    • Offizieller Beitrag

    das ist Steuerberaterdenke - jedes Beraterrisiko minimieren.

    Beileibe kein Steuerberaterdenke, eher praktische Erfahrungen im Steuerbereich über einen ausreichend langen Zeitraum. Wenn Du babuschka und mir nicht glaubst, einfach mal Google nutzen und Du wirst sehen, dass alle seriösen Seiten sagen "getrennte Aufzeichnungen", um so oder so auf der sicheren Seite zu sein.

  • :thumbsup:

    na, dann noch einer...

    "getrennte Aufzeichnungen" heißt nicht zwei "Firmen" mit getrennten Steuernummern.

    Steuerliches Subjekt ist die Selbständige.


    Getrennte Aufzeichnungen sind mit Hilfe von Kosten- und Erlösarten durch MB problemlos möglich.

    Google ist (nicht immer) gut, hier gelten AO (Abgabenordnung), Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz.

    Nichts für ungut, wir müssen uns nicht unsere Bärte um die Ohren wickeln, was Erfahrungsdauer angeht.

    Da gibt es auch - je nach Steuerverwaltung - immer noch unterschiedliche Handhabungen.


    Wie oben gesagt, technisch geht beides, entscheiden muß die Steuerpflichtige auf Basis der selbst eingeholten Informationen.

    Das wars von mir,

    Grüße, Hamich

    • Offizieller Beitrag

    Getrennte Aufzeichnungen sind mit Hilfe von Kosten- und Erlösarten durch MB problemlos möglich.

    Was technisch möglich ist, interessiert das FA nicht. Es muss zwei EÜRs prüfen und wird deshalb auch gesonderte Steuernummern zuteilen, da es damit, um es einmal klassisch zu sagen, in der Personalbedarfsberechnung etliche Punkte gut macht. Um es deutlicher zu sagen, desto mehr solcher Fälle, desto mehr Bearbeiter hat das FA insgesamt zur Verfügung. Und bevor es die elektronisch übermittelten EÜRs gab, wurden "normale" getrennte EÜRs angefordert und FA-interne Kennbuchstaben vergeben (Fi - Feststellung intern), um das zu organisieren und auch Vorläufigkeiten zu überwachen.


    Wie soll es ohne getrennte EÜRs gehen, dass ein Bearbeiter im FA eine Überschusserzielungsabsicht/Liebhaberei einwandfrei erkennen und überwachen kann? Genau, gar nicht. Und genau deshalb sind für jeden Betrieb getrennte EÜRs abzugeben.


    Ich möchte mal annehmen, dass @anak85 dem FA die Aufnahme der weiteren selbständigen überhaupt noch nicht angezeigt hat, denn dann würde die Frage hier im Forum vielleicht gar nicht erst aufgetaucht sein.


    Und mal aus dem Forum: 2 EÜR bei 2 freiberuflichen Tätigkeiten

    Zitat

    Ich bin dabei die Einkommenssteuer 2009 zu erstellen. Meine Frau geht zwei verschiedenen freiberuflichen Tätigkeiten nach. Nach Rücksprache mit unserem Finanzamt, sollen wir eine Umsatzsteuererklärung (erledigt) und zwei EÜRs machen.


    Und bei einem Gewerbetreibenden wäre es noch klarer, da ggf. für jeden Betrieb ja auch der Gewerbesteuerfreibetrag in voller Höhe greift. Warum soll es also bei einem "nur" selbständig mit mehreren Betrieben tätigen Unternehmer anders sein?

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuer Sparbuch kann das
    Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für mehrere Betriebe erstellen (Window)

    Das Finanzamt verlangt oftmals die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und/oder Umsatzsteuer-Voranmeldung für mehrere Betriebe unter einer Steuernummer. Wenn Sie das Modul der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwenden, sind Sie mit Ihrer WISO steuer:Software in der Lage dies ganz einfach zu realisieren ohne die Werte manuell zu ermitteln. Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion ist, dass Sie für alle Betriebe das Programmmodul Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Verbuchen der Geschäftsvorfälle verwenden.

  • Ich möchte mal annehmen, dass @anak85 dem FA die Aufnahme der weiteren selbständigen überhaupt noch nicht angezeigt hat, denn dann würde die Frage hier im Forum vielleicht gar nicht erst aufgetaucht sein.

    Genau dies befürchte ich auch

    Da höchstwahrscheinlich nach Anmeldung des zweiten Betriebes auch eine zweite Steuernummer erteilt wird, ist es nicht mit der Trennung über Kontenkategorien und Kosten/Erlösarten getan.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich hatte das mit dem Steuerberater abgestimmt. Es reicht eine getrennte Aufzeichnung.


    Moin,

    Wie "sauber" muss es denn getrennt werden?

    Durch Vergabe der Kundenkategorie lassen sich Umsätze gut auseinander halten. Ebenso kannst Du das über Kosten/Erlösarten machen.
    Dazu ein 2.Briefpapier und dann sollte es gehen.

    Probier das doch mal am Demomandanten aus und frage am besten einen Steuerberater, ob mit einer solchen "Trennung" den Vorschriften genüge getan ist.

    Bezüglich der Umsatzsteuer wäre das der einfachste Weg.

    Also einfach eine neue Kundenkategorie aufnehmen?


    Grüße

    Phillip

    • Offizieller Beitrag

    vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich hatte das mit dem Steuerberater abgestimmt. Es reicht eine getrennte Aufzeichnung.

    Dann hat er Dir aber hoffentlich gesagt, dass diese getrennte Aufzeichnung nicht nur die Betriebseinnahmen betrifft, oder? Oder was hat er Prüfung einer etwaigen Liebhaberei insoweit gesagt?


    Also einfach eine neue Kundenkategorie aufnehmen?

    Dann sollte Dir das Dein Steuerberater doch auch beantworten. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo anak85

    Wie kann Sie die Einnahmen als Yogalehrerin buchen, damit sie sauber von den Einnahmen als Dolmetscherin unterschieden werden können?

    Es reicht eine getrennte Aufzeichnung.

    Dem werden ja alle Vorschläge nicht sauber gerecht. Der StB muss dann trennen. Die interne und amtliche EÜR bleiben auf jeden Fall vermischt.

    Es gibt noch weitere Möglichkeiten.

    Nutze den Demomandanten für einen beruflichen Zweig. Tausche die DB aus und benenne Sie um. Wähle eine leere für DB0.FDB Demomandant. Falls das nicht gelingt, benenne Sie jeweils temporär in DB1.FBD um. Bei kleinen Betrieben mit wenig Buchungsaufwand ist das sehr profitabel.

    Die 1 steht für Mandant 1.