Anleitung Reverse Charge gesucht

  • Hallo MB Experten,


    ich habe mir das Handbuch heruntergeladen, weil ich eine Anleitung suche, wie man Reverse Charge bucht. Leider liefert die Suche im PDF Dokument dazu Null Ergebnisse :(

    Dann habe ich im Forum gesucht und finde auch eine Menge Diskussionen, aber nur spezielle Fragen und keine Anleitung "howto"


    Es geht um den folgenden Fall:


    Ich kaufte eine Software zum Herunterladen im EU Ausland und gab meine UST ID an. Auf der Rechnung hat der Verkäufer seine eigenen VAT ID angegeben und in der Rechnung nur den Nettobetrag ausgewiesen. Abgebucht wurde auch nur der Nettobetrag.


    Ich verstehe, dass ich nun die Mehrwertsteuer dem Finanzamt schulde und mir die Vorsteuer abziehen darf. Aber wie buche ich das Ganze korrekt in MB?


    Ein Link zur Anleitung würde mir schon sehr helfen. Vielen Danke und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marianne,

    Reverse charge gliedert sich in Einkauf und Verkauf. Weiterhin nach Leistung oder Lieferung (physische Ware).

    Du hast elekronische Leistung aus der EU bezogen.


    Einkauf Dienstleistung

    3123 Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmens (USt+VSt. Automatik)

    Einkauf Ware

    3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt. und 19 % USt. (USt+VSt. Automatik)


    Du buchst auf 3123 . Die Automatik im Konto 3123 berechnet die deutsche Umsatzsteuer und zugleich zieht sie diese als Vorsteuer wieder ab (Nullsummenspiel).

    Mehr ist nicht zu tun.


    Wenn Du Ausgangsrechnungen erstellst, wird es etwas aufwendiger. Im letzten Falle hilft es unter Stichwort abweichende Erlöskonten zu suchen.


  • Lieber SAMM,


    ganz lieben Dank für diese Anleitung. Ich habe es so gebucht und das hat prima geklappt.

    DANKE - DANKE - DANKE :)


    Leider habe ich hier noch einen anderen Problemfall liegen: Auch hier wurde Software heruntergeladen und ich habe meine VAT als Customer Note angegeben, aber der Verkäufer (Estland) hat seine VAT Nummer leider nicht eingetragen. Meine Versuche, eine korrigierte Rechnung zu bekommen, stießen leider auf taube Ohren.


    Steuerlich ist der Fall wohl klar: Ich muss die Mehrwertsteuer abführen, kann mir aber nicht die Vorsteuer abziehen.


    Wie wird das korrekt gebucht in Wiso MB?


    LG von Marianne

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marianne,

    der Fall ist weiterhin wie 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer

    mit dem Unterschied: 3143 Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer ohne Vorst. 19% Umsatzst.

    Es wird auf 3143 gebucht aber diesmal wie Du schon erkannt hast ohne Vorsteuerabzug.


    Das Konto ist nicht sichtbar gehe auf Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenplan bearbeiten finde es und schalte es zuerst auf erweitert oder sichtbar o.ä


  • Steuerlich ist der Fall wohl klar: Ich muss die Mehrwertsteuer abführen, kann mir aber nicht die Vorsteuer abziehen.

    Nein - m. E. nach musst du den Bruttobetrag (also einschließlich der ausgewiesenen Vorsteuer) als Nettobetrag ansehen und "ganz normal" Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen. Es ist nämlich im Endeffekt gleichgültig, ob eine UStID vom Lieferanten vorliegt oder nicht - die Vorschriften des UStG gelten unabhängig davon.

  • Steuerlich ist der Fall wohl klar: Ich muss die Mehrwertsteuer abführen, kann mir aber nicht die Vorsteuer abziehen.

    Nein - m. E. nach musst du den Bruttobetrag (also einschließlich der ausgewiesenen Vorsteuer) als Nettobetrag ansehen und "ganz normal" Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen. Es ist nämlich im Endeffekt gleichgültig, ob eine UStID vom Lieferanten vorliegt oder nicht - die Vorschriften des UStG gelten unabhängig davon.

    Hallo Nesciens, die ausländische Rechnung ist auf den Nettobetrag ausgestellt! VG

  • Ich habe das Supportteam des ausländischen Anbieters angeschrieben, auf "Reverse Charge" hingewiesen und um eine korrigierte Rechnung gebeten, die meine und deren Umsatzsteuer ID enthält.


    Folgende Antwort habe ich erhalten:


    "We don't charge VAT at the moment. Our Annual Turnover is less than 40,000 Euros.

    So we are not obliged to opt for VAT Number at the moment."


    Versteht das jemand von euch? Also inhaltlich ;)

    • Offizieller Beitrag

    "We don't charge VAT at the moment. Our Annual Turnover is less than 40,000 Euros.

    So we are not obliged to opt for VAT Number at the moment."

    "Im Moment berechnen wir keine Mehrwertsteuer. Unser Jahresumsatz liegt unter 40.000 Euro.
    Wir sind also nicht verpflichtet, uns im Moment für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu entscheiden."


    Das bezieht sich auf deinen zweiten angehängten Fall Marianne!

    Die estländische Firma ist Kleinunternehmer. Die Grenze liegt bei 40.000,00 € Umsatz

    Enthält deine Rechnung also keine MWST ? Dazu hattest Du Dich nicht klar geäußert.


  • Richtig, die Rechnung wurde auf den Nettobetrag ausgestellt.

    Das ist doch aber auch richtig so bei Reverse Charge.


    Verstehe ich das richtig, dass ich nun KEINE Mehrwertsteuer abführen muss, weil der Leistungserbringer ein Kleinunternehmer ist?

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, die Rechnung wurde auf den Nettobetrag ausgestellt.

    Deine Formulierung ist nicht ganz okay - kommt aber voll verständlich rüber. Auf der Rechnung des Kleinunternehmers darf nichts drauf stehen, dass

    der Nettorechnung eines Geschäftsmannes mit Regelbesteuerung ähnelt. Also die Begriffe 0 % UST oder netto dürfen nicht erwähnt sein.

    Bei Kleinunternehmerrechnungen gibt es NIE Vorsteuerabzug.

    Verstehe ich das richtig, dass ich nun KEINE Mehrwertsteuer abführen muss, weil der Leistungserbringer ein Kleinunternehmer ist?

    Du mußt MWST abführen. Die Kleinunternehmerrechnung hat nichts dir anzubieten, was "durchgereicht" werden kann.

  • Guten Morgen, nachdem ich das nun super kapiert habe, wann ich Konto 3123 oder 3143 buchen muss und das in MB prima klappt, stehe ich vor dem nächsten Problem:


    Ich habe eine Rechnung für eine Softwarelizenz aus CA Victoria. Im Bestellformular gab es auch ein Feld für die VAT des Käufers, dort habe ich meine USt-ID eingetragen und diese erscheint nun auf der Rechnung.


    Der Verkäufer hat auf der Rechnung eine "Company Registration" angegeben, diese beginnt aber NICHT mit einem Länderkürzel, sondern besteht aus einer langen Zahlenkolonne.


    Nun stehe ich wieder auf dem Schlauch und weiss nicht, welches Konto ich in MB dafür nehmen muss, damit das mit der Umsatzsteuer richtig läuft...


    Es wäre toll, wenn es hier irgendwo eine Anleitung gäbe. Trotz Nutzung der Suchfunktion habe ich keine Anleitung gefunden. Mir ist es peinlich, immer wieder zu fragen...

  • Deinen zweiten Fall solltest du mit einer zur Steuerberatung befugten Person/Gesellschaft abklären, denn

    a) Reverse Charge ist anzuwenden (§ 13b UStG macht es nicht von der Angabe der UStID des ausländischen Unternehmers abhängig) und

    b) Kleinunternehmerregellungen gelten in allen EU-Staaten nur im jeweiligen Land und haben keine Auswirkung auf Rechnungen im innergemeinschaftlichen Verkehr. Ein deutscher Kleinunternehmer kann sich daher für Zwecke des innergemeinschaftlichen Verkehrs (Waren oder Dienstleistungen) eine UStID besorgen.

    In deinem Fall würde ich daher sagen (ohne jegliche rechtliche Verbindlichkeit: auch im zweiten Fall ist nach § 13b zu rechnen mit Abzug der Vorsteuer (es ist nämlich eine "fiktive" Vorsteuer und keine in einer Rechnung ausgewiesene Vorsteuer).

  • Deinen zweiten Fall solltest du mit einer zur Steuerberatung befugten Person/Gesellschaft abklären, denn

    a) Reverse Charge ist anzuwenden (§ 13b UStG macht es nicht von der Angabe der UStID des ausländischen Unternehmers abhängig) und

    b) Kleinunternehmerregellungen gelten in allen EU-Staaten nur im jeweiligen Land und haben keine Auswirkung auf Rechnungen im innergemeinschaftlichen Verkehr. Ein deutscher Kleinunternehmer kann sich daher für Zwecke des innergemeinschaftlichen Verkehrs (Waren oder Dienstleistungen) eine UStID besorgen.

    In deinem Fall würde ich daher sagen (ohne jegliche rechtliche Verbindlichkeit: auch im zweiten Fall ist nach § 13b zu rechnen mit Abzug der Vorsteuer (es ist nämlich eine "fiktive" Vorsteuer und keine in einer Rechnung ausgewiesene Vorsteuer).

    Hallo Babuschka, vielen Dank, aber der "zweite Fall" ist doch schon längst erledigt und beantwortet. Ich habe Reverce Charge angewendet, indem ich auf 3143 gebucht habe und Vorsteuer habe ich nicht abgezogen. Außerdem ist das Quartal bereits abgerechnet.


    Mein aktuelles Problem ist die Softwarelizenz aus Kanada und welches Konto ich hierzu nehmen muss, damit das Umsatzsteuergedönse richtig berechnet wird.

  • Abgesehen davon, dass du fachlichen Rat brauchst (Steuerberatung wie du sie hier laufend abfragst unter dem Titel "Bedienung des Programms" ist hier verboten) - du musst dir einmal grundsätzlich über die steuerlichen Vorschriften Beratung holen. Wenn du das dann gemacht hast, kann man dir sagen, wie im Einzelnen zu buchen ist.


    Nur ein Tipp: mache dich schlau über die Unterschiede EU (innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsvekehr) und Drittländern. Du vermengst hier einiges. Kanada ist nie und nimmer EU! Und wie hier zu buchen ist, hängt von mehreren Faktoren ab (https://www.haufe.de/steuern/k…tleistung_170_139612.html). Die Konten sind dann davon abhängig, nicht erst die Konten wählen (wie in deinem Beitrag) und dann einfach 19% wählen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marianne,

    Die UST ID Nummer spielt wegen Drittland keine Rolle.

    Ausgabe Drittland

    3125 Leistungen eines im Ausland (hier = Drittland ) ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

    Sonstige Leistungen sind z.B. Dienstleistungen, elektronische von einem Unternehmen ausserhalb der EU = Drittland, der eine Nettorechnung ausstellt. Die Steuerschuld geht über an den Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Dieser gibt den Umsatz ab 2019 in der USTVA in Kennziffer 84 mit USt in 85 an und über die Automatik hebt die Vorsteuer in Kennziffer 67 die Steuerschuld wieder auf (Nullsumenspiel)



    Da ist in der USTEKLAE 2019 noch ein kleiner optischer Bug, der jetzt unerheblich ist. Der wird vor Abgabe der USTEKLAE 2019 noch behoben werden Siehe Bild 104


  • babuschka, ich war doch schon bei der Steuerberatung, ist aber schon etwas länger her.


    Natürlich weiß ich, dass Kanada kein EU Land ist. Wie ich das mit Software aus der EU buche, habe ich ja bereits verstanden und kenne die beiden Konten, je nachdem ob ich die Vorsteuer abziehen darf oder nicht.


    Meine Frage war ja auch nach der Umsatzsteuer bei Software aus NICHT EU, also wie hier das ReverseDings funktioniert.


    Die Rechnung ist aus Kanada und Umsatzsteuer wurde nicht berechnet, also muss ich sie abführen. Ich wusste nur nicht welches Konto aber das hat mir SAMM ja nun gesagt "3125 Leistungen eines im Ausland (hier = Drittland ) ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer"


    Danke SAMM!!!!!!!


    PS Wenn sich hier die Experten nicht einig sind, dann guckt der Laie nur staunend zu und versteht noch weniger als vorher ;)

  • PS Wenn sich hier die Experten nicht einig sind, dann guckt der Laie nur staunend zu und versteht noch weniger als vorher

    Ich bringe jetzt mal noch zu dem ersten oben stehenden Fall ein, was ich bei Haufe dazu gefunden habe:

    Keine Steuerschuld des Leistungsempfängers, wenn Leistender Kleinunternehmer ist

    Das Reverse-Charge-Verfahren gilt aber für einen regelbesteuerten Leistungsempfänger nicht, wenn ein Kleinunternehmer eine Leistung ausführt, die dem Grunde nach unter § 13b UStG fallen würde.



    Das liest sich für mich so, dass keine USt abgeführt hätte müssen, was sowohl babuschka als auch SAMM widerspricht. Aber jetzt ist ja eh zu spät.

    Für mich wäre das auch logisch, weil Kleinunternehmer ja gerade nicht wie Unternehmer (deshalb auch keine UST-ID) behandelt werden, sondern wie Privatpersonen. Wenn Dir eine Privatperson aus dem EU-Ausland etwas verkauft, würde das auch nicht unter Reverse Charge fallen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Kommentar zu der Rechnung aus Estland. Der 2. Fall von Marianne! Ausganslage Beitrag #3 und #7


    Zusammengefasste Ausgangslage:

    Von einer estländische Firma lädt ein dt. Unternehmer mit Angabe seiner UST ID Software als sonstige Leistung herunter.

    Die estl. Rechnung weist keine UST ID Nummer aus

    und stellt keine Ust in der Rechnung aus.

    Auf Email Nachfrage bezüglich reverse charge heisst es:

    "Im Moment berechnen wir keine Mehrwertsteuer. Unser Jahresumsatz liegt unter 40.000 Euro.

    Wir sind also nicht verpflichtet, uns im Moment für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu entscheiden!"

    Daraus kann man schliessen, dass sie Kleinunternehmer ist.


    Die Begründung und Vorgehensweise der estl. Firma ist falsch.

    Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung fehlt.

    Wenn sie Kleinunternehmer bleiben will, muß sie dennoch im EU Handel eine UST ID ausweisen.

    Die estländische Firma rechnet nicht korrekt auf Basis reverse charge B2B ab: keine UST ID. Reverse charge ist Grundlage für den EU Handel mit B2B.


    Der dt. Unternehmer wurde wie eine Privatperson behandelt. Der dt. Unternehmer muss auf Korrektur der Rechnung bestehen.


    Erreicht er keine Korrekturrechnung, ist der Vorgang einfach falsch. Am einfachsten und sichersten ist es, den Fehler des Kleinunternehmers selbstverantwortlich zu tragen und die Ust in Deutschland abzuführen oder eine StB fragen.