Hallo ich habe eine Verständnisfrage zur Eintragung eines Bürostuhls in die EÜR 2018. Der Bürostuhl hat 210 Euro gekostet. Ich bin Kleinunternehmer. In die EÜR habe ich den Bürostuhl in die Zeile 33
eingetragen. Nach Gesprächen mit Kollegen wurde mir gesagt, dass GWGS unter 250 Euro unter übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben in Zeile 51 eintragen sind. In der Anleitung zur EÜR kann ich nichts derartiges finden. Ich bin deshalb etwas verunsichert. Im Steuersparbuch von Buhl habe ich den Bürostuhl unter Zeile 33 für GWG eingetragen. Die Plausibillitätskontrolle der Software hat auch keine Hinweise oder Fehler angezeigt. Bin deshalb ein wenig ratlos.