Frage zur gemischten Warmwasser-Heizkostenabrechnung

  • Bei der Erstellung meiner gemischten Warmwasser- und Heizkostenabrechnung bin ich auf folgende Problematik gestoßen.



    Bei der Bearbeitung der Heizkosten, ist die für die Warmwassererzeugung notwendige Wärmemenge (hier: 1000kwh) einzugeben (s. nachfolgenden Screenshot):




    Für die Erfassung des gesamten jährlichen Wärmeverbrauch habe ich einen Hauptzähler angelegt (5000 kwh) sowie zwei Unterzähler jeweils für die verbrauchte Wärmemenge für Warmwasser (1000kwh) sowie für die Heizung (4000kwh).

    Bei der Berechnung des verbrauchabhängigen Anteil der Heizkosten i.H.v. 70% wird die für Warmwasser benötigte Wärmemenge (1000kwh) nicht herausgerechnet, d.h. 5000kwh/5000kwh sondern meiner Meinung nach nochmals erfasst (s. nachfolgenden Screenshot):





    Müsste dieser verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten i.H.v. 70% korrekterweise nicht wie folgt berechnet werden: (5000kwh-1000kwh)/(5000kwh-1000kwh)=4000kwh/4000kwh.

    In diesem Beispiel bei einer Wohnung macht dies keinen Unterschied, da ich mehrere Wohnung abrechne wirkt sich dies aus auf die Verteilung der Heizkosten aus.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Warum ein Hauptzähler ?

    Wärmemenge am WarmwasserSpeicher mit 1000 kWh und

    Heizkosten ob Gas, Öl oder Pellets mit 4000 kWh reichen für die

    Heizkostenberechnung.



    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Für die Erfassung des gesamten jährlichen Wärmeverbrauch habe ich einen Hauptzähler angelegt (5000 kwh) sowie zwei Unterzähler jeweils für die verbrauchte Wärmemenge für Warmwasser (1000kwh) sowie für die Heizung (4000kwh).

    Bei der Berechnung des verbrauchabhängigen Anteil der Heizkosten i.H.v. 70% wird die für Warmwasser benötigte Wärmemenge (1000kwh) nicht herausgerechnet, d.h. 5000kwh/5000kwh sondern meiner Meinung nach nochmals erfasst (s. nachfolgenden Screenshot):

    Blumenmeer hat es schon angedeutet, wofür ein Hauptzähler und Unterzähler für Heizkostenabrechnung? Es werden nur die Kosten für den Brennstoff mit entsprechender Angabe der Menge (kWh) eingetragen.

    Und es ist nicht korrekt, dass du bei der Umlage Grundkosten (30%) als Umlageart Warmwasser angibst, sondern dier Grundkosten beziehen sich auf die Wohn- oder Heizfläche, da ist schon ein gravierender Fehler enthalten.


    Ich arbeite zwar mit dem Verwalter, aber die Grunddaten müssen ja auf gleicher Basis aufgebaut werden.


    Mein Vorschlag: Hauptzähler Brennstofff löschen, gehe davon aus, dass der / die Unterzähler die Wärmemengenzähler sind, die müssen bleiben, damit das Programm den Wärmeverbrauch ausrechnen kann.

    Dann die Grundkosten auf Wohn-/Heizfläche ändern, dann neu abrechnen. Gib uns dann das Ergebnis mal an.

  • Bei der Berechnung des verbrauchabhängigen Anteil der Heizkosten i.H.v. 70% wird die für Warmwasser benötigte Wärmemenge (1000kwh) nicht herausgerechnet,

    Die 70/30 % oder 50/50% Regelung beziehen sich auf Verbrauchs und Grundkosten.

    In Ihrem Beispiel 50,-€ Warmwasserkosten teilen sich auf in 15,-€ Grundkosten und 35,-€ Verbrauchskosten

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Rückmeldungen!

    Ich habe jetzt den Hauptzähler und den Unterzähler für Warmwasser gelöscht, jetzt wird korrekt gerechnet.


    @errjot: Da nur eine Wohnung an die Warmwasserversorgung angeschlossen ist, sollen die gesamten Kosten ( d.h. Grund- und Verbrauchskosten) hierfür auf diese Wohnung umgelegt werden. Deswegen habe ich auch bei den Grundkosten als Umlageart Warmwasser gewählt. Eine andere Möglichkeit fiel mir nicht ein. Falls es andere Möglichkeiten gibt, bitte gerne mitteilen.

  • Falls es andere Möglichkeiten gibt, bitte gerne mitteilen

    Ich habe nur ein Jahr mit dem Vermieter gearbeitet, danach bin ich auf den Hausverwalter gewechselt. Daher kann ich die leider nicht helfen, wie und was man wo bei diesem Programm einstellen kann.

    Beim Hausverwalter geht (fast) alles, dort kann man eigene Umnlageschlüssel anlegen usw.


    Es kann aber nicht sein, dass die Grundkosten mit Warmwasser umgelegt werden, da müsste zumindest Wohnfläche / Heizfläche genommen werden.


    Vielleicht kann die blumenmeer helfen, denn er arbeitet damit.

  • Wie wird die andere Wohnung mit Warmwasser versorgt ?

    Wir die Nebenkostenabrechnung für beide Wohnungen gemacht ?

    Bitte mehr Input. Evtl. auch über persönliche Nachricht.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Wohnhaus mit 3 Wohnungen, die Wohnung im EG ist nach einer Sanierung an die zentrale Heizungsanlage inkl. Warmwasser angeschlossen und muss entsprechend der HKVO abgerechnet werden (vermietet). Bei den Wohnungen im 1.+2. OG sind nur die Heizkörper an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen, Warmwasser läuft über Einzelboiler in den Wohnungen. Abrechnung für diese Wohnungen muss nicht HKVO konform sein, da von Familienangehörigen bewohnt.

    Es geht quasi nur um die Abrechnung für die EG-Wohnung, insbesondere Heizung (rechnet jetzt korrekt) und Warmwasser.

  • Das oben war ein vereinfachtes Beispiel nur für die EG-Wohnung, die anderen beiden Wohnungen wurden weggelassen. Die heizbare Fläche der EG-Wohnung ist 67,04.

    Die Frage ist wie man die Kostenumlage für Warmwasser sowohl Grund- als auch Verbrauchskosten vollständig auf die EG-Wohnung modelliert?

  • Das oben war ein vereinfachtes Beispiel nur für die EG-Wohnung, die anderen beiden Wohnungen wurden weggelassen. Die heizbare Fläche der EG-Wohnung ist 67,04.


    Die Frage ist wie man die Kostenumlage für Warmwasser sowohl Grund- als auch Verbrauchskosten vollständig auf die EG-Wohnung modelliert?

    Das sieht aber nicht gerade gut aus. Du nimmst die gesamten Brennstoffkosten als Grundlage für die Berechnung, als Gesamtwohnfläche nur die eine Wohnung, das geht garnicht.

    Egal ob Familienangehörige oder Mieter, du musst das ganze Haus als Einheit betrachten, sonst wird das nichts. Dann kommt noch die Frage der Warmwasserberechnung, da kann man nicht so Handeln wie du dir das vorstelltst, das würde keiner Kontrolle durch Mieterbund oder Anwalt standhalten.

    Da das nicht einfach ist zu berechnen (ich habe im Nachbarort eine solche Konstellation, nur mit 2 Wohnungen) da muss man wissen wie das geht. Und ich kann es nur mit dem Hausverwalter machen, glaube kaum, dass das mit dem Vermieter geht.

    Vielleicht kann Blumenmeer da noch einen Tipp geben.

    Wie gesagt, beim HV geht das auf Umwegen, aber HKVO gerecht.

  • @errjot: Im obigen Beispiel sind die beiden anderen Wohnungen nicht berücksichtigt.


    Tatsächlich habe ich wie folgt gerechnet:


    Aufteilung Heizkosten: Gesamte Brennstoffkosten abzüglich Anteil für Warmwasser. Der Rest wird 30% nach beheizbare Fläche (EG 67,04m², 1.OG 49,25m², 2.OG 25,19 m² = Gesamt 141,48m²) und 70% nach Verbrauch (Wärmemengenzähler) aufgeteilt. Das dürfte HKVO konform sein.


    Aufteilung Warmwasser: Da stellt sich die Frage wie ich die gesamten Warmwasserkosten auf die EG Wohnung umlege, da die anderen beiden Wohnungen nicht an die zentrale Heizungsanlage inkl. Warmwasser angeschlossen sind. Evtl mit einem individuellen Umlageschlüssel für die Grundkosten?

  • Warmwasser beinhaltet auch das Kaltwasser. Daher kann nur eine Gesamtabrechnung erfolgen.

    3. Nutzfläche Warmwasser

    Entspricht der mit Warmwasser versorgten Fläche der Wohnung. Diese ist in der Regel identisch mit der beheizten Fläche.

    Eine Ausnahme besteht wenn eine Wohnung nicht an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen ist. Für diese Nutzereinheit ist der Wert 0 m² in der Abrechnung einzutragen. Damit stellen Sie sicher, dass die betreffende Wohnung auch keinen Grundkostenanteil von der Warmwasseraufbereitung tragen muss.


    Neben Wohnfläche ist Heizfläche einzutragen und die Wohnungen mit Boiler auf 0 m² einzutragen

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Aufteilung Heizkosten: Gesamte Brennstoffkosten abzüglich Anteil für Warmwasser. Der Rest wird 30% nach beheizbare Fläche (EG 67,04m², 1.OG 49,25m², 2.OG 25,19 m² = Gesamt 141,48m²) und 70% nach Verbrauch (Wärmemengenzähler) aufgeteilt.

    Das macht das Programm.

    Gebe mal ein paar Zahlen, evtl auch per PN

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Mit zusätzlichen Umlageschlüssel für Warmwasser ("Fläche Warmwasser") sind die Berechnungen mit folgenden Eingaben korrekt:


    EG: Beheizbare Fläche: 67,04m², Fläche Warmwasser: 67,04m², Verbrauch Heizung 3500, Verbrauch Warmwasser 10,175m³

    1.OG: Beheizbare Fläche: 49,25m², Fläche Warmwasser: 0m², Verbrauch Heizung 1000, Verbrauch Warmwasser 0m³

    2.OG: Beheizbare Fläche: 25,19m², Fläche Warmwasser. 0m², Verbrauch Heizung 500, Verbrauch Warmwasser 0m³


    Heizkostenabrechnung für EG:


  • Das sieht doch schon besser aus!

    Leider kann ich dir nicht sagen, wie eine saubere Abrechnung im Vermieter eingerichtet und durchgeführt wird.


    Doch noch einmal folgende Frage:

    Alle 3 Wohnungen haben Wärmemengenzähler, ist dies korrekt?

    Wie wird die Wärmeenergie für das Warmwasser für die untere Wohnung ermittelt, gibt es dafür auch einen Wärmemengenzähler, was ich meine aus deinen Infos rausgelesen zu haben.

  • errjot

    1x Wärmezähler für das gesamte Haus, 1xWärmezähler Heizung EG, 1xWärmezähler Warmwasser (daran ist ja nur die EG-Wohnung angeschlossen)

    1.+2. OG kein Wärmezähler: Verbrauch = Wärmezähler Haus-Wärmezähler Heizung EG-Wärmezähler Warmwasser


    Abrechnung gemäß HKVO ist so nur für EG-Wohnung möglich, aber das reicht ja aus.

  • Mit zusätzlichen Umlageschlüssel für Warmwasser ("Fläche Warmwasser")

    War nicht nötig. Geht über Heizfläche.

    Wen ich das sehe sind das 3 Wohnungen:

    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • 1x Wärmezähler für das gesamte Haus, 1xWärmezähler Heizung EG, 1xWärmezähler Warmwasser (daran ist ja nur die EG-Wohnung angeschlossen)

    1.+2. OG kein Wärmezähler: Verbrauch = Wärmezähler Haus-Wärmezähler Heizung EG-Wärmezähler Warmwasser

    Abrechnung gemäß HKVO ist so nur für EG-Wohnung möglich, aber das reicht ja aus.

    Oha, da sehe ich das mal ganz anders. Man kann nicht die eine Wohnung mit die anderen ohne WMZ abrechnen, dann für das WW EG einen WMZ, wie soll dass das Programm verbinden??


    Da ich die Möglichkeiten beim Vermieter nicht kenne, selbst bei Hausverwalter müsste ich rätseln, denn das ist eine Kombination denke ich, die mit Zählern usw. nicht machbar ist.


    Wie blumenmeer schreibt, ist nur dann eine bestimmte Heizkostenformel anzuwenden, wenn max. ZWEI Wohnungen im Haus sind und der Eigentümer selbst drin wohnt. Alles was da drüber geht, und das tut es bei dir, muss anders abgerechnet werden. Da du bereits 3 Wärmemengenzähler eingebaut hast:

    1x Wärmezähler für das gesamte Haus, welchen Verbrauch wird damit ermittelt??

    1x Wärmezähler Heizung EG bringt nichts, denn wo soll die Basis für einen Verbrauch sein?

    1x Wärmezähler Warmwasser (daran ist ja nur die EG-Wohnung angeschlossen), da sehe ich eine Möglichkeit, wenn bei den anderen Wohnungen jeweils ein fiktiver Warmwasserzähler "eingebaut" wird, die einen null Verbrauch haben. Denn dann wird die gesamte Wärmeenergie für das WW nur auf die untere Wohnung verteilt.


    Da es über diesen Weg sehr schwer ist deine Konstellationen zu beurteilen und welche Möglichkeiten das Programm bietet rate ich dir, ein Ticket beim Support aufzumachen und dort um Rat fragen.

  • errjot: Mit zwei fiktiven WMZ für Heizung für die beiden anderen Wohnung (1.+2. OG), funktioniert die Abrechnung, bzw. das Programm rechnet so wie erwartet (s. Screenshot oben).