Differenz zwischen Steuerbescheid und Wiso-Programm

  • Hallo zusammen.

    So ähnliche fragen gab es wahrscheinlich immer wieder mal.

    Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und die Nachzahlung beträgt ca. € 440, das Wiso-Programm hat € 340 ausgerechnet.

    Wie kann das sein, in den Erläuterungen ist nichts angegeben bzw. es ist alles wie eingetragen anerkannt worden. Habe sämtliche Zahlen ( Rente von mir und meiner Ehefrau, Betriebsrente, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonderausgaben) verglichen. Die Summen im Steuerbescheid decken sich 1 : 1 zu den Zahlen in der Steuerklärung.


    Vielleicht gibt es eine Erklärung.


    MdF

    HWG

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und die Nachzahlung beträgt ca. € 440, das Wiso-Programm hat € 340 ausgerechnet.

    Habe sämtliche Zahlen ( Rente von mir und meiner Ehefrau, Betriebsrente, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonderausgaben) verglichen. Die Summen im Steuerbescheid decken sich 1 : 1 zu den Zahlen in der Steuerklärung.

    Das kann ja nun eigentlich nicht sein. Du musst die Steuerberechnung nebst Erläuterungen im Detail mit dem Bescheid und den dortigen Erläuterungen abgleichen. Und natürlich auch die Anrechnungsbeträge prüfen, denn da kann aus Datenübernahmen ja noch etwas nicht bereinigt worden sein.


    Wiso-Programm

    Wie immer bei programmbezogenen Fragen die Bitte um Nennung des genauen Programmnamens und der Version.


    Ansonsten bräuchte man zu einer sinnvollen Hilfe ggf. auch bereinigte Screens.

  • Es ist das Programm TAX 2019. Ich habe jetzt auch die Ursache gefunden, es ist der steuerfreie Teil der Rente.

    Dieser Betrag ist auch in den Steuerbescheiden der letzten Jahre stets gleich geblieben, was ja auch korrekt ist.

    Das Programm hat diesen steuerfreien Betrag falsch berechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hat diesen steuerfreien Betrag falsch berechnet.

    Weil Du mit Sicherheit einen Klick falsch gesetzt hast. Das ist nämlich ganz schnell passiert. Ich musste da in einem Fall im letzten Jahr auch nach Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) noch eine Position anpassen. Öffne einfach beide Jahre parallel und vergleiche die Masken!

  • Es ist das Programm TAX 2019. Ich habe jetzt auch die Ursache gefunden, es ist der steuerfreie Teil der Rente.

    Dieser Betrag ist auch in den Steuerbescheiden der letzten Jahre stets gleich geblieben, was ja auch korrekt ist.

    Das Programm hat diesen steuerfreien Betrag falsch berechnet.

    Vermutlich ist der Anpassungsbetrag aus der Rentenerhöhung nicht oder falsch eingetragen

  • Es liegt tatsächlich am Anpassungsbetrag. Aber den habe ich gar nicht selbst eingetragen sondern der wurde vom Programm automatisch eingesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Es liegt tatsächlich am Anpassungsbetrag. Aber den habe ich gar nicht selbst eingetragen sondern der wurde vom Programm automatisch eingesetzt.

    Und? Den mal mit der Leistungsmitteilung der rentenzahlenden Stelle verglichen?

  • Also in meinem Rentenbescheid ist leider dieser Anpassungsbetrag nicht sep. ausgewiesen. Ich habe heute einen entsprechenden Bescheid mal angefordert.

    Aber es ist trotzdem alles sehr verwirrend. Ich habe mir jetzt mal die Steuerbescheide der letzten Jahre angesehen. So wurde z.B. für 2016 und 2017 jeweils der gleiche Betrag angegeben, nämlich jeweils € 1.414. Jetzt für 2018 wird ein Betrag von € 2.807 angegeben. Die Differenz von knapp € 1400 entspricht bei weitem nicht meiner Rentenerhöhung. Es gab ja in den letzten Jahren immer eine Rentenerhöhung, so kann ich auch nicht verstehen, dass für die Jahre 2016 und 2017 der gleiche Anpassungsbetrag im Steuerbescheid steht. Verstehe ich da irgend etwas falsch?

  • Da würde ich eher davon ausgehen, dass das Finanzamt 2017 "gepennt" hat. Der gleiche Betrag wie 2016 ist unwahrscheinlich. Und es sind ja Jahresbeträge - also musst du durch 12 teilen, wenn du mit deiner Rentenerhöhung (vor Sozialabgaben) vergleichst. Der Gesamtbetrag 2018 ist die kumulierte Erhöhung seit 2005 - also eine etwas umständlichere Rechnerei, zumal die Erhöhung ja immer zum 1.7. erfolgt, du also auch noch die 6 Monate "alt" berücksichtigen musst.


    Ich habe mir einmal meine Bescheide angesehen:

    2016 kein Anpassungsbetrag, da Beginn der Rente 2015

    2017 passt exakt. Rechenschritt hierzu:

    Renten-/Leistungsbetrag laut Mitteilung DRV gesamt abzüglich Rentenanpassungsbetrag laut Mitteilung DRV --> exakt der

    Renten-/Leistungsbetrag aus der Mitteilung der DRV 2016

    2018 dto. (mit Rundungsdifferenz 1 Euro). Abweichung zum Vorjahr rd. 800 Euro. Die Höhe des Anpassungsbetrages hängt ja auch an der Höhe der Rente. Je höher die Rente, desto höher der Anpassungsbetrag.


    Du solltest daher deine Mitteilungen der DRV ansehen - dort steht der jährliche Anpassungsbetrag. Die Berechnung kannst du aber auch so machen:

    nimm den Betrag der Rente aus dem Jahr nach dem Beginn deines Rentenbezugs als Basis. Dann nimmst du den Rentenbetrag aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 und ziehst jeweils den Betrag aus dem Jahr nach Rentenbeginn ab. Das ist der Anpassungsbetrag pro Jahr.

    • Offizieller Beitrag

    Also in meinem Rentenbescheid ist leider dieser Anpassungsbetrag nicht sep. ausgewiesen.

    Welcher Versicherungsträger?


    Ich habe heute einen entsprechenden Bescheid mal angefordert.

    Gut. :thumbsup:


    Du solltest daher deine Mitteilungen der DRV ansehen - dort steht der jährliche Anpassungsbetrag.

    genau


    Die Berechnung kannst du aber auch so machen:

    nimm den Betrag der Rente aus dem Jahr nach dem Beginn deines Rentenbezugs als Basis. Dann nimmst du den Rentenbetrag aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 und ziehst jeweils den Betrag aus dem Jahr nach Rentenbeginn ab. Das ist der Anpassungsbetrag pro Jahr.

    Gibt aber Fälle, da bekommt man es so nicht hin. Wenn da z.B. eine EU-Rente ist und es da einen Wechsel von Teil-EU zur Voll-EU gab, da schaffst Du es kaum. Da ist man auf die Angabe der DRV angewiesen.

  • Danke für die vielen Antworten. Also der für 2018 festgesetzte Anpassungsbetrag ist korrekt. Habe das mal seit meinem Rentenbeginn 2012 nachgerechnet.

    Für 2017 hat das Finanzamt wohl tatsächlich gepennt.