Externe Abrechnung Heizung und Kaltwasser

  • Hallo zusammen,


    ich betreue ein neues Objekt /WEG-Verwaltung) mit Fernwärmeversogrung und Frischwasserstationen. Die Abrechnung der Heizung und des Kaltwassers übernimmt Brunata.
    Der Systemaufbau ist wie folgt: 1 Hauptwärmemengezähler, 1 Hauptwasserzähler. Je Wohnung ein Wärmemengenzähler und ein Wasserzähler.


    Ich würde nun gerne zu den Kosten für die Heizung auch die Kosten für Kaltwasser, Entkalkungssalz, Abwasser, Gerätemiete Kaltwasser und Abrechnung Kaltwasser in Heizkostenkonten buchen. Bei "Zuordnung der Werte des externen Ablesers auf Eignetümer" würde ich dannjeweils die Gesamtbertäge für die jeweiligen Eigentümer eintragen. Das hätte den Charme, dass die Eigentümer die einzelnen Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung so zusammengefasst hätten wie in ihrer jeweiligen Abrechnung von Brunata. Zudem muss ich die Kaltwasserabrechnung dann nichthändisch im Hausverwalter darstellen.

    Spricht etwas gegen dieses Vorgehen?

  • Gerätemiete Kaltwasser und Abrechnung Kaltwasser in Heizkostenkonten buchen

    Wenn ich es richtig verstehe, macht der Messdienstleister die Heizkostenabrechnung sowie Frischwasserstationen. Wobei ich nicht weiß, was Frischwasserstationen sind. Denke aber, dass das die Wasserzähler der Wohneinheiten sind.


    Jetzt möchtest du die Positionen der Betrisbskostenarten wie Kaltwasserzähler Miete usw. in die Heizkosten einrechnen, wie soll das gehen. Da emfiehlt sich, einmal in die Heizkostenverordnung zu schauen.

    Auf keinen Fall gehören dort Kosten rein, die nichts mit der Heizkosten zu tun haben. Dazu - laut deiner Aufstellung - zählen

    Kaltwasser, Entkalkungssalz, Abwasser, Gerätemiete Kaltwasser und Abrechnung Kaltwasser

    rein.


    Da bitte dran denken.

  • Mir ist klar das das eine von dem anderen getrennt abgerechnet werden muss. Das erledigt der externe Abrechner. Das sieht dann für eine Wohnung z.B. so aus:

    Der Eigentümer entnimmt die genaue Aufteilnung der Externen Abrechnung. Ich würde nun im Bereich "Zuordnung der Werte des externen Ablesers auf Eigentümer" für diese Wohnung 1.518,88 € eintragen. Das ist der Wert dessen Abrechnung und Verteilung vom externen Dienstleister erledigt wird.

  • Da spricht nichts dagegen, solange die Kostenverteilung für die Kaltwasser-relevanten Beträge anhand der vereinbarten Umlageschlüssel durch Brunata durchgeführt wird.


    Sie dürfen nur die Kaltwasserkosten nicht zusammen mit den Heizkosten verrechnen und dann umlegen.

    Beides sauber trennen - klar, das geht.

    Allerdings - Brunata verlangt für diese "integrierte Betriebskostenabrechnung" extra Geld. Die Leistung "Kaltwasserabrechnung" ist eigentlich ja dein Job, den Du nun gegen Gebühren durch Brunata erledigen lässt. Wenn die Eigentümer das absegnen .....;)

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P