Mieteinnahmen Filmproduktion - AFA möglich?

  • Hallo liebe Leute,



    2018 hatte ich unsere komplettes Einfamilienhaus für 3 Wochen an eine Filmproduktion vermietet.

    Jetzt sitze ich an meine Steuererklärung...



    Normalerweise gibt es Afa für selbstgenutztes Wohneigentum nicht - klar.

    Jetzt waren wir aber 3 Wochen komplett ausgezogen.



    Kann ich die 3 Wochen Abnutzung ansetzten?

    Wiso sieht Afa auch nur jährlich vor.

    Oder kann ich sogar die ganzen 2% des Jahres anrechnen?



    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Grüße,

    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Wiso

    Immer wieder die Frage nach der genauen Programmbezeichnung bzw. Version, damit wir das Thema entsprechend der Forumsstruktur verschieben können.


    Normalerweise gibt es Afa für selbstgenutztes Wohneigentum nicht - klar.

    Jetzt waren wir aber 3 Wochen komplett ausgezogen.

    Kann ich die 3 Wochen Abnutzung ansetzten?

    Theoretisch ja, aber praktisch standen Euch ja die Räumlichkeiten noch zur Verfügung. Und da werden ja nun in etlichen Räumen auch noch Eure Möbel etc. untergebracht gewesen sein. Dient ja nicht alles als Kulisse und im Zweifel wird auch nicht in allen Räumen gedreht.


    Wiso sieht Afa auch nur jährlich vor. Oder kann ich sogar die ganzen 2% des Jahres anrechnen?

    Das nun auf gar keinen Fall. Allenfalls zeitanteilig (aufgerundet) 1/12 für einen Monat.


    Kommt es darauf an?

  • Hey mive4:


    - Wiso Steuersparbuch 2019 - 26.08 (Build 1928)

    - "...standen Euch ja die Räumlichkeiten noch zur Verfügung"

    Tatsächlich nicht :-). Wir waren komplett ausgezogen und die haben tatsächlich das ganze Haus in Anspruch genommen: Keller, Garten, Gartenhaus, Dachterrasse, etc.

    - "Kommt es darauf an?" Na ja, wir haben 7.500 EUR dafür bekommen, alles was das schmälert wäre toll, ansonsten zahlen wir mehr oder weniger 3.500 EUR Steuern dafür...

    • Offizieller Beitrag

    "Kommt es darauf an?" Na ja, wir haben 7.500 EUR dafür bekommen, alles was das schmälert wäre toll, ansonsten zahlen wir mehr oder weniger 3.500 EUR Steuern dafür...

    Der Kommentar war eher darauf bezogen, dass 1/12 der 2% einer linearen AfA eines Gebäudeanteils nun normalerweise nicht die Welt ausmacht. Aber hast recht, Kleinvieh macht auch Mist. Wenn es sich mit Deinem Zeitaufwand für die Ermittlung immer noch rechnet und die AfA-Bemessungsgrundlage nicht erst umständlich ermittelt werden muss, dann rechnet sich das wohl. Bei so einem Objekt werden entsprechende Nachweise und Berechnungen ja bestimmt durch Arbeitszimmer oder Büroanteile vorhanden sein.


    Wir waren komplett ausgezogen und die haben tatsächlich das ganze Haus in Anspruch genommen: Keller, Garten, Gartenhaus, Dachterrasse, etc.

    Jetzt sag nicht "Tatort". ;)

  • Hallo ta801,

    ich würd versuchen, die Kosten für die Ersatzwohnung mit Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand so wie doppelte Haushaltsführung für die Zeit gegen die Einnahmen anzurechnen. Irgendwo müsst ihr ja schließlich auch geblieben sein. Eben alles, was sich irgendwie belegen lässt. Rausschmeißen kann das Finanzamt dann ja immer noch - außer natürlich, ihr seid in der Zeit privat im Urlaub gewesen ;)

  • Vielen Dank für die vielen Tipps!

    Werde natürlich auch noch die Zinskosten für den Monat mit angeben.


    Leider war es kein Tatort, sonst hätte es sicher mehr Kohle gegeben. :S


    Kommen wir aber nochmal zum springenden Punkt:

    Wie gebe ich in Wiso 1/12 der 2% an?

    Habe das Gefühl, dieser Fall ist da nicht vorgesehen.

    Will ja auch alles online ohne zusätzliche Belege abgeben.


    Wenn es sich mit Deinem Zeitaufwand für die Ermittlung immer noch rechnet und die AfA-Bemessungsgrundlage nicht erst umständlich ermittelt werden muss, dann rechnet sich das wohl. Bei so einem Objekt werden entsprechende Nachweise und Berechnungen ja bestimmt durch Arbeitszimmer oder Büroanteile vorhanden sein.


    Leider handelt es sich auch nicht um so eine typisch repräsentative Tatort Villa und Arbeitszimmer oder Büroanteile gibt es bisher auch nicht. :wacko:

    Aber ist das so schwierig?


    Ich dachte ganz blauäugig:

    Ich weiß ja, was das Haus vor 8 Jahren gekostet hat + was wir rein investiert haben = Summe X

    Davon 2% geteilt durch 12....


    Oder habe ich hier totalen Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Kommen wir aber nochmal zum springenden Punkt: Wie gebe ich in Wiso 1/12 der 2% an?

    Im Zweifel manuell.


    Ich dachte ganz blauäugig:

    Ich weiß ja, was das Haus vor 8 Jahren gekostet hat + was wir rein investiert haben = Summe X

    Davon 2% geteilt durch 12....


    Oder habe ich hier totalen Denkfehler?

    So ziemlich. Den zu lösen hilft Dir doch Dein Programm, wenn Du da einfach mal einen Testfall mit einem Testobjekt anlegst.


    Bei Anschaffung sind ggf. die Kosten des Grund&Bodens abzugrenzen. In demselben Verhältnis dann die Erwerbsnebenkosten. Und bei den späteren "Investitionen" ist abzugrenzen, inwieweit es sich tatsächlich um anschaffungsnahen Aufwand handelt, oder, ob es nicht dem Grunde nach sofort abziehbare Aufwendungen waren (nur im Falle einer Vermietung abziehbar).

  • Wobei auch zu berücksichtigen ist, dass diese sofort abziehbaren Aufwendungen nur im Jahr der Zahlung abziehbar gewesen wären. Die Ermittlung der anteiligen AHK für das Gebäude ist aufwendig, wenn nicht schon für Arbeitszimmer erledigt. Und das für gerade einmal 1/600 der Aufwendungen? Die damit erzielbare Steuerersparnis läge auch bei einem Steuersatz von 50% bei 1/1.200 der Aufwendungen!! Bei Anschaffungskosten von 250.000 Euro für das Gebäude wären das gerade einmal rund 200 Euro. Da ist die Zeit, den Wert zu ermitteln, wahrscheinlich teurer.